Greift hier das Urheberrecht.Die Diva-Welle nachbauen und verkaufen?

2 Antworten

Prüfe, ob es Patentiert wurde, oder ein Geschmacksmuster besteht, denn ich vermute, dass es für ein patent nicht reicht, aber Geschmacksmuster mit Sicherheit.

Wenn es geschützt ist, hale es abn.

Sonst ist es eine Frage der Kalkulation.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Du bist nicht der Erste der diese Maschine nachbauen will. Auf Amazon kann man solche Exemplare erwerben.

Mit anderen Worten: Da ist der Zug abgefahren.

Wie das mit den Schutzrechten ist kann man leider ohne intensive Recherche nicht beantworten. An sich müßte man einen Patentanwalt auf die Suche nach eingetragenen Schutzrechten schicken.