Guthabensperre bei Postbank aufheben?

Hallo,

Im letztes Jahr im Spätsommer hat mein Vermieter versehentlich eine Doppelzahlung bzgl. meiner Mietschulden in Höhe von ca. 2x2400 (1x bar/1x als Darlehen vom Jobcenter) erhalten.

Im September hat er mir dann ~2400 zurücküberwiesen. Ich habe ein P-Konto & hatte im nächsten Monat eine Guthabensperre (~338€) die ich jeden Monat nicht abheben kann weil 2 Pfändungen drauf laufen.

Um an mein Geld zu kommen meinte eine Mitarbeiterin in der Pfändungsabteilung der PB ich soll zum Amtsgericht & mir die 2 Beträge von den Gläubigern freigeben lassen damit ich an das Geld komme (irgendwie so hat sie das formuliert) - mache ich das jetzt so dass ich ein Brief an das Amtsgericht schreibe? Ich könnte mit den Vorlagen im Internet wenig anfangen und mein Betreuer bekommt das selbst nicht hin.

Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann, es sind jetzt 5 Monate Rum, 50 sinnlose Telefonate mit der Postbank aber eine Guthaben von 338€ die ich nicht abheben kann, alles andere wie Bürgergeld kann ich problemlos abheben.

Bitte um Hilfe wie ich so ein Schreiben an das Amtsgericht formuliere (ein Rechtspfleger kann die Beträge rückwirkend freigeben) oder wie ich das am besten mache da sonst alle Optionen ausgeschöpft wurden & enorm viel Zeit & Geduld vertrödelt.

Danke!

Insolvenz, Mietrecht, P-Konto, Pfändung, Pfändungsschutz, Pfändungsschutzkonto, Postbank, Rechtsanwalt, Schulden, vermieter, Amtsgericht, Mietschulden
Welche Versicherung bietet für ein Haus in Deutschland eine Versicherung an, wenn der Eigentümerwohnsitz in der Schweiz ist?

Ich habe für das Haus in Deutschland bei der Zurich Insurance Niederlassung in Deutschland eine Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen. Jahrelang musste ich die Rechnung immer im Dezember in Deutschland beim Haus im Briefkasten holen. Die Mieter sollten mir 2023 mitteilen, wenn ein Kuvert der Zürich angekommen ist. Zufällig war das Haus mit Mietern für vorübergehenden Gebrauch belegt im Dezember.

Da nichts kam und ich keinen 2. Briefkastenschlüssel habe (das Schlüsselhersteller-Geschäft konnte keinen 2. Schlüssel anfertigen) kam ich nicht zum Briefkasten und die Mieter waren offenbar über die Festtage nach Österreich (ihr zu Hause) verreist. Deshalb schrieb ich ein Mail an die Zurich und bekam einen online-Zugang zu meinem Konto. Rechnung heruntergeladen und bezahlt. Gleichzeitig verlangte ich zukünftige Rechnungen per Mail.

Nun bekam ich einen Brief die Zurich schreibt: Im Falle der Verlegung Ihres ständigen Wohnsitzes ins Ausland ist es der Zurich Niederlassung für Deutschland leider nicht möglich den Vertrag fortzuführen.

An dieser Stelle weisen wir Sie darauf hin, dass wir angehalten sind, den Vertrag bedingungsgemäss aufzuheben bzw. fristgerecht zu kündigen.

Ich bin nie in Deutschland gewohnt, sondern von Geburt an Schweizerin und in der Schweiz wohnhaft. Der zuständige Vertreter der Zurich meinte ich solle einfach angeben ich sei nur vorübergehend im Ausland. (Bei diesem Vertreter habe ich die Versicherung abgeschlossen).

Das ist nicht in meinem Sinn, wenn irgend etwas passiert, kann die Versicherung Regress nehmen wegen nicht ehrlichen Angaben.

Es muss doch möglich sein ein in Deutschland stehendes Haus zu versichern, auch wenn ich als Eigentümerin in der Schweiz wohnhaft bin. Kennt jemand eine Versicherungsgesellschaft, die mir für die Immobilie in D eine Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung abschliessen kann? Online-Anfragen habe ich ausprobiert, die Systeme scheitern überall mit meiner 4 stelligen Schweizer Postleitzahl. Danke für Eure Hilfe ich hoffe, es sind nicht alle Versicherungen so kompliziert.

Immobilien, Mietrecht, Rechte, Versicherung
Darf ich Mietminderung geltend machen bei undichter Dusche?

Hallo zusammen,

wir wohnen zur Miete in einem Mehrparteienhaus. Die Wohnung ist zweigeschossig und verfügt auf beiden Stockwerken jeweils über ein Badezimmer mit Dusche.

