ALG2 + Spielsucht?

5 Antworten

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Menschen, die Spielsüchtig sind, wird in der Regel ein gesetzlicher Betreuer zur Verfügung gestellt, falls sie sich nicht verantwortungsvoll um ihr Vermögen kümmern können. Dieser würde dann als eine Art Verwalter fungieren und der Spielsüchtige würde (in besonders schweren Fällen) ein regelmäßiges Taschengeld bekommen. Dafür ist allerdings nicht das Jobcenter zuständig sonder das Amtsgericht. Falls du dich als Betreuer für diese Person zur Verfügung stellen möchtest, solltest du einen Anwalt aufsuchen, der dich bei dieser Angelegenheit weiter beraten kann.

Wovon lebt dann der Betroffene...?

Das JC hat aber keinerlei Möglichkeit, wegen irgendeiner Sucht den Lebensunterhalt nicht mehr in Bar auszuzahlen, sondern in Form von Gutscheinen. Sein Geld, seine Entscheidungen. Die müssen andere nicht für vernünftig halten.

Du kannst ihn nur immer wieder aufmuntern,seine Sucht aktiv zu bekämpfen, zu einer Suchtberatungsstelle zu gehen, sich Hilfe zu organisieren, um etwas gegen die Sucht zu tun...

St3f4nS 
Beitragsersteller
 30.01.2014, 00:35

Der betroffene lebt dann auf Kosten von leuten, die ihm helfen möchten. In dem Fall ich, jeden Monat aufs neue,

Atzec  30.01.2014, 00:45
@St3f4nS

Aha, also er schnorrt sich so durch seinen Freundes- und Bekanntenkreis durch... Aber dann hat er doch auch keine Knete mehr, um zu spielen. Die verzockt er doch ganz schnell und muss dann wieder knapp einen Monat warten, biss er an frisches geld kommt... Da erlebt er doch eigentlich praktisch, dass er das - notgedrungen - aushalten kann... Wie schätzt er denn selber seine lage ein und seine Spielsucht?

St3f4nS 
Beitragsersteller
 30.01.2014, 00:52
@Atzec

Das ist ein teufelskreis. Im gehts ja ohne "sein Geld" nicht schlecht, weil andere für Ihn aufkommen. Er verspielt grundsätzlich sein geld in den ersten stunden nachdem er das erhalten hat und wenn das weg ist, wartet er eben bis er wieder einen euro hat. bis dahin werden dann diverse slot-spiele auf dem smartphone gespielt.

er selbst hält das natürlich alles für ganz normal, sieht auch garnicht den verlust. wirft 300 rein, "gewinnt" 150 und freut sich. total realitätsfern.

meiner meinung noch hochgradig spielsüchtig - und wenn es da keine lösung gibt von seitens jobcenter, amtsgericht etc dann muss ich ihn einfach mal machen lassen und warten bis er ins loch fällt.

Atzec  30.01.2014, 01:15
@St3f4nS

Krass... Tja, da kann man dir nur ein stabiles Nervenkostüm und Kraft wünschen!

Hallo,

für sowas braucht man dann einen Betreuer, aber diesen zu bestellen erfordert ein ärztliches Gutachten. Das ist ein ziemlich langer und harter Weg. Was ein Empfänger mit seiner Stütze macht ist ihm leider immer noch selber überlassen. Die Kehrseite ist, dass wenn er gewinnt (höheren Betrag), seinen Gewinn auch beim Amt angeben muss.

Ich finde es aber nett, dass du ihm helfen willst.

Wenn das offensichtlich ist, dann überweist das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter. ( sofern dies nicht schon geschieht )

Desweiteren bekommt er die von dir beschriebenen Lebensmittelgutscheine oder eventuell sein Geld in Raten ( wöchentlich ) ausbezahlt.

Dazu muss man dem Amt die Spielsucht nachweisen, dann gibt es nur noch Gutscheine!

St3f4nS 
Beitragsersteller
 30.01.2014, 00:36

Die Spielsucht ist nachweisbar, problemlos.