Abgelaufenes Produkt gekauft?
Hallo,
rein aus Neugier: wenn jemand ein abgelaufenes Produkt kauft, das ein paar Tage abgelaufen ist, und derjenige davon dann krank wird, kann dieser dann den Laden verklagen?
9 Antworten
Nein, das ist ausgeschlossen.
Grundsätzlich mal gilt: Wer ein Produkt mit abgelaufenem MHD isst, tut dies auf eigene Gefahr.
Das Produkt wird wenige Tage nach Ablauf noch nicht so verdorben sein, dass der Kunde davon krank wird. Die meisten Lebensmittel halten deutlich länger, als es das MHD hergibt.
In den meisten Fällen kommt es nach dem Ablauf des MHD erst mal zu Beeinträchtigungen in Farbe, Aussehen und Geschmack, ohne dass es gesundheitsschädlich würde. Erst danach geht das Lebensmittel dann wirklich hinüber und wird ungeniessbar bzw. gesundheitsschädlich.
Vom Kunden kann auch in den allermeisten Fällen erwartet werden, dass er ein verdorbenes Lebensmittel erkennt, z.B. an Schimmelbefall, Geruch, Geschmack etc. In diesem Fall hätte der Kunde die Gesundheitsgefahr wissentlich in Kauf genommen.
Dem Käufer steht bei Erwerb abgelaufener Ware lediglich Ersatz der Ware zu.
Du müsstest beweisen können das es zu der Zeit als du es gekauft hast, schon abgelaufen war.
Kassenbeleg!
Und das du davon auch krank geworden bist, und nicht aus Zufall.
Nein. Der Lebensmitteleinzelhandel übernimmt keine Verantwortung, da das Datum als Empfehlung gilt. Dem Kunden ist selbst überlassen, dieses Produkt nach Ablauf noch zu essen und eventuelle Erkrankungen in Kauf zu nehmen. Man hat allerdings bei schlechten oder abgelaufenen Produkten vor dem Mindesthaltbarkeitsdatum ein Umtauschrecht.
Absichtlich ein abgelaufenes Produkt zu sich zu nehmen ist aber sehr töricht.
Du hast Recht, nur wer macht das schon? Aber ja du hast vollkommen Recht.
wenn du im laden ein abgelaufenes produkt kaufst , in einem normalen laden, davon krank wirst mußt du beweisen das du das abgelaufene produkt dort gekauft hast und es nicht als abgelaufenes produkt gekennzeicnet war. außerdem kannste ja das mindesthaltbarkeitsdatum lesen und somit nicht kaufen... das extra zu machen... ist dumm
in einem postenmarkt ist es üblich das überlagerte ware dort verkauft wird , in einem lebenmitteladen , nicht
Es gibt keine "abgelaufenen Produkte", auch kein Ablaufdatum. Kinder informmiert euch doch mal!
jaaa Papa :o)
Das ist so nicht ganz richtig. Schuhe können beispielsweise abgelaufen sein. ;-)
Nein, denn dazu wird derjenige nicht mehr kommen. Denn Punkt Mitternacht wird das Produkt mit Ablauf des MHDs hochgradig toxisch und der Verbraucher stirbt umgehend nach dem Kontakt damit.
Abgesehen davon, dass rein gar nichts passiert wenn man ein Produkt verzehrt das wenige Tage über dem MHD ist, gibt es eine sog. Eigenverantwortung. Das heißt: Bevor du etwas isst, dann hast du dich selbst davon zu überzeugen ob es noch in Ordnung ist oder ob es irgendwelche anderen Anzeichen gibt die dir von einem Verzehr abraten. Tust du das nicht, dann bist du selbst schuld. Für deine eigene vernachlässigte Sorgfaltspflicht haftet niemand sonst außer du selbst.
Das Datum gilt nicht als irgendeine Empfehlung. Bis zum MHD garantiert der Hersteller für die Produkteigenschaften wie Konsistenz, Geschmack, etc.
Wenn man also ein Produkt hat, das das Datum noch nicht überschritten hat und trotzdem seine garantierten Eigenschaften verloren hat, kann man den Hersteller in Regress nehmen.