Wer erstattet Strafanzeige wenn der Notar vorsätzlich getauscht werden sollte?

2 Antworten

Wenn einem Notar falsche Angaben gemacht werden, egal ob ein falscher Kaufpreis, oder ein Urteil was relevant ist, aber nicht berücksichtigt wird, so nennt sich das "mittelbare Falschbeurkundung."

§ 271 StGB Mittelbare Falschbeurkundung

(1) Wer bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Sobald dem Notar bekannt wird, dass er getäuscht wurde, muss er es anzeigen, denn er darf ja nicht dulden, dass es eine Urkunde von ihm mit unrechtmäßigem Inhalt gibt.

Heiko1973 
Fragesteller
 21.06.2019, 20:42

Danke für den Tip! Ist der Notar richtig verpflichtet dies anzuzeigen oder liegt es in seinem Ermessen? Verdient hätten es die Erzeuger endlich mal!

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wfwbinder  22.06.2019, 17:13
@Heiko1973

Der Notar ist verpflichtet, denn er hat ja falsch beurkundet. Natürlich nur, weil er mit falschen Informationen hinter das Licht geführt wurde, aber er muss ja dafür Sorge tragen, ass dieDinge richtig gestellt werden.

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Der Notar wurde ja nicht getäuscht, denn er hat mit dem genannten Urteil nichts zu tun. Er bekundet nur die Willensäußerungen der Eltern, alles andere geht ihn gar nichts an.

Ob nun die Eltern Dir gegenüber einen Betrugsversuch unternommen haben, würde vielleicht eine nähere Sachverhaltsdarstellung hergeben. Ich stelle mir jetzt so etwas vor, dass sie z.B. eine erstrangige Grundschuld oder ein Nießbrauchrecht für einen Dritten haben eintragen lassen, was auf den ersten Blick die Durchsetzung Deiner Ansprüche aus dem Urteil vereitelt.

Jedenfalls hilft Dir ein Strafantrag nicht unmittelbar weiter.

Wie Privatier bereits geschrieben hatte, musst Du Deine Ansprüche zivilrechtlich stellen. Und dazu wirst Du sicherlich einen Anwalt brauchen