Sind Tarifwechselgebühren zulässig?

1 Antwort

Was verstehst Du unter Tarifwechselbetrag? Ist es eine Gebühr?

Dass "nun" also jetzt (???) ein "Betrag" für einen Tarifwechsel von 2013 fällig wird halte ich für "seltsam". Kann es sein, dass bis jetzt kein nennenswertes Guthaben vorhanden war um diesen "Betrag" einzufordern?

Bitte schau in Deinen Vertrag. Dort sind ist fixiert, welche Kosten verlangt werden können.

Da hier keiner "Deinen" Vertrag kennt, ist eine Antwort nahezu unmöglich, da die "Spielregeln" von den Bausparkassen regelmäßig angepasst (verändert) werden.

Lass Dir doch von Deinem BHW Berater zeigen, wo diese "Tarifwechselbetrag" vertraglich fixiert ist.

Es gibt durchaus Urteile da wurde Bausparkassen untersagt "Gebühren" zu verlangen, da daraus kein Nutzen für den Kunden entstanden ist.