20-jähriger und 14-jährige?

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Ja, das ist gesetzlich ein Problem. Da unterstellt wird das der ältere Reifer ist und den unreiferen Partner ausnutzen könnte ist – so weit ich weiß – das nur zwischen 14 jährigen und einem partner unter 18 erlaubt. Ein über 18 jähriger partner darf nur einen min. 16 jährigen partner haben.

Moralisch kommt es darauf an:

Ein 14 jähriges mädchen ist kein kind mehr! Oft wissen sie genau was sie wollen. Körperlich gut entwickelte Mädchen kann man kaum von volljährigen unterscheiden. Daher ist es auch nicht abartig sondern normal das ein Mann sie attraktiv findet!

Ob die beziehung eine zukunft hat ist aber zweifelhaft. Für erste Erfahrungen aber sicher kein problem. Der ältere Partner trägt da aber besondere Verantwortung (Verhütung usw.). Daher denke ich, dass nichts dagegen einzuwenden ist wenn beide das wollen und die 14 jährige auch weiß was sie erwartet (da mach ich mir aber keine sorgen).

Gesetzlich ist es aber nicht erlaubt. Also macht keinen mist und passt auf!

XtraDry  11.01.2012, 16:50

Da unterstellt wird das der ältere Reifer ist und den unreiferen Partner ausnutzen könnte ist – so weit ich weiß – das nur zwischen 14 jährigen und einem partner unter 18 erlaubt

Stimmt nicht ganz, unter 21, und grundsätzlich unterstellt wird dies auch nicht. Aber schon nahe dran (§ 182 Abs. 3 StGB)...

Ja, ist es.

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

XtraDry  11.01.2012, 16:03

Das ist mal wieder definitv falsch, denn es gibt ja keine Zwangslage...

Assassin254  11.01.2012, 16:05
@XtraDry

Stimmt, hab mich unzulänglich informiert. Entschuldigung!

DasAnkaleinchen  11.01.2012, 16:05
@XtraDry

Wenn sie dazu GEZWUNGEN wird, wenn sie es auch will ist es was ganz anderes!...

Illegal ist es nicht!!! Es ist verboten. Er macht sich Strafbar, wenn das raus kommt!!!

XtraDry  11.01.2012, 16:05

Nein...

SuperBaldo  11.01.2012, 16:06
@XtraDry

Was, nein?

XtraDry  11.01.2012, 16:07
@SuperBaldo

Es ist nicht illegal, es ist nicht verboten, und er macht sich auch nicht strafbar...

Valorhor  11.01.2012, 16:09
@XtraDry

Blödsinn, klar macht er sich das.

XtraDry  11.01.2012, 16:10
@Valorhor

Nach welcher Rechtsnorm? § 176 StGB erlaubt dies ausdrücklich...

XtraDry  11.01.2012, 16:16
@SuperBaldo

Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen

Ähm, was ein "Schutzbefohlener" ist, weißt Du aber schon??? Bitte zuerst lesen...

"an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist"

SuperBaldo  11.01.2012, 16:18
@XtraDry

Was auch immer, verstehst du das, was in §176 steht?

XtraDry  11.01.2012, 16:19
@SuperBaldo

Da steht:

"Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt"

XtraDry  11.01.2012, 16:19
@SuperBaldo

Ja, ICH schon...

"Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt"

es ist illegal aber es besteht ja kein grund zur anzeige...