Kurz nach Einzug (April 2023) haben wir festgestellt, dass in einem der Bäder während des Duschens an zwei Stellen Wasser aus der Duschkabine austritt und sich richtige Pfützen bilden. Da die Dusche direkt neben der Tür in den Flur steht, droht Wasser auf den Parkettboden zu laufen und diesen zu beschädigen. Wir haben den Mangel in den ersten Tagen nach dem Einzug dem Vermieter mitgeteilt und um baldige Behebung gebeten (ohne aber eine konkrete Frist zu setzen). Ebenso haben wir darauf hingewiesen, dass eine Beschädigung des Parkettbodens droht. Seit April wurden nun vom Vermieter mehrmals unterschiedliche Handwerksfirmen beauftragt ohne allerdings den Mangel beheben zu können.

Da wir bisher immer Handtücher ausgelegt haben um das Wasser aufzusaugen ist bisher nur sehr wenig Wasser auf den Parkettboden ausgetreten, ein Schaden bisher nicht entstanden.

Könnten wir trotz fehlendem Schaden eine Mietminderung geltend machen? Spielt es in der Beurteilung eine Rolle, dass wir ein zweites Badezimmer mit funktionierender, dichter Dusche haben und theoretisch die andere Dusche nicht nutzen müssen?

Ich habe mal selber im Netz recherchiert und nur das nachfolgende Urteil gefunden. Hier ist allerdings bereits ein konkreter Schaden entstanden weshalb ich mir unsicher bin, ob mein Fall vergleichbar ist.

https://www.stolpe-rechtsanwaelte.de/id/4898929/Urteil29391/

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Mietminderung, Mietrecht
Darf der vermieter einzelne Fliesen andersfarbend austauschen im Flur?

Hallo, ich bin vor 5 Jahren in diese Wohnung gezogen, bei Besichtigung der Wohnung sah man schon das der Laminatboden (ca 20 Jahre alt) im Wohnzimmer und der Fliesenboden im Flur (ca.40 jahre alt), starke Gebrauchsspuren aufweisen. Manche Fliesen waren angerissen, mit Silkon befestigt und bei der Begehung knirscht und knackte es. Ein Fliesenleger wurde nach meinem Einzug beauftragt den Untergrund zu Flicken unter den angeknacksten Fliesen, dieser äußerte nach Begutachtung das der gesamte Boden ausgetauscht werden müsse. Der Vermieter wollte dieses nicht also passierte weiterhin nichts. Jetzt sind manche Fliesen so lose und kaputt das es kaum möglich ist den Boden zu begehen, der gesamte Flur ist wellig und aus ein paar kaputte Fliesen wurden natürlich mehr. Nun war heute ein neuer Fliesenleger hier, der dem Vermieter klar gesagt hat das der Boden völlig kaputt sei. Der Vermieter gab am Telefon zu das er dieses wisse aber er möchte, wegen meinen Kindern, keinen neuen Boden sondern das die Fliesen ausgetauscht werden, auch gerne andersfarbend da er die kackbraunen Fliesen nicht mehr im Restbestand habe. Ihm sei auch bewusst das der Laminatboden im Wohnzimmer kaputt sei, aber den könne ich ja selber austauschen und sollte es mir mit den anderfarbenden Fliesen nicht in den Kram passen könne ich ja den Boden bezahlen.

Darf er anderfarbende Fliesen ca.18 Stück auf 15qm² austauschen geschweige ist die Begründung, wegen Kindern, rechtens?

LG

Mietrecht, vermieter
Mietminderung bei fehlenden Schönheitsreperaturen?

Hello!

Ich wohne derzeit seit 2 1/2 Jahren in einem neu renovierten Altbau in einer dreier-WG.

Eine schöne Wohnung zu einem fairen Preis (an sich!). Auch der Vermieter ist an sich sehr entspannt und nett, aber etwas faul, wie ihr diesem Beitrag gleich entnehmen könnt, da mit der Zeit mehrere Mängel aufgekommen sind (zugegebenermaßen auch nicht immer des Mieters Schuld sondern einfach Mängel eines Altbaus mit der Zeit).

