A1 Führerschein bestanden doch auf Grund meines Alters noch nicht ausgehändigt bekommen was passiert wenn ich trotzdem fahre?
Hey, Ich bin mit meinem A1 Führerschein fertig doch werde erst am 31.10 (Halloween) 16 da dies aber ein Feiertag ist und der Tag danach auch wollte ich fragen was Passiert wenn ich einfach schon fahre ich meine ich müsste ja eigentlich nur Strafe zahlen als wenn ich meinen Führerschein Zuhause vergessen habe oder? Also wenn die meinen Namen durchgeben sehen die doch das ich einen habe und das sind die letzten Tage vor dem Winter. Schon Danke P.s Dringend!!!
4 Antworten
Erst mal ist es Fahren ohne Führerschein. Ich würde es nicht drauf ankommen lassen.
Die Voraussetzung für einen A1 ist halt "16". Wenn Du vorher damit fährst, dürfte es so behandelt werden, als hättest Du keinen. Du hast ja eigentlich auch noch keinen, auch wenn Du die Prüfung bestanden hast.
In dem Fall sowohl als auch... :-)
Aber das erste wiegt natürlich deutlich schwerer. Das zweite ist vermutlich nur eine Ordnungswidrigkeit?
Hallo,
es ist aber kein Feiertag wegen Halloween ;-)
Die Fahrerlaubnis gilt erst mit Aushändigung des Kartenführerscheins als erteilt. Wenn du vorher fährst ist das nicht so, als hättest du deinen Führerschein nur nicht dabei.
Es ist Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html
Wie auch Gaskutscher frage ich mich, wie du am 29. September mit dem Führerschein "fertig" sein konntest, wenn du erst am 31. Oktober 16 Jahre alt wirst ?!?!
Viele Grüße
Michael
Ja bisch du a Luagabeidl od'r schlecht mit dem Kalender?
Praktische Prüfung maximal ein Monat vor Stichtag -> wenn du am 31.10. 16 Jahre alt wirst kannst du die Prüfung maximal am 01.10. ablegen, da sonst die Frist nicht eingehalten wurde.
Also bist du entweder
a) noch nicht fertig oder
b) kannst mit einem Kalender nicht umgehen.
;)
Was dir blüht -> § 21 StVG.Erst wenn dir der Führerschein ausgehändigt wird gilt die Fahrerlaubnis für die Klasse als erteilt.
Daher wäre jede Fahrt vor der Erteilung "Fahren ohne Fahrerlaubnis".
Hallöle,
ich würde es an Deiner Stelle ehrlich gesagt nicht machen, wenn Du nicht Mal eine Prüfbescheinigung hast!
Damit Du weißt, was Dir blüht, schau mal hier; ist ein ziemlich ähnlicher Fall:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Mit-Pruefbescheinigung-fahren--f71733.html
Also, bleib besser die paar Tage noch vernünftig. Nicht dass Du Dich nachher quasi ewig darüber ärgern musst, dass Du es nicht gelassen hast... 😉
wölfin
Falsch.
Es ist "Fahren ohne Fahrerlaubnis".
Nicht "Fahren ohne Führerschein."