2400€ mehr auf dem Konto und keine Ahnung woher..?
hi
folgendes: vor ca. 2 monaten hatte ich plötzlich mitten im monat etwa 2400€ auf mein konto überwiesen bekommen. ich hab mich total gewundert und gefreut auch ein bisschen. ich hab das geld erstmal da drauf gelassen, falls sich dieses eventuelle missverständnis aufklärt.. aber bis jetzt hat sich noch niemand gemeldet, der mir das ausversehen oder auch absichtlich geschickt hat. oder die person, die das geld vermisst. auch von der bank kam nichts. jetzt meine frage:
was soll ich nun tun? ich würde das geld gerne behalten, aber es wäre richtig doof, wenn sich jmd wegen des geldes meldet, nachdem ich es schon ausgegeben hab. der bank das sagen wollte ich aber auch nicht, da die mir das geld dann vllt wegnehmen hab ich so das gefühl...
17 Antworten
Ich würde gar nicht reagieren. :)
Wenn eine Überweisung falsch ausgefüllt wurde und du das Geld deswegen erhalten hast, dann haftet niemand dafür - denn das ist der Fehler des Überweisenden.
Es gibt strafrechtlich keinen (!) Grund, das Geld herauszugeben - denn du begehst keine Straftat.
Es gibt zwar einen zivilrechtlichen Anspruch, den der Überweisende aber erstmal durchsetzen muss.
Daher: Hol die 2400€ vom Konto, bunker sie außerhalb und warte ab was passiert - nach drei Jahren ist das ganze verjährt und es gehört dir. :)
Lg
Insofern sich der falsche Zahlungsempfänger aus Furcht vor einer Strafverfolgung nicht zu erkennen gibt, so kann ihm diese Angst genommen werden. "Zivilrechtlich ist er zwar zur Herausgabe des Geldes verpflichtet. Das Geld unberechtigt auf dem Konto zu haben, ist allerdings nicht strafbar", sagt Rechtsanwalt Stefan Heinrichs von der Anwaltskanzlei Blum, Heinrichs und Partner.
Warts daher einfach ab, bis irgendwas kommt - von dir selbst aus reagieren würde ich auf keinen Fall :)
Geh zum Berater deiner Bank und erzähl Ihm die Geschichte und es wird sich alles aufklären. Auch wenn Sie dir das Geld wieder weg nehmen, es war ohnehin nie deins (wenn es durch einen Fehler auf dein Konto gekommen ist).
Direkt abheben!!
Wenn weg, dann weg!
Bei fehlerhafter Überweisung muss die Bank haften ;-)
Wenn der Kunde, der diese Überweisung in Auftrag gegeben hat nämlich die Überweisung unleserlich ausgefüllt hat, so trägt eben dieser Kunde die Schuld an der Falschüberweisung.
Wenn die Bank die Überweisung falsch ausgeführt hat, trägt die Bank dafür die Haftung.
Die Bank des Kunden, der das Geld erhalten hat, hat aber in keinem Fall das Recht, dem Kunden das Geld ohne Absprache wieder zurückzubuchen. Sobald das Geld auf dem Konto gebucht ist, ist es sozusagen "sicher".
Die Bank hat nur noch folgende Möglichkeiten:
Entweder sie spricht den Kunden an und bittet um freiwillige Rückzahlung. Das gleiche gilt auch für den Kunden, der eventuell die Überweisung falsch/unleserlich ausgefüllt hat.
Wenn dieser Kunde jedoch nicht zurücküberweist, so muss die Bank oder der Kunde, der es falsch ausgefüllt hat, für den Schaden haften.
Auf keinen Fall aber der Kunde, welcher nicht darüber in Kenntnis gesetzt wurde!! Die Bank darf nicht über das Konto eines Kunden verfügen, ohne dass es eine Absprache gab!
Wenn jetzt dadurch auch Sollzinsen entstanden sind, so hat die Bank diese zu tragen.
Eine ungerechtfertigte Bereicherung wird es schon sein. Nichtsdestotrotz kann der Empfänger über das Geld verfügen.
nein, du hast einen rechtlichen herausgabeanspruch gegen den, der zu unrecht das geld empfangen hat, du redest leider shice, junge
erfüllst du den nicht freiwillig, klag ich dir die ohren ab, dann hast du noch anwalts und gerichtskosten
Wo kein Kläger, da kein Richter!
merkst du, was du redest?, wir gehen doch gerade davon aus, dass dem geld nachgeforscht wird und da ist der, der es geschickt hat, der kläger
@BleibMensch
Wenn du schon Texte einfach abkopierst kannst du auch Quellen nennen!
http://www.juraforum.de/forum/t/geld-falsch-ueberwiesen.278050/
Aber inhaltlich halt passend ;)
SAG MAL GEHTS NOCH??????????? DAS IST UNTERSCHLAGUNG!!!!!!!!!!!!! VERSETZ DICH MAL IN DIE LAGE DESJENIGEN FÜR DEN DIESES GELD WAR!!!!!!!!!!! DIR GEHTS ZU GUT WAS???????????????????? WAS SOLL DIESES EGOISTISCHE VERHALTEN?????????????? UNFASSBAR!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
du brauchst dich nicht so aufzuregen, er haftet dann schon
DAS IST UNTERSCHLAGUNG!!!!!!!!!!!!!
Nein, ist es nicht - es besteht hier kein Verstoß gegen das Strafrecht.
Zivilrechtlich einklagbar ist es, aber dafür muss der Überweisende erstmal reagieren.
Der Bank melden. Jemand vermisst es vielleicht. Das Geld gehört anscheinen nicht dir, Das wäre eine Art von Diebstahl oder Unterschlagung oder sonstwas.
Bedenke, die Freude beim Ausgeben ist kurz, die Reue könnte aber jahrelang sein.
Wenn du 2 Wochen wartest und dann nichts passiert, ist es deins. Denn man hat immer 2 Wochen Zeit, um die Überweisung zurück zu ziehen ;)
totaler bullshit
davon stimmt gar nichts, weder überweisung, noch 2 wochen, es stimmt gar nichts davon
man kann lastschriften 6 wochen zurückbuchen, aber auch das hat hiermit nichts zu tun
da es nach 3 jahren verjährt
Das ist und bleibt eine ungerechtfertigte Bereicherung und der Vorteil ist zurückzugewähren.
ja aber nur 3 jahre lang, normal kommt da eh ne rückforderung, er wird ja seine geldsendung verfolgen
hahhahahhaha
du verstehst nicht, dass geld nicht physisches geld ist
dann haftest du, nicht die bank
du bist ungerechtfertigt bereichert worden und der, der den irrtum begangen hat, hat einen herausgabeanspruch gegen dich