Was kann ich machen?

Hallo,

Anfangs meiner Ausbildung hatte ich noch kein Bankkonto und deswegen habe ich dem arbeitgeber das Konto meines Vaters gegeben. Ein Monat später habe ich ein Bankkonto erstellt, und meinem arbeitgeber 1 monat vor dem nächsten lohn die neuen Bankdaten übergeben. Die meinten das sie es am ende des monats auf das neue konto überweisen. Und die haben es jetzt 3 Monate hintereinander geschafft meinen Lohn aufs falsche konto zu überweisen obwohl ich es wöchentlich bei denen anspreche. Wo ist das Problem? Das Konto meines Vaters ist gesperrt weil er irgendeine Zahlung nicht rechtzeitig machen konnte. Er Hat das erste mal bei der Bank angerufen, und die meinten die schicken ihm irgendeinen Brief, der innerhalb von 2 Wochen geliefert werden sollte. Seit 3 Monaten wurden die jede 2 wochen auf dieses schreiben angesprochen und uns wurde kein kleines bisschen bei der sache geholfen. Heisst, ich habe seit jetzt 3 Monaten meinen Lohn nicht Weil die firma bei der ich arbeite es nicht schafft das geld aufs richtige konto zu überweisen und weil die bank seit 3 Monaten sagt das es irgendwas fehlgeschlagen hat, und das sie es nochmal versenden. Quasi weigern sie sich irgendwie bei der Sache zu helfen. Kann Man da irgendwas machen? Weil ich würde gerne den Führerschein machen oder gar was mit freunden wieder unternehmen was schwer ist wenn ich mein Geld nicht kriege.

Danke im Voraus!

arbeitgeber, Ausbildung, Bank, Bankkonto, Commerzbank, Lohn, Recht
Einzahlung auf Konto über 10000 Euro wie beweisen woher mühsam erspartes Geld aus kleiner EM Rente und Leergutsammeln kommt?

Hallo

Erstmal vorweg keine Trollfrage sondern ein Fall einer mir nahestehenden Person die zugegebenermaßen schon sehr skurril und unglaubwürdig klingt auf außenstehende die ihn nicht kennen .

Nennen wir ihn Person A.

Person A ist Mitte 30 bekommt seid er Mitte 20 ist eine EM Rente aufgrund psychischer Erkrankungen und Wohngeld .

Nach Abzug aller laufenden Kosten wie Miete etc . hat er 590 Euro für sich .

Er ernährt sich günstig und schneidet sich selbst die Haare ist übertrieben wohl schon krankhaft geizig und sparsam , raucht nicht trinkt nicht und schafft es so im Schnitt 450 bis über über 500 Euro jeden Monat beiseite zu legen nur seine Rente und Wohngeld laut seiner Aussage je nach Ausgaben wie GEZ u.ä. .

Zusätzlich sammelt er Leergut aus dem Müll und Prvathaushalten was ihm zusätzlich etwa 200 bis wohl über 300 Euro im Schnitt im Monat bringt manchmal wohl erheblich mehr was ich so sehe und mitkriege . Das sind teilweise säckeweise die er da abgibt das ist schon nicht mehr normal . Der fährt jeden Tag nur Rad und sein Anhänger ist immer voll wenn man ihn sieht .

Er ist in der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz , diese ist im laufe des Jahres laut seiner Aussage zuende .

Weil das Konto über der aktuellen Pfändungsgrenze gesperrt ist plündert er zeitnah nach Geldeingang sein Konto und versteckt das Geld vermutlich in seiner Wohnung oder bei seiner Partnerin ( die es wegen Bürgergeld auch nicht über ihr Konto machen kann und vermutlich auch nicht will) .

Nun will er weil er erfahren hat das es Tagesgeldkonten gibt sein Erspartes ( das dürften bis alles aus der Schufa gelöscht ist Mitte nächsten Jahres nach meinen Vermutungen was ich aus seinen Erzählungen weiß um die 15000 Euro sein +- wenn nicht sogar deutlich mehr … ) auf ein solches einzahlen dass er direkt nach dem Insolvenzverfahren eröffnen möchte .

