Mein Freund und ich bauen ein Haus. Das Grundstück gehört ihm, Finanzieren tun wir das Haus aber gemeinsam, wie regelt man das am besten?

Mein Freund und ich bauen gemeinsam ein Haus. Den Grund hat er letztes Jahr von seinen Eltern als Erbe geschenkt bekommen (er steht alleine im Grundbuch). Den Kredit von der Bank finanzieren wir aber gemeinsam. Der Kredit ist allerdings nur über 200.000€ da wir viel Eigenleistung mitbringen. Mein Vorschlag wäre nun gewesen, dass er mich 50/50 ins Grundbuch eintragen lässt, da ich ja auch gesamtschuldnerisch mit dem Kredit hafte. Ich hätte gemeint dass wir einen Notarvertrag machen wo drin steht im falle einer Trennung, dass er die Hälfte vom Grundstück wieder zurückbekommt (80.000€ Grundstück also würde er 40.000€ bekommen). Da dies ja sein Erbe war. Mein Freund möchte das aber nicht, da er ein höheres Eigenkapital hat wie ich. Ich habe auf der Bank 37.000€ und mein Freund 45.000 + Grundstück. Somit wären wir bei einem Grundbucheintrag von 40:60. Ein großes Thema was mein freund anspricht ist auch noch dass ich von den 100.000€ was ich tilgen müsste nie so viel zahlen werde, da wir ja Kinder wollen. Da zahlt er ja viel mehr wie ich. Und wenn ich ihm die Hälfte von dem Grundstück bei einer Trennung geben würde hat er wieder mehr EK. Und geschweige denn von der Arbeitsleistung die sein Papa bringt. Der wird jeden Tag auf der Baustelle sein(Rentner) und dein Papa vielleicht nur am Wochenende; Das hat mein Freund mir alles vorgerechnet und ich soll zufrieden sein mit 40%. Ich soll dankbar sein. Warum werde ich bestraft wenn ich mit 24 Jahren nicht so viel EK habe wie er mit 29 Jahren. Bitte helft mir ich brauche eure Meinung?

Grundbuch, Hausbau, Kredit, notar
Vertragsvarianten für Verkauf einer schlüsselfertigen Wohnung VOR Fertigstellung der Innenarbeiten?

Hallo!

Es soll eine schlüsselfertige Eigentumswohnung noch vor ihrer Fertigstellung verkauft werden. Die Wohnung wurde als schlüsselfertig vom Bauträger gekauft und muss nun aber noch vor dem Erstbezug weiterveräußert werden. Die Innenausbauten wurden bislang in Absprache mit dem Bauträger zurückgehalten, damit der neue Käufer hier noch ein Mitspracherecht bei Böden, Tapeten... hat. Aus diesem Grund ist natürlich auch noch nicht der komplette Kaufpreis an den Bauträger geflossen.

Einer Rückabwicklung und Neuverkauf stimmt der Bauträger, trotz bereitstehendem Käufer, nicht zu. Welche Vertragsvarianten gibt es nun??? Die Wohnung muss ja im Sinne des neuen Käufers fertiggestellt werden, nach dem Grundbuch läuft die Wohnung ja aber noch auf den Bauträger und somit ist ja dieser noch Eigentümer (?) und ich als Verkäufer möchte doch aber die Wohnung sofort und mit allen Rechten bezüglich der Fertigstellung an den neuen Käufer übertragen ?!? Ich kann ja nicht im Eigenauftrag die Wünsche des neuen Käufers verwirklichen, den Kauf mit dem Bauträger selbst bis zur Abnahme abschließen und dann erst den Notarvertrag mit dem neuen Käufer abschließen??? Welche Möglichkeiten gibt es?

Eigentumswohnung, Hauskauf, Immobilien, Immobilienverkauf, notar, Vertragsrecht, Wohnungskauf, Bauträger, Notarvertrag, Wohnungsverkauf
Schadensersatz mangels zu spät erhaltenen Grundbuchauszug? Notar hat seine Arbeit nicht gemacht?

