Rückauflassungsvormerkung bei aufschiebender Bedingung im Testament?

Ein Großvater hat einen Sohn.

Der Sohn hat 3 minderjährige Kinder (10J.-14J.).

Der Großvater setzt ein Testament auf. Er legt als sog. aufschiebende Bedingung fest, dass die Enkel erst 18 Jahre alt sein müssen, damit sie ihr Erbe antreten können. Außerdem soll jeder Enkel eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben (keine Details dazu sind festgelegt, also SEHR frei auslegbar!). Wenn sie diese Bedingungen bis zu ihrem 27. Lebensjahr nicht erfüllen, sollen sie kein Erbe erhalten.

Jedes Kind soll einen Anteil von 10% an einer Immobilie erhalten. Den Rest soll der Sohn des Großvaters bzw. Vater der 3 Kinder erben, dieser also ohne Einschränkung.

Fragen:

  • Wäre denkbar, bei jedem Erben eine Rückauflassungsvormerkung vorzusehen? Diese müsste sich gegen jeder der (anderen) Enkel richten. Wenn also später einmal einer der Enkel ausfallen sollte und er damit sein Erbe verwirkt hat, haben die übrigen Enkel und ggf. der Sohn einen Anspruch auf Rückgabe des 10%-Anteils des ausgefallenen Enkels. Dieser 10%-Anteil wäre dann unter den übrigen Enkeln und ggf. deren Vater anteilig aufzuteilen.
  • Wie wird üblicherweise eine derartige aufschiebende Bedingung in der Praxis der Nachlassgerichte umgesetzt? - Man denke an einen vereinfachten Fall mit nur 1 Enkel und nur der Bedingung, dass dieser 18 Jahre alt geworden sein muss. Zum Zeitpunkt des Todes des Großvaters ist der Enkel z.B. 15 Jahre alt. Kann dann der Großvater noch 3 Jahre als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bleiben, obwohl er schon tot ist? - Zum Vergleich denke man an Verschollene, die noch nicht für tot erklärt worden sind. Dieser Fall muss hunderttausendfach (!!) im 2. Weltkrieg aufgetreten sein. Stalingrad-Kämpfer waren z.B. teils 12 Jahre in Kriegsgefangenschaft, ohne dass man wusste, ob sie noch leben oder vielleicht schon lange verstorben waren. Diese wurden sicherlich nicht auf "gut Glück" aus dem Grundbuch gelöscht, nur weil man über ihren Verbleib nichts wusste. Sie standen also oft als tatsächlich schon lange verstorbene Eigentümer (nur ca. 6000 von ca. 100.000 Stalingrad-Soldaten kehrten zurück!) noch ggf. mehr als 10 Jahre im Grundbuch.

Der Bezug zu Finanzfragen ist der folgende :-) :

Das zuständige Nachlassgericht will eine Vor- und Nacherbenregelung durchdrücken, bei der selbst dann, wenn man §6 Abs.2 Satz 2 des Erbschaftssteuergesetzes zur Minderung der Steuerlast anwendet, grundsätzlich doppelt Erbschaftssteuer entrichtet werden muss.

Erbe, Erbschaftssteuer
Erbfall Haus: bin ich benachteiligt, wenn ich einer Ausbezahlung zustimme?

Hallo,

Gerade wird in meiner Familie der Erbfall des Hauses meiner Großeltern diskutiert. Meine Schwester und ich sind die Erbberechtigten, da unsere Mama, Tante und Opa bereits verstorben sind.

Meine Oma wohnt noch im Haus im EG. Seit 7 Jahren, nach dem Tod unserer Mama, ist meine Schwester mit Partner dort eingezogen und hat die Wohnung im 1.OG übernommen. Ich war zu der Zeit im Ausland. Für mich kam eigentlich ein Einzug in das Haus nie in Frage, weswegen ich ursprünglich der Idee des Ausbezahlen lassens meines Erbteiles zustimmen wollte.