So hat nach einem halben Jahr ca. im Wohnzimmer begonnen die Wand zu schimmeln, da die Außenfassade nicht Dicht war, was der Vermieter relativ zügig mit Chlor geregelt hat bis die Hausverwaltung die Fassade hat abdichten lassen.
Nun ist aber seit fast zwei Jahren im Wohnzimmer nach diesem Vorfall die Tapete an der Fensterwand komplett ab und es sieht einfach nicht schön aus.
--> Mangel Nummer 1

Im Badezimmer wurde damals beim Einbau der Dusche von den Handwerken nicht ordentlich gearbeitet, was dazu führte, dass die Dusche im Abfluss nicht Dicht war, sodass regelmäßig unten aus der Dusche Wasser ausgetreten ist.
Nach ein paar Monaten kam dann ein Handwerker und hat die Fliesen um die Dusche unten rum abgenommen und das Problem gelöst, aber auch hier ist seit nem 3/4 Jahr die Verkleidung nicht wieder angebracht worden, sieht also auch nicht schön aus.
--> Mangel Nummer 2

Bei den Nachbarn über uns war die Dusche anscheinend ebenfalls nicht wirklich Dicht, da irgendwann unsere Decke komplett Nass war. Das Problem an sich wurde behoben aber es soll trotzdem nochmal die Decke getrocknet werden und man sieht leichte(!) Wasserspuren noch an der Decke.
--> Mangel 3

Seit ner Woche funktioniert nun auch meine Heizung und die Heizung im Wohnzimmer nicht mehr. Hab dem Vermieter direkt geschrieben und es kam keine Antwort zurück.
--> Mangel 4

Wie ihr merkt gibt es einfach ne Menge zu tun und egal wie oft ich dem Vermieter schreibe und Frage, wann denn mal was passiert heißt es immer er wartet auf Antwort von der Versicherung, auf Terminvergaben der Handwerker und und und...

Habe nun heute eine Mietminderung von 130€ angekündigt (bei 1090€ Warmmiete), wenn bis Anfang Dezember keine FESTEN Termine für die Behebung dieser Mengel feststehen.

Hier seine Antwort die dann auf einmal 2 Stunden später kam:
"Hallo *Name*, lass uns das bitte einmal schriftlich festhalten per Email, damit wir die Sache rechtlich prüfen lassen können und eventuell daraus entstehende Kosten im Nachhinein geltend machen können. Zudem rate ich dir diesbezüglich vorsichtig zu agieren, da die Decke und die Dusche kein Grund für eine Mietminderung darstellen, die Heizung im Schlafzimmer wurde uns erst vor kurzem mitgeteilt, von der nicht funktionierenden Heizung im Wohnzimmer haben wir nach der letzten Überprüfung keine Info mehr erhalten. Ich will nur verhindern, dass am Ende die Mietminderung in dem Umfang als nicht rechtens eingestuft wird und neben der Rückzahlung noch Anwaltskosten dazu kommen, die wir geltend machen. Am Montag um 1600 komme ich mit der Hausverwaltung noch einmal wegen der Decke, Techniker für die Heizung sollte sich morgen bei euch melden. "

Mich würden an dieser Stelle mal eure Gedanken dazu interessieren. Ist es rechtens was ich da verlange? Ist die Dusche wirklich kein Grund für eine Mietminderung (fällt doch unter Schönheitsreparaturen?!).
Wenn eine Mietminderung angebracht ist, was haltet ihr von der von mir angesetzten Summe?

Würde mich über jeden Rat freuen!

Lg

Miete, Mietminderung, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Mietmängel
Schimmel, aufhebungsvertrag Nebenkosten?

Komplexe Frage, hoffe, ich kann meine Frage(n) verständlich formulieren..

- 7.2021 Einzug in Kellerwohnung, wo Schimmel lediglich kaschiert wurde.

Nach wenigen Monaten kam der schimmel überall durch, dazu muss ich sagen, ich war sehr verunsichert, welche Auswirkungen es auf meinen 6.2021 geboren Sohn haben könnte, also dementsprechend die Vermieter um Hilfe gebeten.

Leider sah diese so aus, dass ich eine neue Wohnung versprochen bekam und im gleichen Atemzug einen mietaufhebungsvertrag zum 30.9 unterschrieben vorgelegt. Mit der Begründung, dass dadurch die Kündigungsfrist entfällt.

Wurde bei mir in der Wohnung unterzeichnet, die Vermieter Eheleute wohnen im Erdgeschoss des selben Hauses, besitzen außerdem noch 2 Eigentumswohnungen im selben Objekt.

Jedenfalls kam der Mietvertrag trotz aller Versprechen und vollständig eingereichter Papiere, meinerseits nicht zustande, da sie sich für jemand anderen entschieden haben.

Daraufhin erlosch offenbar die Pflicht, dass meine Vermieter entweder den Schimmel beseitigen, oder ein ausweichqartier zur Verfügung stellen müssten.

Ich unterstelle im übrigen Vorsatz, weil das Problem bekannt war!!

Dann habe ich einen Anwalt drum gebeten, mit einer Frist, die Herrschaften zur Beseitigung anzuspornen... Die Antwort war, aufhebungsvertrag wurde unterschrieben, ich solle schnellstmöglich die Wohnung räumen.

