14 Jähriger fährt mit Fahrrad gegen ein Auto. Zahlt die Haftpflichversicherung?

12 Antworten

Hallo Eugen,

der erste Satz in den Versicherungsbedingungen genügt doch schon:

Versichert ist im Umfang der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachstehenden Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens

Die Haftpflichtvericherung erzählt, dass die Versicherung nur im Haus oder in der Umgebung des Hauses Schäden übernimmt.

Nur frage ich mich, welche Niete dir diese Auskunft erteilt hat.

Dies ist völliger Unsinn.

Wenn diese Auskunft dir dein zuständiger Versicherungsvermittler erteilt hat, solltest du diesen schnellstens austauschen.

Natürlich ist der Schaden deines Kindes versichert.

Gruß Apolon

eugen898989 
Beitragsersteller
 12.05.2017, 08:28

Danke, für die Antwort. Die Auskunft hat uns eine Mitarbeiterin der Haftpflichtversicherung gegeben... Die Vermittlerin meinte, dass Sie sich noch melden wird.

Die Haftpflichtvericherung erzählt, dass die Versicherung nur im Haus oder in der Umgebung des Hauses Schäden übernimmt.

Das ist ausgemachter Blödsinn, in keiner einzigen Haftpflichtversicherung am Deutschen Markt gibt es eine derartige Regelung.

Der Schaden ist versichert (wenn es nicht gerade Absicht war und der Sohn mitversichert ist, wovon ich ausgehe), das ist ein klassischer Fall für eine Privathaftpflicht.

Hallo eugen898989,

laut den Versicherungsbedingungen sind minderjährige Kinder im Vertrag mitversichert.

Ein 14-jähriges Kind ist nicht mehr deliktunfähig und kann sein Handeln im Normalfall auch einschätzen.

Die Haftpflicht gilt weltweit.

Ich würde mich daher noch einmal unverzüglich mit der Haftpflicht in Verbindung setzen und den angegebenen Grund der Ablehnung durchgehen. Das klingt für mich nicht wirklich nachvollziehbar.

Die Haftpflicht hat die Aufgabe zu prüfen, ob dein Sohn zu Schadenersatz verpflichtet ist.

Ist er es nicht, wird die Haftpflicht unberechtigte Ansprüche abwehren, notfalls auch gerichtlich.

Ich wünsche Dir alles Gute!

Schöne Grüße

Sandra vom Social Media-Team

Eine Familienhaftpflichtversicherung ist genau für solche Fälle gemacht, wenn durch die Handlung eines Familienmitglieds bei einem Dritten ein Schaden eintritt.

Wofür wäre sie sonst gut?

Aus der Zahlungspflicht kann sie sich nur winden, wenn ein vorsätzliches Verhalten vorliegt oder eine grob fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht bei einem Kind vorliegt.

Der 14-Jährige, der mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss sicherlich nicht mehr durchgängig beaufsichtigt werden.

Natürlich sind die Eltern für solche Schäden verantwortlich, oder eine Versicherung, wenn sie eine abgeschlossen haben

eugen898989 
Beitragsersteller
 12.05.2017, 07:39

Wie beschrieben, hat die Familie eine Haftpflichtversicherung. Nur diese weigert sich nun was zu übernehmen.

SpiderKing88  12.05.2017, 07:44
@eugen898989

Für was hat man überhaupt eine Haftpflichtversicherung, wenn sie eh nicht zahlt? Eigentlich übernimmt das die Haftpflichtversicherung!

NamenSindSchwer  12.05.2017, 10:39

Natürlich sind die Eltern für solche Schäden verantwortlich

Das stimmt natürlich nicht, rechtlich gesehen ist der Junge selber dafür verantwortlich und nicht die Eltern. Entgegen der landläufigen Meinung haften Eltern NICHT für ihre Kindern.