2400€ mehr auf dem Konto und keine Ahnung woher..?

17 Antworten

Ich würde gar nicht reagieren. :)

Wenn eine Überweisung falsch ausgefüllt wurde und du das Geld deswegen erhalten hast, dann haftet niemand dafür - denn das ist der Fehler des Überweisenden.

Es gibt strafrechtlich keinen (!) Grund, das Geld herauszugeben - denn du begehst keine Straftat.

Es gibt zwar einen zivilrechtlichen Anspruch, den der Überweisende aber erstmal durchsetzen muss.

Daher: Hol die 2400€ vom Konto, bunker sie außerhalb und warte ab was passiert - nach drei Jahren ist das ganze verjährt und es gehört dir. :)

Lg

CalicoSkies  05.10.2014, 12:03
Insofern sich der falsche Zahlungsempfänger aus Furcht vor einer Strafverfolgung nicht zu erkennen gibt, so kann ihm diese Angst genommen werden. "Zivilrechtlich ist er zwar zur Herausgabe des Geldes verpflichtet. Das Geld unberechtigt auf dem Konto zu haben, ist allerdings nicht strafbar", sagt Rechtsanwalt Stefan Heinrichs von der Anwaltskanzlei Blum, Heinrichs und Partner.

http://www.banktip.de/rubrik2/20324/2/falsche-ueberweisung-empfaenger-zur-herausgabe-verpflichtet.html

Warts daher einfach ab, bis irgendwas kommt - von dir selbst aus reagieren würde ich auf keinen Fall :)

Geh zum Berater deiner Bank und erzähl Ihm die Geschichte und es wird sich alles aufklären. Auch wenn Sie dir das Geld wieder weg nehmen, es war ohnehin nie deins (wenn es durch einen Fehler auf dein Konto gekommen ist).

Direkt abheben!!

Wenn weg, dann weg!

Bei fehlerhafter Überweisung muss die Bank haften ;-)

IchbindeinGott  05.10.2014, 11:01

hahhahahhaha

du verstehst nicht, dass geld nicht physisches geld ist

dann haftest du, nicht die bank

du bist ungerechtfertigt bereichert worden und der, der den irrtum begangen hat, hat einen herausgabeanspruch gegen dich

BleibMensch  05.10.2014, 11:19
@IchbindeinGott

Wenn der Kunde, der diese Überweisung in Auftrag gegeben hat nämlich die Überweisung unleserlich ausgefüllt hat, so trägt eben dieser Kunde die Schuld an der Falschüberweisung.

Wenn die Bank die Überweisung falsch ausgeführt hat, trägt die Bank dafür die Haftung.

Die Bank des Kunden, der das Geld erhalten hat, hat aber in keinem Fall das Recht, dem Kunden das Geld ohne Absprache wieder zurückzubuchen. Sobald das Geld auf dem Konto gebucht ist, ist es sozusagen "sicher".

Die Bank hat nur noch folgende Möglichkeiten:

Entweder sie spricht den Kunden an und bittet um freiwillige Rückzahlung. Das gleiche gilt auch für den Kunden, der eventuell die Überweisung falsch/unleserlich ausgefüllt hat.

Wenn dieser Kunde jedoch nicht zurücküberweist, so muss die Bank oder der Kunde, der es falsch ausgefüllt hat, für den Schaden haften.

Auf keinen Fall aber der Kunde, welcher nicht darüber in Kenntnis gesetzt wurde!! Die Bank darf nicht über das Konto eines Kunden verfügen, ohne dass es eine Absprache gab!

Wenn jetzt dadurch auch Sollzinsen entstanden sind, so hat die Bank diese zu tragen.

Eine ungerechtfertigte Bereicherung wird es schon sein. Nichtsdestotrotz kann der Empfänger über das Geld verfügen.

IchbindeinGott  05.10.2014, 11:20
@BleibMensch

nein, du hast einen rechtlichen herausgabeanspruch gegen den, der zu unrecht das geld empfangen hat, du redest leider shice, junge

erfüllst du den nicht freiwillig, klag ich dir die ohren ab, dann hast du noch anwalts und gerichtskosten

IchbindeinGott  05.10.2014, 11:32
@BleibMensch

merkst du, was du redest?, wir gehen doch gerade davon aus, dass dem geld nachgeforscht wird und da ist der, der es geschickt hat, der kläger

Isabella1977  05.10.2014, 11:01

SAG MAL GEHTS NOCH??????????? DAS IST UNTERSCHLAGUNG!!!!!!!!!!!!! VERSETZ DICH MAL IN DIE LAGE DESJENIGEN FÜR DEN DIESES GELD WAR!!!!!!!!!!! DIR GEHTS ZU GUT WAS???????????????????? WAS SOLL DIESES EGOISTISCHE VERHALTEN?????????????? UNFASSBAR!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

IchbindeinGott  05.10.2014, 11:02
@Isabella1977

du brauchst dich nicht so aufzuregen, er haftet dann schon

CalicoSkies  05.10.2014, 12:06
@Isabella1977
DAS IST UNTERSCHLAGUNG!!!!!!!!!!!!!

Nein, ist es nicht - es besteht hier kein Verstoß gegen das Strafrecht.

Zivilrechtlich einklagbar ist es, aber dafür muss der Überweisende erstmal reagieren.

Der Bank melden. Jemand vermisst es vielleicht. Das Geld gehört anscheinen nicht dir, Das wäre eine Art von Diebstahl oder Unterschlagung oder sonstwas.

Bedenke, die Freude beim Ausgeben ist kurz, die Reue könnte aber jahrelang sein.

Wenn du 2 Wochen wartest und dann nichts passiert, ist es deins. Denn man hat immer 2 Wochen Zeit, um die Überweisung zurück zu ziehen ;)

IchbindeinGott  05.10.2014, 10:57

totaler bullshit

davon stimmt gar nichts, weder überweisung, noch 2 wochen, es stimmt gar nichts davon

man kann lastschriften 6 wochen zurückbuchen, aber auch das hat hiermit nichts zu tun

da es nach 3 jahren verjährt

JetztPassMalAuf  05.10.2014, 11:00

Das ist und bleibt eine ungerechtfertigte Bereicherung und der Vorteil ist zurückzugewähren.

IchbindeinGott  05.10.2014, 11:04
@JetztPassMalAuf

ja aber nur 3 jahre lang, normal kommt da eh ne rückforderung, er wird ja seine geldsendung verfolgen