Ablauf bei Zwangsräumung einer Wohnung?
Könnte mir hier jemand einmal den Ablauf einer Zwangsräumung schildern, vom ersten Bescheid bis zur Räumung?
Mit wie vielen Mieten muss der Mieter im Rückstand sein ? Und wie ist das mit der hinterlegten Mietkaution ? Wird diese zuerst vom Vermieter aufgebraucht ? Ist der Mieter bei Nichtzahlung dann automatisch in der Schufa gemeldet? Und was passiert mit den Sachen die sich in der Wohnung befinden? Wie lange werden diese eingelagert?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Neela
6 Antworten
So ganz erschließt sich mir nicht was Du willst.
Willst Du als Mietnormade die Miete sparen?
Da sollte Dir keiner Tipps geben was Du machen kannst damit es bis zur Zwangsräumung länger Dauert.
Ein Freund von meinem Bruder hat sogar sein Einfamilienhaus verloren, weil er einem Mietnormaden es vermietet hatte.
Die Zwangsräumung fast ein Jahr gedauert hat. Er nicht das Geld hatte um der Bank die Hypothek zu bezahlen. Da hat Die Bank gesagt, wenn er die Zwangsräumung durchgeführt hat und das Haus verkauft hält sie so lange still. Wenn nicht wird das Haus Zwangsversteigert.
Bei einer Zwangsversteigerung kann es immer passieren das nicht mal das Geld rauskommt was Finanziert wurde. Dann sieht man natürlich sehr Schlecht aus.
Dann gilt das mit den Tipps eben für Deinen Bekannten. Es ist Mist was er gemacht hat!!!!! Wenn ich meine Miete nicht bezahlen kann spreche ich gleich erst mal mit den Vermieter. Dann kommt es meist nicht zur Zwangsräumung. Wie das gesetzlich geregelt ist kann Dir z. b. der Mieterschutzbund viel besser sagen als wir.
bei 2 vollen mieten kann fristlos gekündigt werden
dann wird die zwangsräumung beantragt, wenn er nicht freiwillig geht
die kaution bekommt er nicht mehr zurück, die wird für die kosten und rückstände genutzt, das reicht natürlich nicht und man hat noch einen titel gegen den mieter, womit man zb pfändet etc
ja, damit bist du in der schufa
die sachen muss der vermieter 6 monate einlagern, dafür kann er auch gebühren nehmen, nach 6monaten kann er sie verkaufen, um seine unkosten zu decken
und rausgeben wird er die sachen auch nur gegen geld, er gibt sie dir innerhalb der 6 monate nicht, wenn du nicht zahlst und danach verkauft er sie halt
Danke für die Info. Das hilft mir weiter. Kannst du mir sagen, welche Kosten auf den säumigen Mieter noch zukommen (Gericht, Räumung,..)? Und was passiert, wenn er sich beim Vermieter trotz Räumung nicht meldet?
Das mit dem Verkauf der Sachen nach 6 Monaten ist mir neu.
Kann man das wo nachlesen?
ja, irgendwo, aber das leitet sich aus irgendwas ab
ist meines wissens nach die allgemeine reglung, wenn du irgendwie sachen eines anderen bei dir hast, zb expartner
nach 6 monaten kannst du immer verkaufen, um deine lagerkosten zu befriedigen
der übererlös stände ihm natürlich die 3 jahre zu, aber hier ist ja eine forderung noch, die er mit dem übererlös bedient
Hm....also meines Wissens gilt § 696 BGB, wobei die Rücknahme jederzeit gefordert werden kann. Aber: Eigentümer ist noch immer nicht der Verwahrer und kann somit nicht voll über die Sachen verfügen. Erst nach 10 Jahren erfolgt die Ersitzung.
Beim Fall des Pfändens durch den Gerichtsvollzieher wird der Gerichtsvollzieher die Sachen aber bereits nach 1 Monaten verkaufen. Siehe § 885 Absatz 4 ZPO
Ablauf einer Zwangsräumung schildern, vom ersten Bescheid bis zur Räumung?
1) Der Vermieter oder sein Anwalt reichen Räumungsklage bei Gericht ein. Es ergeht dann ein vollstreckbarer Titel zur Räumung.
2) Meist wird noch eine Räumungsfrist gewährt, zumindest kann dies der Mieter beantragen.