Dann wurde weiterhin Miete und Nebenkosten (leider) vom Jobcenter übernommen (alleinerziehend und wird nicht so bleiben), aber keine Verantwortung für das vermietete Objekt übernommen.

Des weiteren wurde im Mietvertrag keine qm zahl, angeben, lediglich eine Zimmeranzahl, von den aber das eine Zimmer den Hausanschluss / Stromverteilerkasten an der Wand hatte, also nicht zum Wohnraum zählt,

Nun wurden 900!!!! Euro Nebenkosten nachgefordert, wurde vom jobcenter auch übernommen, merkwürdiger weise...

Habe im Februar endlich eine neue Wohnung bezogen.

Jedenfalls möchten die Vermieter von der schimmelWohnung mir noch nicht mal meine Kaution zurück erstatten, da sie es mit den Nebenkosten von 01. Und 02. 23 noch verrechnen wollen.

Wie kann ich jetzt vorgehen?

Letztendlich drehen die es sich, wie sie wollen, laut Aufhebungsvertrag fühltensie ja nicht mehr verpflichtet, tätig zu werden, da haben sie sich ja drauf berufen, so haben sie es ja auch dem Anwalt geschrieben.

Nun habe ich mich drauf berufen wollen, insofern, insofern dass sie ja die Kaution nicht einbehalten können , für die eventuellen Nebenkostennachzahlungen für januar und Februar, weil ja der Vertrag besagte, dass das Mietverhältnis zum 30.9.22 als beendet gilt, da es ja von denen zugesagt wurde, dass ich zum 1.10 umziehen kann, hatte ich auch alles schriftlich, von der Hausverwaltung mit unterschrieben Mietangebot und war auch alles mit dem Jobcenter geklärt nur leider ist das Mietangebot für den Vermieter nicht bindend.

Wie auch immer, ich habe das dann mit dem zuständigen Jobcenter besprochen, dass die neue Wohnung nicht an mich vermietet wird und war quasi in der Schimmelwohnung mit meinem kleinkind, ohne gültigen Mietvertrag völlig verzweifelt...Jedenfalls haben sie die "Miete" inkl Nebenkosten weitergezahlt bis zu meinem Umzug im Februar.

Sprich weder eine Mietminderung aufgrund des desolaten Zustands der Wohnung wurde geltend gemacht, diese 900 Euro Nachzahlung der Nebenkosten wurde vor kurzem auch an diese Herrschaften überwiesen und nach all der Dreistigkeiten bekomme ich laut denen nichtmal meine Kaution zurück

Im Übrigen war denen durchaus bewusst, dass da alles voller Sporen ist, meine Vormieterin ist wohl deswegen ausgezogen und die haben es mit schimmelex und kalkfarbe kaschiert, dass es eben erst nach einigen Wochen wieder langsam sichtbar wurde. Also mit Vorsatz an mich vermietet, mit dem Wissen, dass ich mit einem neugeborenen da einziehe.

Was mach ich jetzt?

Mietrecht, Betrugsfall
Was sollte ich in dieser Situation tun?

Vermieter droht damit wortwörtlich, damit Bauarbeiter in die Wohnung zu lassen.

Zitiere; Nächste Woche kommen Arbeiter, die hast du hereinzulassen und die werden bei dir aufs Klo gehen, in deinem Bad die Hände waschen, in deiner Küche Kaffee kochen und ihre Pause in eurem Wohnzimmer abhalten.

Weiter meinte er; er kann, wenn er will, wenn ich die Polizei einschalte, alles machen, den Strom kappen und Wasser abstellen.

Er beleidigte mich als Deppen und stellte willkürliche Behauptungen an meinen Mitbewohner, dass ich Drogen konsumieren würde.

Auf ein persönliches klärendes Gespräch lässt er sich nicht ein und zeigt sich uneinsichtig und nicht kooperationsbereit.

Gestern riss er ein Internet LAN Kabel durch die Wohnungstüre hindurch so, dass die Abdeckung an der Wand mit herausgerissen wurde.

Verweigert den Zugang zum Internet, das im Mietvertrag in der Miete enthalten ist. (Im EG steht der Anschluss.) Die WLAN Box, die bis hoch zu uns im dritten Stock kein Signal abgibt. Mit der Begründung unten sei doch Internet.

Die Briefkästen liegen seit über einer Woche neben den Mülleimern und wenn dort überhaupt Briefe abgelegt wurden, waren sie vom Regen total durchnässt.

