2 Zusagen für Ausbildung Beamter, kann man 2 mal zum Amtsarzt?
Hallo, ich hoffe mir kann jemand behilflich sein. Ich habe 2 Zusagen für eine Ausbildung in der Verwaltung im gehobenen Dienst. Einmal bei der Stadt und einmal in der Kreisverwaltung - beides in NRW. Nun habe ich von einer Verwaltung bereits die Unterlagen bekommen um beim Amtsarzt vorstellig zu werden, bei der anderen dauerts noch etwas bis ich die Unterlagen bekomme. Zum Problem: Ich habe die Befürchtung, dass ich aufgrund von Übergewicht und anderen Wehwehchen vielleicht beim Amtsarzt durchfalle, deswegen wollte ich wissen ob ich für beide Behörden jeweils einmal zum Amtsarzt gehen kann, also quasi 2 Versuche/Termine hätte oder ob der Amtsarzt bei einer Untersuchung gleich die Unterlagen für beide Behörden rausschickt. Geht das überhaupt? Oder muss ich mich vorher für eine Behörde entscheiden? Man muss ja nämlich zum Gesundheitsamt in seiner Heimatstadt gehen?! Hatte jemand schon mal so eine Situation? Ich habe Angst, dass ich der anderen Behörde Absage und dann bei meiner Wunschstelle dann beim Amtsarzt nicht durchkomme und dann gar nichts mehr habe :(
1 Antwort
Hi, wenn es um eine Verbeamtung geht erhält man einen Antrag um zum Amtsarzt zu gehen. Wenn eine Behörde das verlangt, muss auch ein entsprechender Termin erfolgen. Ob der Arzt dieselben Unterlagen verwendet oder eine zweite Untersuchung sein lässt kann ich dir nicht sagen.
Was ich dir sagen kann ist, dass es beim Amtsarzt darum geht einzuschätzen, ob du es gesundheitlich packst ein Leben als Beamter zu führen, ohne vorzeitig aus dem Dienst zu scheiden. Solltest du beim Amtsarzt "durchfallen", besteht nur keine Hoffnung auf eine Verbeamtung. Das bedeutet nicht, dass du die Stelle nicht bekommst. Du kannst immer noch als Angestellter eingestellt werden.
Das bedeutet nicht, dass du die Stelle nicht bekommst. Du kannst immer noch als Angestellter eingestellt werden.
der Fragesteller will ja zunächst eine Ausbildung/ bzw. ein verwaltungsinternes Studium machen.
Die Aufnahme eines Studiums an der FHöV NRW setzt die Einstellung der Bewerber als Beamte auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes bei einer Behörde (Einstellungsbehörde) voraus.
Das heißt: Wenn der Fragesteller durch den Amtsarzt kein OK bekommt, ist er raus.