Die negative Schufa hat nicht unbedingt was zu bedeuten. Wenn dein Partner ein ordentliches Einkommen nachweisen kann und er alleine solvent genug ist, um die Wohnung zu mieten, dann hätte ich als Vermieter kein Problem damit, dass Sie eine negative Schufa-Eintragung haben. Zumal er der Hauptmieter sein soll.

Mal abgesehen davon verlangt nicht jeder Vermieter eine Schufa-Auskunft. Also nicht gleich den Kopf in den Sand stecken und einfach mal ausprobieren was passiert. Sie sind jedenfalls nicht verpflichtet von sich aus auf die negative Schufa-Auskunft hinzuweisen.

...zur Antwort

Ich hoffe und glaube, dass Sie auf diese pauschale Frage hier keine definitive Antwort finden werden. Gerade bei einer solchen Summe ist es nötig gewisse Umstände zu kennen. Wobei sich hier ja schon die erste Frage stellt. Sind 250.000 € für Sie viel oder können Sie den Verlust verkraften? Daran schließt sich direkt die Frage der Risikobereitschaft? Wen müssen Sie alles absichern, was sind Ihre persönlichen Präferenzen, wie sieht Ihre bisherige Vermögensstruktur aus? Welche Ziele verfolgen Sie mit der Anlage? Über welchen Zeitraum soll sie laufen?

Die Fragen in diesem Zusammenhang sind so umfassen, dass man hier wirklich keine Aussage treffen kann.

Selbst ein pauschales "Mit einer guten Immobilie in einem Ballungszentrum (Frankfurt, Berlin, München) kann man eigentlich nie was falsche machen" kann hier nach hinten losgehen. Was wenn Sie schon 15 Immobilien haben uns sonst keine Vermögenswerte besitzen? Dann sollte unter dem Gesichtspunkt der Risikostreuung vielleicht etwas anderes bevorzugt werden.

Der einzige Rat, den man hier geben kann: Wenden Sie sich an einen unabhängigen Finanzmakler. Oder auch zwei oder drei. Holen Sie sich verschiedene Angebote ein, lassen Sie sich verschiedene Strategien aufzeigen und entscheiden Sie dann.

...zur Antwort

Wie lange das ganze Prozedere dauert ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Hat man einen guten Tarif und eine gute Gesellschaft gewählt, sollte man recht schnell über die Entscheidung des Versicherers informiert werden. Natürlich immer vorausgesetzt man hat alle Unterlagen ordnungsgemäß ausgefüllt, alle Gutachten eingeholt etc.

Die Frage wie lange ein Versicherer wartet stellt sich in dem Sinne nicht. In den Bedingungen ist klar definiert ab wann eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Bei guten Tarifen wird von einem Prognosezeitraum von 6 Monaten ausgegangen und einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 %. Bescheinigt ein Arzt also, dass der Patient für voraussichtlich 6 Monate nicht in der Lage ist seinen Beruf zu mindestens 50 % auszuüben, besteht gemäß den hier beispielhaft zugrunde gelegten Bedingungen eine Berufsunfähigkeit. Es ist also nicht wichtig, dass man über einen Zeitraum x berufsunfähig war, sondern voraussichtlich ist.

...zur Antwort

Von der Ferne ist es wie immer schwer ein Angebot zu machen. Wenn Sie schon verschiedene Makler kontaktiert haben, dann ist ja schon ein wichtiger Schritt getan. Zumindest unter der Voraussetzung, dass die Makler einen guten Job machen. Ein Problem das ich an der Debeka sehe: In der Regel sind in den Beamtentarifen keine logopädischen Behandlungen mitversichert. Was aber gerade als Lehrer natürlich schon ein abzusicherndes Risiko ist - zumindest aus meiner Sicht.

...zur Antwort

Ich würde auf jeden Fall erstmal auf eine Antwort der gegnerischen Versicherung warten. Die können ja unter Umständen auch noch mal ein eigene Gutachten anfertigen lassen, wenn sie mit eurem nicht einverstanden sind. Das Geld an sich muss aber nicht fließen bevor ihr reparieren könnt. Nur sollten sie den Schaden so anerkennen, bevor ihr die Reparatur durchführen lasst. Im Zweifelsfall (wenn sich die Versicherung weigert zu zahlen oder weniger zahlen will) kann man auch einen Anwalt hinzuziehen. Als Geschädigter ist das sogar "kostenfrei", da die Versicherung des Unfallverursachers hierfür aufkommen muss.

...zur Antwort

Also zuerst mal das einfache: Ab einem regelmäßigen Einkommen in Höhe von 401 Euro musst du dich selbst krankenversichern. Hier gibts für Studenten einen einheitlichen Tarif, der bei allen Kassen gleich ist (ca. 77 Euro). Achtung hierbei: Wenn du das nicht bei der Krankenversicherung meldest kann es sein, dass sie irgendwann die Beiträge zurückfordern und du ne hohe Einmalzahlung leisten musst. Also lieber gleich melden und nicht darauf spekulieren, dass sie es nicht merken :) Die 20 Stunden Grenze gibt es. Allerdings gilt sie nur für die Vorlesungszeiten. In den Semesterferien kannst du so viel arbeiten wie du willst. Es ist zwar nicht verboten auch während des Semesters mehr als 20 Stunden zu arbeiten, allerdings wird dann davon ausgegangen, dass du nicht mehr hauptberuflich Student bist und du wirst als regulärer Angestellter behandelt. Das hat zur Folge, dass du die vollen Sozialabgaben (Rente- und Arbeitslosenversicherung) zahlen musst und sich der Job am Ende wahrscheinlich nicht mehr lohnt. Zur Frage der Steuer: Es gibt einen Freibetrag von 8.004 €. So lange du weniger verdienst musst du keine Steuer zahlen. Wie das bei zwei Jobs aussieht weiß ich nicht genau. Kann sein, dass du bei dem Zweitjob erstmal was abführen musst, es dann aber am Jahresende im Rahmen der Steuererklärung wieder zurückbekommst. Des Weiteren ist die Grenze in Höhe von 4.812 Euro fürs Bafög wichtig. Wenn du welches bekommst: Achtung ab diesem Verdienst kann es gekürzt werden.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.