3) Der Gerichtsvollzieher wird beauftragt und kündigt einen Termin beim Mieter an. An diesem Termin verschafft sich der Gerichtsvollzieher Besitz an der Wohnung (notfalls mit einem Schlüsseldienst) und übergibt den Besitz an den Vermieter. Ab dann kann dieser über die Wohnung verfügen.
Mit wie vielen Mieten muss der Mieter im Rückstand sein ?
Mit einem nicht unerheblichen Betrag innerhalb von 2 Zahlungsterminen. Oder mit einen Betrag, der 2 Monatsmieten entspricht. Oder bei ständiger unpünktlicher Zahlung, dann aber mit vorheriger Abmahnung.
Und wie ist das mit der hinterlegten Mietkaution ? Wird diese zuerst vom Vermieter aufgebraucht ?
Ja. Und die Kaution wird sicher auch nicht ausreichen, sämtliche Kosten werden höher sein.
Ist der Mieter bei Nichtzahlung dann automatisch in der Schufa gemeldet?
Nein. Mitteilungen an die Schufa können nur Schufa Mitglieder senden. Vermieter sind das in der Regel nicht. Inkassobüros sind es beispielsweise. Falls der Vermieter also ein Inkassobüro mit der offenen Forderung beauftragt, wird es die Mitteilung geben.
Und was passiert mit den Sachen die sich in der Wohnung befinden?
Der Vermieter hat ein Pfandrecht an pfändbaren Gegenständen. Diese kann er also einbehalten und verwerten.
Wie lange werden diese eingelagert?
Dazu gibt es keine gesetzliche Regelung, es hängt von der Situation ab. Man geht von 2-3 Moanten aus, sofern der Vermieter zur Abholung aufgefordert hat mit Hinweis, dass der Mieter die Kosten der Entsorgung zu tragen hat.
Kurz und schmerzlos und kostengünstig für alle Beteiligten:
Räumung Berliner Modell: Der Gerichtsvollzieher erscheint mit dem Räumungstitel und bittet den/die Mieter, die Wohnung jetzt zu verlassen. Einige persönliche Gegenstände, wie Kleidung zum Wechseln und Medikamente dürfen mitgenommen werden. Dann wechselt der Vermieter und/oder ein vom Gerichtsvollzieher mitgebrachter Schlosser die Türschlösser aus und die Sache ist in 5 Minuten beendet. Die in der Wohnung verbleibenden Gegenstände des Schuldners/Mieter verbleiben dort 1 Monat; genug Zeit für den Mieter sich zu kümmern. Danach beginnt die Verwertung der Gegenstände, die verwertet werden dürfen.
Die „Berliner Räumung" beziehungsweise das „Berliner Modell" ist eine Methode der Zwangsräumung. Durch sie sollen die Kosten für den Vermieter gesenkt werden. Bei einer klassischen Zwangsräumung fallen nämlich nicht nur Kosten für den Gerichtsvollzieher an, der den Hausrat des Mieters abtransportiert, verwahrt, verwertet oder vernichtet, sondern auch für die Spedition und die Lagerung desselben.
Hintergrund: Der Vermieter ist hier im Rahmen der Zwangsvollstreckung gesetzlich verpflichtet, den Hausrat des Mieters nach der Übergabe durch den Gerichtsvollzieher zu verwahren. Das kostet Geld, was zwar grundsätzlich der säumige Mieter zahlen muss. Der Vermieter aber haftet und muss einen entsprechenden Vorschuss aufbringen. Und nicht selten sind es erhebliche finanzielle Probleme des Mieters, die zu einer Zwangsräumung führen. Den Vorschuss wird der Vermieter daher nur selten zurückbekommen.
Bei der „Berliner Räumung" greift nun das sogenannte Vermieterpfandrecht, das der Vermieter für alle Gegenstände in der Wohnung des Mieters ausübt. Das heißt: Der Gerichtsvollzieher transportiert, verwertet oder vernichtet den Hausrat nicht, sondern wechselt lediglich das Türschloss der Wohnung aus.
Hier kannst du alles nachlesen.
https://ratgeber.immowelt.de/a/raeumungsklage-ablauf-dauer-kosten.html
Weiter unten steht dann auch ein kleines Beispiel, was die Kosten angeht.
Nein. Es geht hier nicht um mich und ich möchte auch nicht als Mietnomade in die Geschichte eingehen. Ich möchte wissen wie dies abläuft und was auf den säumigen Mieter zukommt, da sich diese Situation im Bekanntenkreis aufgetan hat.