" AGB " für Privatpersonen möglich?
Grundsätzlich dienen die AGB ja zur Standardisierung respektive Regelung von Vorfällen bei Geschäftstätigkeit (wenn ich dass mal so zusammenfassen darf)
Auch als Privatperson tätigt man ja laufend Geschäfte, daher liegt es m.E. nahe, dass man diese ebenfalls mit allgemeinen Bedingungen tätigen kann. Sofern diese dem Geschäftspartner zugänglich und bekannt sind, sollte dem nichts entgegensprechen - oder?
(Nur zur Begründung: Dies sollte sich bereits aus Gründen der Gleichheit ergeben, da ja zumeist die AGB von Unternehmen übliche Leistungspflichten bzw. Zeiträume etc. ausschließen und somit für Privatpersonen ohne AGB einseitig Nachteilig sind (insbesondere bei "Quasi-Monopolen)
3 Antworten
Grundsätzlich kannst du auch als Privatperson AGB verwenden. Aus rechtlicher Sicht steht dem nichts entgegegen.
Allerdings wirst du in der täglichen Realität auf Schwierigkeiten stossen. Zum Einen musst du die Bedingungen dem Vertragspartner zugänglich machen (hier wirst du sie ihm überreichen müssen). Du musst die AGB in deine Verträge einbauen.
Das Hauptproblem sehe ich jedoch in der möglichen Unwirksamkeit von einzelnen Klauseln.
Deswegen würde ich dir empfehlen, von AGB Abstand zu nehmen und Punkte, die dir wichtig sind, als Individualvereinbarungen zu handhaben. Diese müssen sich nicht nach den strengen gesetzlichen Maßgaben richten.
Die meisten Menschen haben keine Ahnung dass AGB in weiten Bereichen unwirksam und rechtlich gar nicht durchsetzbar sind, weil sie den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen.
Sobald eine AGB geeignet ist, den Gegenüber über den Tisch zu ziehen, ist sie unwirksam. Davon können dir Anwälte ein Lied singen.
Eine Individuelle Vereinbarung ist viel schwieriger zu kippen. Diese hat in der Regel auch dann Bestand, wenn dadurch eine der beiden Seiten benachteiligt wird.
Die Verwendung von AGB kann einen in trügerischer Sicherheit wiegen, ein Punkt sei geklärt, um später mit der Erkenntnis aufzuwachen, dass sie unwirksam ist.
Ich rate dir daher von der Verwendung von AGB ab.
Im Übrigen findet man zB bei eBay sehr viel mehr AGB, als der Laie vermuten würde.
Und in der großen Unternehmerpraxis ist tatsächlich eine gewisse Wirkung von AGB nicht von der Hand zu weisen..
Hallo,
eigene AGB`s zu fertigen ist generell sinnvoll.
NUR sie sollten die Gesetzmäßigkeiten über "Personen" und "juristische Personen", sowie über öffentlich rechtliche, nicht öffentlich rechte und Anstalten haben. Diese sind jeweils durch eigene Gesetzgebung an Regeln gehalten.
Wenn man sich die Mühe macht dann richtig. Und anschließend sich die AGB`s, von einem Anwalt durchsehen und gestalten lassen.
Dann kann es keinen Ärger geben.
Denn auch gerade " Personen" stehen diese AGB`s zu und NUR dadurch haben sie Rechte und Pflichten. Wobei die Rechte mal im Vordergrund sind.
Und 2. ist man, NUR so auch einigermaßen geschützt und kann Ansprüche geltend machen, was sonst nicht möglich ist.
Im Prinzip ja, aber dann solltest Du Dir auch gleich einen guten Anwalt suchen, um der Abmahner Herr zu werden
Vielen Dank.
Stimmt. Es ist immer wieder unglaublich, wie viele -auch große Unternehmen- sich einfach auf ihre AGB berufen.
Wir mir die Praxis zeigt, sind die gesetzlichen Maßgaben nicht sooo strengt, sondern werden im Zweifel ohnehin individuell vor Gericht entschieden.