Abschlußgebühr für Bausparer noch nicht eingezahlt - Verrechnung bei Kündigung?
Hab einen Bausparvertrag bei dem ich die Abschlußgebühr noch nicht eingezahlt habe - mittlerweile hat sich auch herausgestellt, dass der BV so toll nicht ist und ich andere Möglichkeiten hätte, das Geld anzulegen ... letztens bekam ich Post (in diesem Falle ist es die Wüstenrot), dass sie, wenn ich das Geld (500€) nicht innerhalb der nächsten Monate einzahle, den Vertrag als beendet ansehen würden. Nun meine Frage: wie sieht es dann mit der nicht gezahlten Abschlußgebühr aus? Können die mir das dann evtl. dennoch berechnen (ich frage mich wofür, da nach Auflösung des Vertrages ich ja keine Leistung mehr erhalte), sprich, mir die Gebühr vom bisher eingezahlten Geld abziehen?
3 Antworten
Ich weiß ja, dass ich da einen Fehler gemacht habe - nur die Frage ist: die Abschlußgebühr richtet sich ja nach der Bausparsumme (1%, soviel ich weiß) - kann man denn die Bausparsumme noch ändern? Dann wäre ich durchaus zufrieden mit dem Vertrag ... zudem es mein 2.Vertrag bei der Wüstenrot ist, der erste lief nach 7 Jahren aus und ich hab mich da wohl zu leicht überzeugen lassen, einen zweiten abzuschließen - ein mir befreundeter Versicherungsvertreter meinte, dass so etwas gar nicht statthaft sei, der erste Vertrag können ohne weiteres (auch ohne erneute Abschlußgebühr) verlängert werden! Darum geht es mir in der Hauptsache, hab die Vermutung, dass meine Versicherungsvertreterin da wohl nur ihre Provision im Kopf hatte!!!
Wird umgesetzt;)
Der Vertrag ist abgeschlossen, eine Abschlussgebühr ist fällig. Und zwar unabhängig von einer anschließenden Auflösung. Auch dafür wird sicher eine Gebühr fällig.
Tja, da sieht man mal wieder, auch allzu vorschnellen Antworten hier sollte man nicht zu sehr trauen ... aus dem Vertrag komme ich gut raus, auch ohne irgendwelche Gebühren zu bezahlen (die Abschlußgebühr dürfen die gar nicht einbehalten, bei einer evtl. Auflösung des Vertrages - diese Aussage habe ich von der Versicherung selber;)) Trotzdem danke an alle;)
Schön, dass Du jetzt die Antworten kritisiert. Am besten erkundigst Du Dich bei Deiner nächsten Frage gleich bei der richtigen Stelle - hier ist nämlich ein Laienforum.
Naja, die Chance, hier auf jemanden zu treffen, der davon eine Ahnung hat ist so gering ja nun nicht;)
du hast einen Vertrag geschlossen und diesen auf deine Art und Weise für dbeendet erklärt und die Bausparkasse ist ohne weiteres berechtigt, aufgrund deines vertragswidrigen Verhaltens dir für die Bearbeitung und aufhebeung des Vertrages Gebühren zu berechnen
Liebe/r haudrauf85,
bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.
Danke für Dein Verständnis und viele Grüße,
Tim vom gutefrage.net-Support