Des Weiteren hat mein Trockner aus der Waschküche einfach gefehlt. Als ich ihn daraufhin anrief, meinte er, dass er in habe. Seine Aussage am Telefon war, er habe den Trockner „aus Versehen“ mit genommen. Beleidigte weiter und legte einfach auf. Ich wartete eine gewisse Zeit ab, bis ich ihm eine WhatsApp Nachricht zukommen ließ, in der ich verlangt habe, dass das besagte Gerät heute Abend wieder dort steht, wo es angeschlossen war, da sonst rechtliche Konsequenzen drohen. Er äußerte sich bisher nicht, warum das Gerät in seinem Besitz außerhalb des Hauses war. Keine Entschuldigung, keine Rechtfertigung. Von einem versehen gehe ich nicht aus, da ein weiterer Kellerraum direkt neben an komplett frei war und man das Gerät dort abstellen hätte können, wenn arbeiten verichtet worden wären. Das Gerät wurde abends wieder in das Haus gebracht.

Auf eine weitere Anfrage für ein persönliches Gespräch um diese Angelegenheiten in Frieden zu klären, drohte er weiter damit auch Strom und Wasser abzustellen, sollte ich rechtliche Schritte gegen ihn einleiten.

Kann ich ihn Anzeigen und wenn ja, wie ist der Tatbestand?

Und sollte er seine Drohung war machen, was kann ich dann tun, wenn Strom und/oder Wasser abgestellt wird.

Er weiter nicht gewährleistet, dass wir oben kein Signal vom Internet haben.

Weitere Beleidigungen und Drohungen folgen?

Er wirkt sehr aggressiv und uneinsichtig. Will uns aus der Wohnung herausbekommen.

Wie kann ich dagegen vor gehen?

Bin über jede Hilfe, über jeden Tipp dankbar.

Vielen Dank schon mal, Ihr Lieben!

Miete, Mieter, Mietrecht, Polizei, Recht, Rechte, wohnung, Anzeige, Wohnungskündigung, Beleidigung, Vermieterrecht
Kann ich ohne Job mit meinem Freund zusammen einen Mietvertrag bekommen?

Hey, es geht um folgende Situation: Mein Freund (mit dem ich 3 Jahre zusammen bin) und ich müssen dringend in unsere Erste eigene Wohnung zusammen ziehen.

Ich halte es in dem Haus mit meiner Mutter nicht mehr aus und sie will auch nicht mehr das ich bei ihr wohne.

Deshalb wohne ich grade bei meinem Freund bei seiner großen Familie in einer kleinen Wohnung seit einer Woche .

Ich bin leider seit 3 Monaten nach meiner abgeschlossenen Ausbildung Arbeitslos geworden und habe bis jetzt trotz Bewerbungen noch keinen Job bekommen.

Mein Freund hat einen gut bezahlen Job und wir möchten uns morgen für ein Paar Wohnung bewerben damit wir so schnell wie möglich eine eigene Wohnung beziehen können.

Kann ich , weil ich die letzten 3 Monate kein Gehalt nachweisen kann den Namen im Vertrag der Wohnung dann nur auf meinem Freund laufen lassen?

Versende ich nur seine Dokumente? Verschweige ich bis zum Besichtigungs Termin das ich keinen Job habe und nur mein Freund den Größen Teil der Miete erstmal bezahlen wird ?

Wie kann ich mich am besten bewerben und habe trotzdem eine Chance eine Wohnung zu bekommen? Müssen mein Freund und ich beide eine Schufa Auskunft abgeben ?

Ich habe die Befürchtung das uns kein Vermieter nehmen wird wegen meiner Situation. Ich habe trotzdessen vor Bürgergeld zu beantragen damit ein Teil der Mietkosten vom Jobcenter übernommen wird für die Zeit bis ich ein Job endlich gefunden habe und mein Freund und ich uns die Mietkosten dann teilen können.

Danke im Voraus 😌

Arbeitslosigkeit, Mietrecht, Mietvertrag, Mietwohnung, vermieter, WOHNRECHT, Wohnungssuche
Darf die Hausverwaltung Fahrräder aus dem Keller entsorgen?

Hallo zusammen,

mein Freund und ich haben unsere beiden Fahrräder (so wie viele andere Hausmitbewohnende) in dem dafür vorgesehenen Fahrradkeller abgestellt und sie mehrere Wochen nicht benutzt. Vor nicht allzu langer Zeit haben wir bemerkt, dass an unseren Fahrrädern ein rot-weißes Flatterband hängt. Blöderweise haben wir es in der Eile nicht entfernt und die Tage darauf vergessen. Nun sind unsere Fahrräder verschwunden. Eine Hausmitbewohnerin hat mir geschrieben, dass die Hausverwaltung eine Ankündigung dazu gemacht hätte, im Kellerabteil herumstehenden Müll und "Fahrradleichen" zu entsorgen. Es seie wohl schon länger her - sie kann sich nicht genau erinnern, hat wohl aber auch mal ein Schreiben dazu erhalten. Obwohl wir fast täglich die Infos an unserer Hauspinnwand checken, haben wir eine derartige Ankündigung nie gesehen. Wir haben außerdem definitiv nie ein Schreiben von der Hausverwaltung erhalten. In unserem Haus hat jede Wohnung einen anderen Eigentümer - von unserem Vermieter haben wir auch nie eine Info bekommen.

