Ab wann war Alkohol in der DDR erlaubt?

4 Antworten

Bei uns war Discozeit zwischen 13 und 18. Da wurde gesoffen, was das Zeug hält. Kontrolliert hat das keiner.

In der DDR galt die Jugendschutzverordnung von 1955 (leider konnte ich sie Online nicht als PDF finden). Darin war unter anderem gereglt wie lange sich Kinder und Jugendliche in Gaststätten oder auf Tanzveransaltungen aufhalten durften, ebenso ab wann Zigaretten und Alkohol gekauft und konsumiert werden durften.


Die Altersgrenzen waren in der DDR und der BRD identisch:

  • Alkohol: Branntweinhaltiges ab 18 Jahren, und andere Alkoholika (wie Bier oder Wein) ab 16 Jahren.
  • Tabakwaren: ab 16 Jahren.

Als einzige Quelle habe ich einen Film von 1989 zum Thema Alkohol in der DDR gefunden: https://youtu.be/VCMAqikIgs8?t=4m16s

Hier werden die gesetzlichen Regelungen nocheinmal erwähnt.

Lg, Anduri87

Härtere Sachen, wie Wodka, auf jeden Fall erst ab 18. Bier und Wein ab 16.

Bier 16 alles andere ab 18