Abzocke bei Songtexte.de!
Ich habe auch vor ein paar Tagen eine Rechnung erhalten über 96,- Euro. Die Meisten sagen: "Nicht darauf eingehen". Aber wenn ich angeblich von den 14 Tagen Wiederrufsrecht kein Gebrauch gemacht habe, ( das habe ich nicht gesehen ) dann hat man doch einen Vertrag abgeschlossen und muß zahlen, oder nicht ?
4 Antworten
Meinst Du wiklich songtexte.de? Ich habe diese Seite eben aufgerufen (trotz WOT und Computerbild-Abzockschutz Warnungen).
Da steht folgendes zu lesen:
"Diese Domain steht zum Verkauf: Ansprechpartner: Walter Temmer +43-664-2255080 domains@visions4tomorrow.com"
Jetzt überlege ich mir warum denn wohl?
Außerdem können DIE Dir für das (angebliche) Abo nicht einmal mehr eine Gegenleistung bieten!
Keinen Cent bezahlen!!!!!!!!!
Oh, ich wusste gar nicht mehr, dass ich einmal diese Antwort gegeben habe.
Danke schön für den Stern! :)
Ja, es hat funktioniert. Ich habe alle Rechnungen aufgehoben. Zum Schluß kam noch eine Rechnung mit zusätzlichen Mahngebühren und das war im Juni. Seid dem ist Ruhe.
Ich will Dir jetzt keine Angst machen, aber sollte das nicht ein Abo über 2 Jahre sein? Ich denke mal, wenn ein Jahr rum ist, geht die Mahnerei von vorne los.
Aber einfach ignorieren. Da passiert wieder nichts!
Danke für Deinen Tipp.
Hi, jetzt hab ich doch tatsächlich einen Brief wegen dem Songtexte-MIST vom Amtsgericht Offenbach bekommen! Erst war ich erschrocken. Ich hab anschließend bei einer Rechtsanwaltshilfe angerufen. Dieser Herr hat mir gesagt das die GAUNER schon bekannt sind und das sie von ihm dämnächst sowieso noch Post erhalten werden. Dieses Schreiben vom "AMTGERICHT OFFENBACH" (DIG Deutsche Internetinkasso GmbH) gehört scheinbar alles dazu!!! Das ist echt dreist!! Ich hab jetzt ein Formular heruntergeladen die mir der Anwalt empfohlen hat in dem steht das ich ausdrücklich nichts abgeschlossen habe, nichts bezahlen werde und das sie mich in ruhe lassen sollen!! Jetzt schauen wir mal......
Was meinst Du für ein Schreiben? Vom Gericht kommt höchstens ein Mahnbescheid, dem man innerhalb von 14 Tagen widersprechen muss, aber keine Mahnungen oder sonstige Schreiben!
Wenn Du diesen Vertrag offensichtlich abgeschlossen hast, dann zahlst Du auch.
Sprich, Dir war sichtbar bewusst , das die Bereitstellung dieser texte Geld kostet. (Klarer Hinweis auf der Homepage/AGB´s - deshalb soll man die auch immer lesen)
Ich hätte gern mal selbst geguckt, allerdings ist die Domain bereitgestellt worden zum Verkauf. Also nichts nachzuvollziehen. Schade aber auch ....
Wenn Du Dir nicht sicher bist, dann geh zur - wie heisst das denn gleich - zum Verbraucherschutz. Die helfen Dir da bestimmt weiter, das Richtige zu tun.
Die Domain "songtexte.de" steht zum Verkauf, wie ich (und Du ja auch) festgestellt habe. Also können DIE für das Abo nicht mal mehr eine Gegenleistung bieten!!!!!
Zahlst Du für etwas, von dem Du weißt, dass Du es gar nicht mehr nutzen kannst?
Wenn ja, überweise mir 50 € für diesen Kommentar. Du zahlst ja alles!!!! :)
Verbraucherschutz wäre in diesem Fall Geldverschwendung.
Ein Kostenhinweis in den AGB ist NICHT AUSREICHEND (BGH Rechtsprechung). Diese Forderung ist vor keinem Gericht in diesem Land durchsetzbar, es sei denn man ist als Schuldner so dämlich für den Fall das tatsächlich ein gerichtlicher MB ergeht nicht zu widersprechen.
Die Belehrung über das Widerrufsrecht war auch unzureichend, daher gibt es hier keine Frist.
Nein!
Bist du minderjährig? Wenn ja ist der Vertrag nichtig, da Minderjährige keine Dauerzahlungsverpflichtungen (Abos etc) eingehen können und auch keine rechtsgültigen Verträge außerhalb ihrer Taschengeldverfügungsgewalt ohne Einverständnis der Eltern abschließen.
Der Hinweis auf die Kosten muss deutlich hervorgehoben unübersehbar zu erkennen sein, bevor der Kunde sich anmeldet ansonsten ist der Vertrag nichtig. Ein Hinweis auf die Kosten im Kleingedruckten reicht nicht aus. Aus Irrtum kann kein rechtsgültiger Vertrag entstehen.
Die Belehrung über das Widerrufsrecht hat schriftlich oder per Email zu erfolgen, ohne dass man dies irgendwo suchen und selbständig herunterladen muss. Ist diese Bedingung nicht erfüllt hat man quasi ein zeitlich nicht befristetes Widerrufsrecht.
Der Weitergabe deiner Daten an Inkassodienstleister kannst du widersprechen. Wenn der Abzocker jedoch keine komplette Adresse von dir hat, lass es so.
Wenn du keinen Vertrag abgeschlossen hast brauchst du auch nicht zahlen,das sind Abzockseiten.Auf keinen Fall zahlen auch wenn Mahnungen kommen sollten. Erst wenn vom Gericht ein Mahnbescheid kommt dann sofort Widerspruch einlegen.Bei denn meißten Fällen ist nie was vom Gericht gekommen.
Hier noch was zu diesem "Herren" Walter Temmer:
http://www.123people.at/s/walter+temmer+jun
Da ist seeeehr oft von Abzocke zu lesen!