So, ich habe mich nun gründlich informiert und doch Lücken gefunden. Das Jugendschutzgesetz schreibt keine Ausgangssperren vor. Somit stimmt die Information, ab 14 dürfe man bis 22 Uhr und ab 16 bis 24 Uhr raus, nicht. Ich darf mich rechtlich gesehen immer frei draußen auf den Straßen etc. bewegen. Soweit so gut. Dann las ich, dass Eltern darüber bestimmen können, wann man nach Hause muss. Hm... würden meine Eltern mir nun sagen, ich müsste um 16 oder 18 Uhr Zuhause sein, müsste ich dem Folge leisten? Ich bin 15 Jahre alt. 18 Uhr als Ausgangssperre - generell Ausganssperre - grenzt das nicht eigentlich an Freiheitsberaubung? Ist es Freiheitsberaubung, wenn meine Eltern mich garnicht mehr rauslassen? Eigentlich doch schon - warum der zeitliche Unterschied. Wenn ich nachts raus will und sie mich abhalten IST es doch Freiheitsberaubung? Wie sieht das denn mit der Aufsichtspflicht der Eltern aus? Gilt die denn in dem Alter noch so stark? Allein, wenn ich normal tagsüber mit Freunden unterwegs bin, können sie dem doch nicht Folge leisten. Also - wäre es Freiheitsberaubung, würden sie mich nicht raus lassen? Warum sollte Tag und Nacht ein Unterschied sein - es ist ja nur dunkel draußen, es ist ja nicht so, als wäre ich plötzlich in der Wildnis. Mal davon abgesehen, dass Straßenlaternen alles erleuchten. Einen wirklichen Unterschied gibt es also nicht. Würde mir was passieren (ob Tag oder Nacht) würden meine Eltern eine Anzeige bekommen? Und nein, ich bin kein aufmüpfiges Kind, dass nur unbedingt etwas machen will, von dem die Eltern nicht erfreut sind. Ich frage nur aus reinem Interesse und interessiere mich für beide Seiten. Ich bitte um ernstgemeinte, ausführliche Antworten.
Es können Karten bei der Tanzschule erworben werden, habe aber nicht wirklich ne Ahnung um ehrlich zu sein...