Abgelaufene Lebensmittel verkaufen!?
Darf ein Laden abgelaufene Lebensmittel verkaufen. Ein Freund hat heute gesehen wie ein Laden abgelaufene Lebensmittel (Joghurt) verkauft hat. Ich meine das sind Milchprodukte die sie verkaufen die abgelaufen sind dürfen sie das überhaupt es ist ja ein risiko man kann ja vergiftet werden oder sonst was bekommen. Wenn es Strafbar ist wo kann ich das melden ? MFG
8 Antworten
Die sind nicht abgelaufen sondern das Mindesthaltbarkeitsdatum wurde überschritten.
Gerade bei Milchprodukten ist eine Vergiftung nahezu ausgeschlossen. Joghurt ist auch nur ein Art "abgelaufene" Milch. Ich hab schon Joghurt gegessen, der war schon 4 Wochen über das MHD. Wenn der Geruch und das Aussehen passt, kann man es unbesorgt verzehren.
zum einen handelt es sich um ein MIndesthaltbarkeitsdatum. Heißt nicht, dass die Lebensmittel ab dem nächsten Tag giftig sind. Hat der Laden das absichtlich getan? oder kann es sein, dass ein Mitarbeiter winfach nicht gesehen hat, dass dieser Joghurt abgelaufen ist? Viele Händler bieten abgelaufene Warenm ( es geht um ein paar Tage abgelaufen, nicht ium Monate) vergünstigt an und es gibt viele Familien die sind froh, wenn sie solche Produkte günstiger kaufen können. Man muss nicht immer alles gleich wegwerfen und anzeigen. Erstmal überlegen, welche 2 Seiten die Medaille hat
Abgelaufene Milch sollte nicht verwendet werden, weil die Milch sterilisiert werden, und dann Paket Sterilisation, die immer noch einen kleinen Teil der harmlos oder nützlich, verglichen mit einem hitzebeständigen Bakterien oder Bakteriensporen, einmal vorbei zu ihrem Ablaufdatum, wird die Anzahl der übertreffen Bakterien erreichen die physikalisch-chemischen Indikatoren und Gesundheitsindikatoren, Durchfall und andere Symptome auftreten, können schwere Vergiftungen verursachen. Sollte abgelaufene Milch trinken würde milde Magenschmerzen ziemlich ernst sind Durchfall, Erbrechen. Sie können die Lebensmittelhygiene Aufsicht Abteilung gehen zu berichten.
Im Handel löst ein abgelaufenes MHD kein Verkaufsverbot aus. Anbieter sind aber verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass das betreffende Lebensmittel einwandfrei ist. Der Preis muss nicht reduziert werden. Häufig ist das aber der Fall, weil die Produkte schnell abverkauft werden sollen.
http://www.lebensmittelklarheit.de/cps/rde/xchg/lebensmittelklarheit/hs.xsl/3440.htm
Hallo,
genau das ist ein grosses Problem bei uns Deutschen! Die grosse Angst, sich weiss Gott was zu holen nur wenn das MHD überschritten ist!
Das MINDESThaltbarkeitsdatum hat nur eine einzige Aussagekraft - der Hersteller garantiert, dass das Produkt BIS zu diesem Tag einwandfrei ist. Nichts ist von heute auf morgen einfach "Gift" oder verdirbt. Es gibt Ausnahmen wie z.B. Fisch. Darauf findet man dann den Vermerk "zu verzehren bis". Das sollte tatsächlich dann nicht mehr verzehrt werden.
Beim MHD ist das problemlos möglich. Selbstverständlich darf der Händler auch dann noch seine Ware verkaufen, wenn selbiges überschritten ist. Das ist nicht strafbar oder sonst etwas. Die Artikel müssen nur entsprechend gekennzeichnet sein. In unserem Betrieb werden die Lebensmittel schon ein paar Tage oder Wochen (je nach Art des Artikels) vor Ablauf reduziert. Danach verkaufen wir selbige nicht mehr, sondern das Personal darf alles mit nach Hause nehmen. Ich lebe noch und habe schon vieles davon gegessen. :-) Und es hat alles noch geschmeckt, meistens merkt man das nicht.
Wenn etwas komisch schmeckt, entsorge ich es. Das merke ich doch beim Essen selber. Wenn kein Schimmel sichtbar ist, esse ich das auch noch. Anderswo verhungern Menschen und wir sind so dermassen pingelig.
Also - du wirst weder vergiftet noch holst du dir davon eine Krankheit! Ist doch besser die Lebensmittel werden reduziert verkauft anstatt weggeworfen. Für mich wäre das Verschwendung!
Grüssle Chrissy