Nun zum Problem:

Es gibt ja dieses Gesetz gegen Geldwäsche weshalb ich ihm davon abrate das was er vorhat zu tun .

Er wird der Bank und vermutlich auch dem Finanzamt plausibel darlegen müssen woher diese hohen Beträge kommen und wie er so kurz nach einer Privatinsolvenz zu so viel Geld gekommen ist und das in so kurzer Zeit und vermutlich wird man ihn fragen ob er im laufenden Insolvenzverfahren wirklich mittellos gewesen ist weshalb er warten möchte bis alles aus der Schufa gelöscht ist .

Würde ich ihn nicht so lange kennen hätte ich es ihm auch nicht abgenommen von so einer kleinen Rente so viel sparen zu können. Wegen seinen Unmengen an Leergut hat er in manchen Läden schon Hausverbot einmal war ich dabei wie der Verkäufer zu ihm meinte ,, Hier bitte erstmal nicht mehr ” , wer das nicht live miterlebt kann sich das nicht vorstellen.

Wie kann Person A plausibel erklären und beweisen das er sich das Geld vom Munde abgespart hat und mittels Leergutsammeln erwirtschaftet hat ?

Oder wäre es besser er behält das Geld unterm Kopfkissen?

Leider konnte ich ihn persönlich keinen passenden Tipp geben weil ich mich selbst mit sowas nicht sehr gut auskenne , möchte nur verhindern das er in ein Fettnäpfchen tritt .

Meine Idee wäre :

Könnte ich theoretisch sagen ich hätte es ihm geschenkt oder geliehen ? Würde ich dann mit überprüft werden oder wie würde sowas ablaufen ? Habe selbst nicht so viel Geld das ich mir 15000 Euro oder gar mehr mal so eben aus dem Ärmel schütteln könnte .

Würde ihm da gern helfen bevor er in seiner Euphorie etwas falsches Dummes tut weil er nur das bisschen Geld welches er durch die Zinsen erhalten könnte vor Augen hat und er lässt sich seine Idee nur schwer ausreden .

Ich behaupte mal jeder dem er diese Geschichte erzählt wird ihm ohnehin nicht glauben , andere in seiner finanziellen Situation kommen kaum über die Runden und er stapelt das Geld wie Dagobert Duck .

Jetzt die Frage an euch :

Sollte er es lassen mit seinem Vorhaben oder gibts andere Möglichkeiten wie er das Geld aufs ( Tagesgeld) Konto bekommt ohne das man ihn fragt woher das Geld kommt ?

Wie würde so eine Überprüfung überhaupt ablaufen?

Bank, Bargeld, Ersparnis
Probleme mit Hamburger Hochbahn AG HVV?

Meine Bekannte ist ALG-2-Empfänger er hat bei Kauf Deutschland-Ticket seine Bewilligungsbescheid angezeigt. allerdings sein Bedarfs-Gemeinschafts-Nummer im formuler aufgeschrieben.

meine Bekannte wurde gesagt, dass auf dem Bankkonto 19 Euro müssten sein und diese am Ersten eines jeden Monats vom Konto abgebucht wird, leider die Firma HVV statt 19 Euro 49 Euro unrechtmäßig zu viel Geld abgebucht.

meine Bekannte teilte der Firma per Telefon und E-Mail mit, dass er sein Geld benötigt. Die Firma HVV achtete nicht darauf und kümmerte sich nicht darum, einfach zu ignoriert.

meine Bekannte musste von seinem gesetzlichen Recht (Lastschrift zurückgeben/lastschrift widersprechen) Gebrauch machen, und das Geld auf sein Konto zurückgebucht. 

meine Bekannte hat die Ticketgebühr 19 Euro auf das Bankkonto Die Firma HVV überwiesen.

Die Firma HVV hat einen Brief verschickt, und dass es für die Rückerstattung des Geldes, Bankgebühren (Rückprovision) und Bearbeitungsgebühr zahlen muss. 

meine Bekannte hat es nicht akzeptiert, weil sie nicht für den Fehler und die Entstehung von Ärger verantwortlich ist. Leider hat die Firma HVV dieses Problem durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit verursacht.