Wir haben am 15.04.2019 ein Grundstück bei der Stadt Lohne erworben. Notarriel wurde alles über einen ansässigen Notar abgewickelt.

Natürlich haben wir auf dem Grundstück unser Haus gebaut.

Im Mai 2020 sind wir dann endlich in unser Haus gezogen.

In der folge Woche habe ich den den Antrag auf das Baukindergeld (36.000€) bei der KFW gestellt.

Den geforderten Grundbuchauszug konnte ich zu dem Zeitpunkt nicht liefern.

Ich beantragte über die Seite www.dein-grundbuch.de einen Grundbuchauszug.

Die bemühten sich wirklich.

Schriftverkehr hat ich mit denen am 27.Mai/25.Juni/9.Juli.

Das Ende vom Lied war, das das Grundbuchamt sagte, das wir bisher nicht die Eigentümer wären und daher uns man keinen Grundbuchauszug geben könnte. Denn es fehlen noch Unterlagen vom Notar.

Einige male mit dem Notar telefonisch und schriftlich kommuniziert und man sagte alles wäre schon längst erledigt und man würde nochmal nachhaken.

Im September habe ich selbst schriftlich beim Amtsgericht einen Grundbuchauszug beantragt.

Das Grundbuchamt rief mich auch persönlich an und teilte mir erneut mit, das ich bisher nicht der Eigentümer sei und man meinen Antrag erstmal zur Seite legen würde und sich darum kümmern würde.

Nach vielen E-Mails und Telefonaten hatte ich noch immer nichts schriftliches.

Der Erste Antrag auf Baukindergeld war bereits abgelaufen (06.08.2020)

Man benötigt einen Grundbuchauszug in dem mal als Besitzer eingetragen ist, oder eine Vormerkung bzw. Auflassungsvormerkung eingetragen ist.

Am 17.12.2020 bekam ich endlich meinen Grundbuchauszug in dem wir als Besitzer eingetragen sind.

Jede Eintragung in diesem Grundbuch wurde erst am 07.12.2020 getätigt.

Der Grundstückskaufvertrag der inzwischen fast 18 Monate her ist, wurde am 07.12.20 im Grundbuch eingetragen.

Weder eine Vormerkung oder Auflassungsvormerkung war im Vorfeld vorgenommen worden.

Keine Eintragung wurde vor dem 07.12.2020 in diesem Grundbuch vorgenommen.

Am 18.12.2020 versuchte ich erneut den Antrag mit sämtlichen Papieren bei der KFW zu stellen.

Dieses mal hieß es wir wären schon über die 6 Monate nach Einzug.

Wir wären für die Heranbringung der Unterlagen selbst verantwortlich.

Wie sollte ich irgendeine Form des Grundbuches bis zum 01.11.20 vorlegen können? Da die ersten Eintragung im Grundbuch erst am 07.12.20 getätigt wurden.

Jetzt zu meiner Frage, da die KFW mir heute telefonisch mitteilte, das ich die 36.000€ Baukindergeld wohl nicht bekommen würde.

Kann ich nur Schadensersatzansprüche gegenüber dem Notar geltend machen, da er seinen Job nicht richtig gemacht hat.

Bin ja schon echt stolz, dass der notarielle Kaufvertrag vom 15.04.2019 am 07.12.2020 im Grundbuch eingetragen wurde.

Weder eine Vormerkung / Auflassungsvormerkung oder ähnliches wurden vorher eingetragen.

Nach aktuellem Stand gehe ich beim Baukindergeld ohne die 36.000€ aus.

