Hallo Mrs. Abbot, ich rate Ihnen dazu, mit dem Jugendamt offen die Situation zu diskutieren. Dem Jugendamt gegenüer sollten sie den Verwandtschaftsstatus zwischen Ihnen und Ihrem Ex offenlegen. Ggf. ob die Höhe des Unterhaltes mdl. vereinbart wurde oder ob ggf. schriftliche Vereinbarungen vorliegen (insbes. Gerichtsbeschluss). Je nach Situation kann das Jugendamt auch in Vorleistung treten und sich diesen Vorschuss von Ihrem 'Ex' erstatten lassen.
Die Frage ist, für was Du Dich interessierst. Willst Du "nur" Deine Einkommensteuererklärung verstehen, gibt es eine Reihe von Ratgebern, die im örtlichen Buchhandel zu finden sind (z. B. WISO, KONZ).
Willst Du jedoch tiefer einsteigen, weil Du z. B. mal erfahren willst, was sich hinter einem privaten Veräußerungsgeschäft verbirgt, oder wie ein Gebäude im Steuerrecht behandelt wird, kann ich Dir die orange Reihe "Grundkurs des Steuerrechts empfehlen.
Wenn Du Dich noch intensiver mit dem Deutschen Steuerrecht beschäftigen willst (z. B. Studium, Beruf, Zweifelsfragen zum internationalen Steuerrecht) kann ich Dir die Grüne Reihe vom Erich Fleischer Verlag bzw. blaue Reihe vom Schäfer-Pöschel-Verlag oder Bücher des NWB-Verlages empfehlen. Diese Bücher bekommst Du zwar über den Buchhandel, es ist jedoch meist Bestellware.
Zweifelsfragen klären Kommentare. Da gibt es eine ganze Reihe davon: Beck-Verlag, Vahlen-Verlag, etc.