Das Haus steht in einer ruhigen, idyllischen kleinen Wohnsiedlung (7km zur Stadt), hat 1ha Grund, ca. 230qm Wohnfläche auf 2 Stockwerke, Garage, Fahrradschuppen, offene Garage, Carport, grosser Dachboden (nicht ausgebaut), grosser Keller mit Werkstatt, Veranda, kl. Werkstatt oben. Es wurde 1975 von meinen Grosseltern gebaut. Angeblich wurde das Haus auf 400.000€ geschätzt. Da meine Oma selbst noch im Haus wohnt, aber überlegt wird, es jetzt zu überschreiben (finanzielle Vorteile?!) wurde folgendes berechnet: die Whg meiner Oma würde i. Etwa 1000€ Miete kosten, x 12, Lebzeit wurde noch 10 Jahre geschätzt (82 ist sie jetzt), würde eine Minderung der Erbsumme um 120.000€ machen. Abzgl. Notarkosten etc. Sollte ich eine Summe von 120.000 - 125.000€ erben. Im Gegenzug würde meine Schwester die Pflege meiner Oma zuhause übernehmen.

Nun stehe ich vor der grossen Entscheidungsfrage. Von Anfang an hatte ich irgendwie Bauchschmerzen bei diesem Vorschlag. Mir ist es wichtig, dass meine Oma versorgt ist und ich mich nicht mit meiner Schwester zerstreite. Aus diesem Grund stimme ich normal immer zu, auch wenn es für mich eine Benachteiligung bedeutet.

Nun bin ich seit kurzem selbst verheiratet mit Stiefkind, eigenes Kind ist für nächstes Jahr geplant. Wenn wir uns so die Mietpreise anschauen, die Lenenshaltungskosten, dann frage ich mich ernsthaft, wie es möglich sein soll, dass ich in Mutterschutz gehe und wir nur 1 Gehalt haben. Ich bin mit 17 ausgezogen und hatte zb. Aus diesem Grund auch erst mit 38 die Möglichkeit, mir ein eigenes Auto zu leisten. Meine Schwester lebte viel länger zuhause und zog dann supergünstig in die Wohnung ihres Freundes bei seinen Eltern. Im Haus meiner Oma zahlen sie auch nur 400 oder 450€ Miete. Ich zahle für die Hälfte an qm das Doppelte. Ich habe das Gefühl, dass ich mich seit Jahren durchschlagen muss und meine Schwester da viel mehr Vorteile hat. Der Vorschlag bzgl Ausbezahlen fühlt sich für mich sehr nachteilig an. Meinen Anteil vermieten ist nicht gewünscht, Ferienwohnung auch nicht, mehr ausbezahlen können sie sich nicht leisten. Die Pflege meiner Oma durch meine Schwester sehe ich fraglich an, denn erst letztens war es nötig und ich bin auch eingesprungen. Meine Schwester ist gerade mit Kind nr. 2 schwanger.

Ich will keinen Vorteil, mich nicht zerstreiten, aber ich fühle mich einfach total benachteiligt. Mit 120.000€ kann ich mir in der heutigen Zeit keine Eigentumswohnung, geschweige denn ein Haus (an)kaufen. Ich bin es aber leid, dass immer ich diejenige bin, die sich durchboxen muss und am Ende nichts hat. Selbst einziehen ist aufgrund der Lage für meinen Mann und seine Tochter ungünstig - und ggf auch gar nicht gewünscht.

Was ist, wenn im worst case meine Schwester und Schwager sich scheiden lassen? Ich glaube kaum, dass sie so ein grosses Haus mit 2 Kids halten kann, und will. Wenn sie es verkauft, mit dem dzt Immobilienmarkt.. lass es 500.000€ wert sein? Und ich bin mit 120.000 ausgestiegen? Gegenüber wird grade ein Haus verkauft, ca 7 Jahre alt, wesentlich weniger Grund, viel kleiner, dazu am Hang, 1.300.000€.

Welche Möglichkeiten habe ich? Wie soll ich mich entscheiden?

Erbe
Einstieg in Hausfinanzierung?