Wir könnten es noch am ehesten nachvollziehen, wären unsere Fahrräder "Fahrradleichen" oder beschädigte Einzelteile, die wie "Müll" aussehen. Stattdessen handelt es sich aber um vollständige, teure Fahrräder, was uns sehr verzweifeln lässt. Sehr viele andere Fahrräder stehen noch dort - es wurden als scheinbar nur willkürlich einzelen Fahrräder entsorgt, wobei wir die Kriterien und die Vorgehensweise nicht verstehen.

Meine Frage ist, ob die Aktion der Hausverwaltung trotzdem rechtens ist und wir nun einfach "Pech haben", oder ob es vielleicht eine Möglichkeit gibt, dagegen vorzugehen?

Ich würde mich sehr über jeden Tipp und Hinweis freuen!

Diebstahl, Hausverwaltung, Mieter, mieterschutz, Mietrecht, Mehrfamilienhaus, Mieterrecht
Wie kann ich meine Wohnung untervermieten, damit es von dem Eigentümer nicht verbieten werden darf?

Ich erinnere mich, das schon gelesen zu haben, dass es von dem Eigentümer nicht strikt vermieten werden, auch wenn es im Vertrag steht, nur unter ganz besonderen Umständen einen Verbot rechtlich auch wirksam.

Ich muss den Eigentümer natürlich informieren das weiß ich.

Meine persönliche Situation ist das Folgende:

Mein befristeter Vertrag endet mit 31.12.2023, ich habe keine andere Wohnung in Deutschland, und auch alle private Bindungen habe ich hier nicht, alle noch lebende Familienmitglieder/Bekannte leben in Ungarn, wovon ich auch herkomme, in Ungarn habe ich 2 Eigentumwohnung die ich renovieren möchte, also ich mindestens 3-6Monate dort leben möchte, um dieses Aufgaben zu erledigen, inzwischen laufen noch Bewerbungen von mir mit fühestens Eintrittszeitpunkt von März sowohl in Deutschland als auch in Österreich, die Sache macht noch kompliziert die 2 Kfz die auf meinen Namen gemeldet sind, also bis es nicht geklärt ist wie es für mich ab 03/2024 weitergeht wollte ich erstmal die Wohnung behalten und untermieten(für den gleichen Preis).

Wenn es irgendwie nicht möglich wäre, dann würde ich die Wohnung mit 01.10.23 zum 31.12.23 kündigen, und mich vom BRD abmelden.

Bitte um Hilfen, Hinweise, Rat, Vielen Dank!

Abmeldung, Miete, Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, Mietwohnung, Tod, Todesfall, Wohnungskündigung, Untermiete
Betreutes wohnen Mietrecht GTHG?

Habe einen Mitbewohner mit Schizophrenie er ist vor 4 Monaten eingezogen. Hat seine Tabletten abgesetzt und und hat sein Zimmer verwahrlosten lassen essen anbrennen lassen wegen Laute Musik Polizeieinsatz(1. Mal abgeauchen dich in seinen Zimmer eingeschlossen 2. Mal abgehauen weil er Post Zuhause vermutete.

Habe mit ihn auch DVD in Wohnzimmer geschaut dabei hat er sich auffällig oft in die Hose gefasst ist dann aufgestanden und im Zimmer herum gelaufen und hat sich sehr Lage in die Hose gefasst als wenn er sich befriedigt und dann ist er zu mir auf dem Sofa immer näher gekommen und meine mein t hirt wäre wunderschön und berührte mich mehrmals. Ich konnte in dem Moment nicht nein sagen, habe dann als er wieder aufgestanden ist die DVD vor vorgespult dann hat er gesagt der Film war langweil ind ist dann in sein zimmer

Meine sorge ist jetzt das er wieder zurück kommt nach seinen Klinik Aufenthalt. Eine Abmahnung von der Vermietung hat er schon. Könnte ich was machen das er nicht wieder kommt vielleicht Anzeige sexuelle Belästigung wie ich beim DVD schauen beschrieben habe oder irgend was anderes bin auch seit dem er hier wohnt wegen zu hohem Blutdruck in Behandlung und kann Hund fressen zur Zeit nicht mehr als Alltagsbegleiter arbeiten.