Unter Berücksichtigung von Gesetz und Gerechtigkeit,

was ist Ihrer Meinung nach für die Zahlung der Bankgebühren (Rückprovision) und Bearbeitungsgebühr, Wer muss zahlen ?

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Umwandlung Konto in P-Konto Formgebunden?

Hallo,

Ich habe wie in einer Frage hier gestellt, vor ca. einer Woche die Umwandlung meines Girokontos in ein P-Konto per Post/Einschreiben verlangt hatte

Die Bank hat mir heute geantwortet und meinte das sie nach Übersendung des von der Bank zur Verfügung gestellten Formulars die Umwandlung durchführen werden.

Was habe ich den Falsch gemacht, ich wusste nicht das es eine bestimmte Formvorschrift gibt?
Habe ich etwas falsch Formuliert gehabt?

Dabei habe ich vor einer Woche folgenden Text geschrieben, ausgedruckt und unterschrieben und per Einwurf-Einschreiben gesendet gehabt:

Antrag auf Führung als Pfändungsschutzkonto nach § 850k Abs. 1 Satz 1 Zivilprozessordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, dass das ausschließlich auf meinen Namen geführte Giro/Zahlungsverkehrskonto mit der IBAN (hier war die IBAN) künftig nach § 850K Abs. 1 Satz 1 als Pfändungsschutzkonto geführt wird.

Ich führe bislang weder in Ihrem Haus noch bei einem anderen Kreditinstitut oder einem anderen Zahlungsdienstleister ein Pfändungsschutzkonto.

Bitte wandeln Sie das oben genannte Giro/Zahlungsverkehrskonto mit Datum zum XX.XX.XXXX in ein P-Konto um.

Ich erbitte sie den aktuell gültigen Pfändungsgrundfreibetrag nach § 850k Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 850c Abs.1, Abs. 2 ZPO entsprechend in Ansatz zu bringen.

Nach § 850k Abs. 2 Satz 2 ZPO bleibt das grundlegende Vertragsverhältnis zwischen Kreditinstitut und Kunden unberührt.

Bank, Girokonto, P-Konto, Pfändungsschutzkonto
Wie Barvermögen anlegen, um laufende Kosten einer Immobilie zu decken?

Hey Leute,

ich habe Fragen zu einem hypothetischen Szenario und wie man investieren sollte. Folgende Zahlen:

  1. Ein Haus, das keine Mieteinnahmen, aber jährliche Kosten von ca. 4k Euro generiert. Das Haus soll genau in diesem Setting verbleiben, also weder vermieten, noch verkaufen, noch Eigennutzung.
  2. Barvermögen in Höhe von 50k EUR auf der Bank.
  3. 26k investiert in einen aktiv (von der Bank) gemanageten Fonds, der vor etwas mehr als einem Jahr noch 29,5k wert war (die Fondsmanager haben meiner Meinung nach bei der Leitzinserhöhung gepennt und sind auf niedrigverzinsten Papieren sitzen geblieben) und sich laut Bank (wegen Umschichtung in Wertpapiere mit höheren Zinsen) in 3 Jahren wieder erhöht haben dürfte. Dieser Fonds verursacht jährliche Gebühren von 550 EUR.

Mein Ziel: Die 4k Kosten für das Haus weitestgehend durch Zinsen/Dividenden mit Hilfe des Barvermögens decken.

Was würdet ihr empfehlen? Die Entwicklung des aktiv gemanageten Fonds stimmt mich natürlich nicht gerade glücklich und ich hätte das Geld darin eigentlich gerne wieder liquide (zumal aktive und passive Fonds über einen längeren Zeitraum eh meistens dieselbe Performance haben, also frage ich mich wofür man da eigentlich zahlt!?). Würdet ihr empfehlen, diese Anlage aufzulösen und somit den Verlust von ca. 3,5k zu realisieren oder irgendwie auf das "Berappeln" des Fonds in 3 Jahren zu warten (und in der Zwischenzeit ohnehin über 1,5k Gebühren zu zahlen)? Ich tendiere klar zu Ersterem, aber will natürlich eure Meinung wissen! :)

Abseits des Fonds-Themas - sagen wir also mal, wir hätten 76k zum Investieren - wie würdet ihr das für maximale jährliche Dividenden/Zinsen bei wenig Risiko & Aufwand anlegen?

