umsatzsteuervoranmeldung import china berechnung
Hallo,
ich habe eine Frage bzgl der Umsatzsteuer. Soweit ich es verstanden habe, ist es ja so, dass man die 19% Mehrwertsteuer die man zahlt zurückbekommt jedoch, die Steuer die man beim Verkauf erhält zahlen muss. Stimmt das so?
Wie es ist mit Importware aus China? Es fallen ja bis 150 Euro die 19% Einfuhrsteuer und ab diesem Betrag Drittlandszollsatz je nach Ware. Zur Berechnung verwendet man aber nur die Einfuhrsteuer? Also man bekommt die Einfuhsteuer zurück zahlt aber Steuern beim Verkauf?
Ich hoffe, ich konnte es einigermaßen verständlich erklären.
LG
Martin Adams
1 Antwort
Vorsicht: Nicht Umsatzsteuer und Einfurzoll über einen Kamm scheren! Bei Umsätzen im Inland ist ein Unternehmer zum Abzug von Umsatzsteuer als Vorsteuer (unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. § 15 UStG) berechtigt. Als Grundsatz gilt außerdem: Kein Vorsteuerabzug, ohne dass Umsatzsteuer abgeführt wurde.
Dem deutschen Fiskus sind chinesische Abgaben egal. Bei der Einfuhr von Waren (an der Grenze) wird Einfuhrumsatzsteuer fällig. Diese USt wird zwar vom Zoll erhoben ist jedoch ebenso - i. R. d. § 15 UStG abzugsfähig.
Generell wichtig für einen Vorsteuerabzug (egal ob Inlandsumsatz oder Einfuhr-USt): Der Umsatz mus für das Unternehmen eines USt-rechtlichen Unternehmers ausgeführt worden sein. Bei Privatgeschäften ist ein VoSt-Abzug nicht möglich.
Einfuhrzölle haben mit der USt nichts zu tun und können nie als VoSt abgezogen werden.