Die Polizei hat sein Zimmer auch versiegelt nach dem er aus der Klinik abgehauen ist weil sie sein Zimmer aufbrechen musten so sah es aus bevor die Polizei das Zimmer aufgebrochen wurde er hatte verlassen mit weit offener Tür und hier ein paar Bilder

Bild zu Frage
Mietrecht, Psychologie
Feuchter Raum, aber Vermieterin lässt auf sich warten. Was können wir tun?

Wir sind am 01.04.2023 in das jetzige Haus gezogen. Vorab wurde besprochen, dass ein kleines Nebenzimmer Schwierigkeiten mit Feuchtigkeit hat. Dieses sollte allerdings daran liegen, dass die Wand von Außen offen sei und sich darum gekümmert wird sobald das Wetter stabil ist. Auch andere Außenwände zum Garten müssten zum Teil noch verputzt werden nach Fenstereinbauten. Gesagt wurde die Sachen werden schnellstmöglich erledigt.

Mitte Juni habe ich kontakt zur Vermieterin aufgenommen, weil sich mittleerweile schon schwarze Flecken an verschiedenen Stellen, des feuchten Raumes gebildet haben. Und weil sich im Wohnzimmer mittig der Wand ein unschöner Riss gebildet hat. Daraufhin wurden diese Flecken einmal von innen behandelt, wir bekamen einen kleinen Heizlüfter den wir vor die Flecken stellen sollen, der Riss wurde sich angesehen und sollte zeitgleich mit den Arbeiten die draußen anliegen mit einen Gewebe Überspachtelt werden.

Mitte Juli wurde dann nach angaben der Vermieterin die Außenwand wodurch die Feuchtigkeit entstanden sein soll behandelt und die Arbeiten daran sollen vollständig erledigt sein. Die restlichen Arbeiten draußen wurden dabei nicht mitgemacht.

Seid August löst sich nun der Bodenbelag in dem Nebenzimmer mitten im Raum ab und diese Woche habe ich nun auch noch eine neue feuchte Stelle an der gegenüberliegenden Wand entdeckt.

So langsam geht meine Geduld zu Ende. Diese Nebenzimmer grenzt an das Kinderzimmer meiner Kinder, wir zahlen viel Geld für die Miete hier und können diesen Raum einfach nicht nutzen. Der Riss im Wohnzimmer ist auch nicht unser Verschulden und stört einfach. Das komplette Wohnzimmer muss schließlich renoviert werden. Mit bisschen bei Streichen ist nun mal nach so einen langen Zeitraum nicht mehr. Die restlichen Arbeiten draußen lassen auch immer noch auf sich warten. Ich möchte einfach nun auch mal ankommen, nicht täglich die restlichen Arbeiten sehen, einen Stromfressenden Heizlüfter laufen lassen und mich über einen feuchten Raum ärgern.

Kann mir jemand sagen, was wir tun können?

Ich überlege ob wir uns einem Mieterverein anschließen. Bin mir da aber unsicher ob so etwas wirklich seriös ist. Ich möchte gerne wissen ob das so rechtens ist, oder was wir für Möglichkeiten haben, darauf zu reagieren. Wir mussten den Mietvertrag für 2 Jahre zustimmen und danach erhöht sich die Miete dann Jahr zu Jahr gestaffelt.

Vielen Dank schonmal im Voraus.

Kündigungsfrist, Mietrecht, schimmel, vermieter
Jobcenter bewilligt rückwirkend Darlehen 2300€ ab 1.8 für Mietschulden - die dann am 10.08 vom Opa beglichen wurden? Was tun?

Hallo,

Ich beziehe Bürgergeld ehemals Hartz 4 seit 7 Jahren.

Seit 6 Jahren bezahlt mir das Jobcenter eine Wohnung.

Innerhalb von 6 Jahren bin ich durch Mietschulden und nicht begleichen von Nebenkostenabrechnung & 2 Mietrückständen auf ca 2300€ Mietschulden gekommen.

Ende Mai 2023 drohte mir eine fristlose Kündigung wenn der Betrag nicht sofort oder in Raten überwiesen wird.

Seit 2016 habe ich auch einen gesetzlichen Betreuer der mir aufgrund einer Erkrankung die Leistungen vom Jobcenter beantragt hat.

Im dritten Quartal 2022 gab es einen Betreuerwechsel.

2023 hat der Betreuer das Bürgergeld fristgerecht angefordert, allerdings kam ein Schreiben zurück dass noch Kontoauszüge fehlten.

Der Betreuer ist Anwalt und die Angestellte macht den Betreuerjob, sie hat mich dazu aufgefordert sehr kurzfristig (1 Tag bevor sie in Urlaub fliegt) ihr Kontoauszüge zu bringen & ihr NK Kosten Abrechnung zu schicken. Die Zeit hatte ich nicht.

