Abo unter 18 Jahren?

2 Antworten

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Rechtskräftig können nur Urteile oder Bescheide von Gerichten und Behörden sein.

Rechtswirksam können Verträge, die eine wiederkehrende Zahlung vorsehen (Abos, Darlehen, etc.) mit Minderjährigen nicht geschlossen werden ohne dass diese von den Erziehungsberechtigten genehmigt wurden. § 110 BGB ist nicht anwendbar.

vgl. "schebend unwirksam".

Hallo,

auch Minderjährige können ein Abo abschließen, sofern dessen Eltern damit einverstanden sind.

Verträge, die ein Minderjähriger abschließt, sind i.d.R. schwebend unwirksam. Sie benötigen der Einwilligung der Erziehungsberechtigten.

Falls ein Elternteil mit dem Vertrag nicht einverstanden ist, kann dieses dem Vertragspartner per Einschreiben erklären, dass der Vertrag nicht gültig ist (da keine Zustimmung). So dieses Abo bereits einmal bezahlt wurde, geht der Vertragspartner i.d.R. von der Gültigkeit des Vertrags aus.

AlexandraNuss 
Beitragsersteller
 03.12.2013, 21:50

Danke für deine Antwort.

Aber nur weil die mir Geld von meinem Konto abbuchen muss mein Vater doch nichts von dem Abo wissen. Ich habs doch auch erst gemerkt nachdem die abgebucht hatten.

Morgrain  03.12.2013, 21:55
@AlexandraNuss

Das Abo zu kündigen wird so einfach nicht gehen; insbesondere da Du Dich an Fristen halten müsstest. Sags einfach Deinen Eltern; dann können die das auf Morgen kündigen und gut ist. Lass es Dir eine Lehre für's Leben sein, nicht einfach irgendwo Deine Bankdaten einzutragen.