Ab wann gilt eine Drohne als "selbstgebaut"?
Ab wann gillt eine Drohne als selbstgebaut? Laut den EU-Richtlinien ist das fliegen einer Drohne wie z.B. der DJI Mini 2 erst ab 16 Jahren erlaubt, Ausnahmen sind:
- Eine Person >16 Jahren ist anwesend
- Spielzeugdrohnen (C0 / A1)
- Selbstgebaut
Was würde also passieren, angenommen ich baue die DJI Mini 2 außeinander und modifiziere sie z.B. optisch. Könnte diese dann als selbstgebaut gelten? Ab wann gillt eine Drohne als selbstgebaut?
2 Antworten
Hi,
Nö --- das reicht noch lange nicht.
Du musst die Drohne schon komplett aus verschiedenen Bauteilen zusammenbauen, wie es bei FPV-Coptern in der Regel der Fall ist.
Konkret heißt es:
"Es handelt sich um ein privat hergestelltes UAS mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 250g"
Da ist also auch direkt die nächste Einschränkung: Geht nur bis 250g.
LG
Dann wenn du die Drohne selbst gebaut und diese nicht einfach nur als Bausatz von einer Firma angeboten wird.
Das ganze ist zugegebener Maßen etwas schwammig, aber wenn du dir eine Drohne bei DJI kaufst und du diese nur noch zusammenstecken musst ist das kein Selbstbau.
Wenn du den Flightcontroller, Akku, Motoren, Propeller usw von eigenen Herstellern kaufst und du diese Komponenten dann eben zu einer Drohne verbindest dann ist das ein Selbstbau. Wichtig ist dabei, dass du dich für den Bau auch mit dem Thema des Baus auseinander setzen musst und nicht einfach nur alles aus einer Hand kaufst und dann das Ding zusammensteckst ohne dir irgendwelche Gedanken darüber zu machen.
Btw das Eigenbauthema gilt aber auch nur bis 250g.