Eure Antworten interessieren mich wie immer sehr. Vielen Dank und euch ein schönes Wochenende!

Gruß von Jani

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Gibt es eine Frist, bis wann ein Gründerkredit ausgezahlt werden muss nach erfolgter Vertragsunterschrift?

Hallo Ihr Lieben :) !

Folgende Situation: Ich mache mich aktuell im Franchise selbstständig und habe in diesem Kontext erfolgreich einen Gründerkredit (Summe im mittleren fünfstelligen Bereich) beantragt; die entsprechenden Verträge sind auch beidseitig unterschrieben. Rechtlich gesehen muss der Kredit nun ausgezahlt werden.

Allerdings zögert die Bank den Prozess gefühlt doch sehr stark hinaus. Nicht falsch verstehen: Ich sehe absolut ein, dass dort aktuell vermutlich Viele überlastet sind. Allerdings war schon der Beantragungsprozess geradezu durchzogen von Verzögerungen, teils widersprüchlichen Aussagen und Nachforderungen von Unterlagen, von denen eigentlich klar hätte sein müssen, dass sie nicht einfach so zu beschaffen oder in Teilen sogar geheim sind.

Tja, hat irgendwie alles geklappt. Wahrscheinlich bin ich nur paranoid, ich habe sowas noch nie vorher gemacht. Und nein, ich unterstelle niemandem bewusst böse Absichten oder Ähnliches. Vermutlich ist es Überarbeitung. Aber ich brauche langsam Ergebnisse.

Daher die Frage: Gibt es - ganz, ganz, ganz prinzipiell - irgendeine Frist, bis wann ein Gründerkredit nach Unterschrift seitens beider Parteien durch die Bank ausgezahlt werden muss? Im Vertrag steht keine, das mal vorab.

Lieben Dank :) !

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Brauche ich für ein Nebengewerbe ein eigenes Bankkonto? (Und nutzt jemand N26?)?

Ich habe 2 unterschiedliche Fragen, die aber stark zusammenhängen. Deshalb möchte ich sie beide in einem Thread stellen.

Darf man sein privates Bankkonto für ein (Neben-)gewerbe nutzen? Und unterscheiden Banken da zwischen Konten von Privatpersonen und deren Gewerbe (heißt, wenn man alleine selbstständig ist, vielleicht auch nur Teilzeit - Kein Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern).

GPT schreibt, dass ich mein privates Konto für mein Gewerbe nutzen darf. Aber die Frage, ob man bei der Registrierung ein Bankkonto als Privat oder Gewerblich kennzeichnen muss, beantwortet er auch mit Ja.

Und nutzt noch jemand von euch die Bank N26? Ich habe mir dort vor wenigen Monaten ein kostenloses Konto erstellt. Also hauptsächlich bin ich bei der Sparkasse, aber N26 hat eine kostenlose Variante, wo man eine Online-Kreditkarte bekommt und ich damit einen Kauf tätigen wollte (der passenderweise auch für mein Gewerbe war). Ich habe aber keine Ahnung mehr, ob ich bei der Registrierung angeben musste, ob ich das Konto privat nutze oder gewerblich, ob ich das nachträglich noch ändern kann und ob es mich jährlich oder sogar monatlich etwas kosten muss, dieses Konto zu besitzen, wenn es gewerblich nutze. Dass ich dieses N26-Konto jetzt einfach ohne weiteres für mein Gewerbe nutze, obwohl ich angegeben habe, dass es ein privates Konto ist (wenn ich das bei der Registrierung gefragt worden sein sollte), ist nicht möglich oder?

Man merkt wahrscheinlich, dass ich überhaupt keine Ahnung habe. Wäre ein Steuerberater auch für solche Fragen ein Ansprechpartner?

Bank, Bankkonto, Gewerbe, selbstständig, Selbstständigkeit

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