Wo kann ich jetzt den Schuldigen suchen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

notar, Recht
KfW-Anteil für Notartermin abwarten oder nicht

Hallo zusammen,

wir haben über einen Kreditmakler einen Kredit bei DSL-Bank und KfW für das gebrauchte Haus, das wir kaufen wollen. Wir haben bereits einen Kaufvertragsentwurf erhalten und korrigiert und einen Termin zur Beurkundung am 28.12.2012. Die beiden Kreditanteile (150.000 DSL und 50.000 KfW 124) wurden wie gesagt über einen Makler beauftragt und wir haben Unterlagen, in denen immer von beiden Krediten die Rede ist, aber nicht explizit, dass sie einander bedingen. Im Grundbuch soll aber (laut DSL-Unterlage) der gesamte Betrag, also 200.000 Euro eingetragen werden.

Nun ist es so, dass wir die schriftliche Zusage von DSL haben, aber noch keine von KfW. Das sei aber Formsache. Im Internet habe ich nun oft gefunden, dass es eben bei der KfW länger dauert. Teilweise haben die Käufer vorher den Notartermin gehabt, teilweise nicht.

Unsere Frage nun an Leute hier beim Finanzfrage-Forum, die damit bereits Erfahrung haben: Angenommen, die DSL-Bank spielt mit und der Notar auch, ist es in diesem Fall üblich bzw. nicht selten, dass man den Kaufvertrag unterschreibt, obwohl eben der KfW-Anteil noch fehlt? Oder ist das sowieso nicht möglich, weil der Notar 100% Bankzusage haben will (was aber im Internet auch anders erzählt wird, s.o.)?

Wir wollen natürlich durch die 2-3 Wochen Wartezeit auf KfW das Haus nicht an einen anderen Käufer verlieren. Wir haben auch ein gutes Gefühl beim Makler und würden die 50.000 Euro wohl auch auf anderen Wegen irgendwie zusammenkriegen.

Viele Dank für eure Erfahrungen! Peter

Baufinanzierung, KfW, notar
Grundstückskauf mit Ratenzahlung an Voreigentümer = Schenkung?

Hallo liebe Community,

ich möchte demnächst meiner Oma ein Grundstück abkaufen, um in 1-2 Jahren darauf zu bauen.

Jetzt kam mir gestern eine Idee. Und zwar würde ich gerne das Grundstück kaufen und dies auch so beim Notar eintragen lassen, jedoch würde ich gerne den Geldbetrag per Ratenzahlung direkt an meine Oma leisten. Das hätte eventuell mehrere Vorteile, warf jedoch auch einige Fragen auf, die ich gerne geklärt hätte.

Vorteile:

  • Ich umgehe Kreditzinsen bei einer Bank
  • Ich könnte das Grundstück evtl. gleich als Grundschuld für einen Hauskredit nutzen, also als Eigenkapital, obwohl ich es eigentlich noch nicht abgezahlt habe.

Fragen:

  • Liegt durch das Vorgehen (Kaufen, aber per Ratenzahlung an Oma) eine Schenkung vor?
  • Was benötigt der Notar als Nachweis, dass keine Schenkung o.Ä. vorliegt? Benötigt er einen Kontoauszug, auf der die Geldbewegung des Kaufs nachgewiesen werden kann?
  • Stimmt meine These mit der Grundschuld? Oder bin ich erst dann Eigentümer, wenn ich es komplett bezahlt habe und kann es auch erst dann als Eigenkapital nutzen? Es geht doch eigentlich nur darum, wer beim Notar als eigentümer eingetragen ist, dann habe ich es auch als Eingekapital, oder?
  • Was ist, wenn das alles so funktioniert, wie ich mir das gerade vorstelle und meine Oma dann aber stirbt, bevor ich das Grundstück komplett abbezahlt habe? Wie geht es dann weiter mit der Ratenzahlung, wenn es z.B. vier Erben gibt, die sich das Erbe teilen?
  • Muss überhaupt der Umweg über die Oma erfolgen, um den Grundstückswert sofort als Eigenkapital nutzen zu können?

Vielen Dank schon vorab für eure Antworten.

Jens

Eigenkapital, Grundschuld, Grundstück, notar, schenkung