Somit kam mein Bürgergeld 1 Monat später rückwirkend

Der entscheidende Punkt:

Von Seite des Betreuers wurde Antrag auf Darlehen zur Begleichung der Mietschulden gestellt, den ich komplett vergessen habe, ich habe dem Sachbearbeiter beim Jobcenter nur dir fehlenden Kontoauszüge geschickt (der Betreuer konnte einige Kontoauszüge nicht anfordern da er teilweise Probleme hat mit meiner Bank)

Noch ein wichtiger Punkt:

Gleichzeitig zur Antragstellung auf ein Darlehen zum Bezahlen der 2300€~ an Mietkosten am den Vermieter hat mich die Betreuung darauf aufmerksam gemacht ob ich denn nicht irgendwo das Geld für die Mietschulden auftreiben könnte. Dafür hat mir die Angestellte von meinem Betreuer eine Frist gesetzt...

Der einzige der zu dieser Zeit in Frage käme war mein Opa, er gab mir das Geld in bar, ich habe es meinem Vermieter am 10.08.2023 gegeben & quittieren lassen

Vor ein paar Tagen kam nun endlich der Bewilligungsbescheid was toll war ... Aber es kam auch der Bewilligungsbescheid für ein Darlehen zum Überweisen der Miete rückwirkend.

Seit dem 1.08. bezahle ich dann 25€ monatlich an das Jobcenter, für das 2300€ Darlehen, gleichzeitig habe ich aber meinem Vermieter am 10.08. das fehlende Geld schon bar gegeben & das Jobcenter überweist ihm nochmal das Geld, also hat er es quasi doppelt.

Was ist nun zu tun?

Anwalt, Arbeitsamt, Arbeitslosengeld, Betreuung, jobcenter, Miete, Mieter, Mietrecht, Schulden, vermieter, Betreuer, Mietschulden
Mitbewohnerin ist vor Ablauf der gesetzlichen Frist ausgezogen. Das leere Zimmer haben zur Abstellung von 2 Wäscheständern genutzt. MW verlangt Miete zurück?

Hallo zusammen!

Ich hoffe ich bin hier nicht völlig falsch und ihr könnt mir in Sachen Mietrecht weiterhelfen.

In unserer WG (4 Leute / eine davon Hauptmieterin, die anderen Untermieter) hat unsere Mitbewohnerin gekündigt (3 Monate Frist) und ist noch am selben Wochenende ausgezogen. Das Zimmer stand nun also für 3 Monate leer. In dieser Zeit haben wir das Zimmer genutzt um Wäscheständer (und für eine Woche zwei saubere Fahrräder) abzustellen. Außerdem haben wir der Nachmieterin angeboten, schon 3 Tage vor Beginn ihres Mietvertrages einen Schrank und einen Schreibtisch im Zimmer abzustellen, damit zum eigentlichen Einzug nicht mehr so viel hin und her getragen werden muss. (Dafür haben wir kein Geld bekommen.) Das Mietverhältnis hat wie gesagt erst im nächsten Monat begonnen und der offizielle Einzug (auch mit den restlichen Möbeln) hat sogar noch gar nicht stattgefunden.

Die alte Mitbewohnerin hatte bis zum Ende ihrer Mietzeit ihren Hausschlüssel und konnte jederzeit kommen und gehen, was sie auch getan hat um hin und wieder Post abzuholen. Weiterhin gab es zum Ende des Mietverhältnisses keine Übergabe des Zimmers, die Mitbewohnerin hat lediglich den Schlüssel in die Wohnung gelegt als niemand da war.

2 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses haben wir einen Brief von der alten Mitbewohnerin bekommen und sie will die Mietkosten für 1,5 Monate erstattet bekommen (da wir das Zimmer ja seit mindestens 1,5 Monaten ungefragt anderweitig genutzt hätten, was sie laut eigenen Angaben beim Abholen der Post bemerkt hat). Hierbei bezieht sie sich auf §536 Absatz 1 BGB und §537 Absatz 2 BGB.

Wir sind uns relativ sicher, dass §536 Abs. 1 keine Anwendung findet, da sie als Mieterin nie den "Mangel" bei der Hauptmieterin angezeigt hat und wir damit den Mangel nicht beseitigen konnten (§536c Abs. 2).

Wir sind uns allerdings nicht sicher, ob die Zwischenlagerung von ein paar Möbeln als vollständige "Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten" (§537 Abs. 2) zählt. Wenn die alte Mitbewohnerin doch noch die genannten 3 Tage lang das Zimmer nutzen hätte wollen, hätten wir ja jederzeit den Tisch und den Schrank in unseren Zimmern unterbringen können.

Deswegen lange Rede kurzer Sinn: Sind die Vorderrungen der alten Mitbewohnerin nach Rückzahlung der Miete rechtens?

Miete, Mietrecht

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