Ich wohne bei meinem Freund und zahle im aktuell Miete. Er hat zwei Kinder aus erster Ehe, wir haben ein gemeinsames Kind.
Aktuell läuft nun die Scheidung zwischen ihm und seiner ersten Frau. Alles einvernehmlich. Anschließend wird sie aus der gemeinsamen Finanzierung aussteigen und in diesem Zuge auch aus dem Grundbuch gelöscht. Nun sagt die Bank, dass sie seine Noch-Ehefrau nur aus der Schuldhaft entlässt, wenn ich mit in die Finanzierung einsteige und mit hafte. Ohne meine Haftung und Mitfinanzierung kann er das Haus nicht halten.
Das Problem dabei für mich ist, dass ich aktuell ja noch nicht im Grundbuch stehe. Das möchten wir tun, sobald wir geheiratet haben um uns die Grunderwerbsteuer vorab zu sparen.

Wenn alles geregelt ist, kommen ohnehin noch hohe Kosten auf uns zu, da das Haus sanierungsbedürftig ist.

Passiert jedoch ein worst-case-Szenario und mein Freund verunglückt, bevor wir heiraten können, erben ja nur die drei Kinder. Da ich aber für die Grundschuld hafte, muss ich den Kredit weiter bedienen.
Richtig?

Was mir nicht klar ist - was genau bedeutet dies für mich ganz konkret finanziell?
Was passiert konkret mit dem Haus?
Welches Erbe (sind ja nur Schulden auf dem Haus) erhalten die Jungs tatsächlich?
Was passiert mit der Risiko-Lebensversicherung meines Freundes?

Da ein Grundbucheintrag alleine schon zeitlich nicht mehr machbar ist vorab - welche Alternativen gibt es um das Risiko für mich zu minimieren?

Ich freue mich über jede Idee und Einschätzung, da die Situation so kompliziert vertrackt ist.

Erbe, erbrecht, Grundbuch, Haftung, Immobilienfinanzierung
Wieviel % bekommt der Pflichtteilsberechtigte bei einer von ihm angeordneten Zwangsversteigerung?

Hallo zusammen,

kurz zu meiner Situation.

Letztes Jahr verstarb meine Mutter, hat aber zuvor in einem Testament meine Schwester enterbt. Vier Wochen nach deren Tod hatte ich Post vom Anwalt im Briefkasten. Meine Schwester hat sich ihren Pflichtteil eingefordert.

Seitdem habe ich versucht, die Immobilie (zwei ETW) zu verkaufen( bisher aber ohne Erfolg, wahrscheinlich aufgrund der momentanen Lage), ich habe eine Abschlagszahlung angeboten, habe ihr die kleinere der beiden Wohnungen zum Überschreiben angeboten (das hätte ihre Forderung ausgeglichen), Kreditanfragen von mir sind wegen meines relativ kleinen Einkommens leider abgelehnt worden... Sie hat alles abgelehnt und will sofort ihr Geld, droht nun mit Einklagen und Zwangsversteigerung, obwohl ich ja zahlungswillig bin, ich weiß halt nur nicht, wo ich es hernehmen soll!

Meine Frage wäre nun, wenn sie wirklich eine Zwangsversteigerung ins Rollen bringt, welcher Betrag steht ihr denn am Ende zu? Der zuvor festgelegte Wert aus dem Nachlassverzeichnis oder der bei der Versteigerung tatsächlich eingenomme Erlös???

Es kann ja nicht sein, dass bei einem ja überaus viel niedrigeren Wert trotzdem der volle Wert aus dem Nachlassverzeichnis ausgezahlt werden muss und zusätzliche alle Verfahrenskosten von mir getragen werden müssen!

Dann würde ich ja am Schluss mit fast leeren Händen da stehen, hatte das ganze letzte Jahr die Arbeit mit den Wohnungen und sie lacht sich ins Fäustchen, es gibt schließlich einen Grund, weshalb sie enterbt wurde!

Ich bitte dringend um Antworten.

Vielen Dank.

Erbe, Pflichtteilsanspruch
Haus und erbschaft?

Guten Tag,

folgendes Problem.

Mein Vater Verstarb vor 2 Jahren

Witwe und ich haben zu jeweils 50 % Geerbt.

Ich habe 2 schwestern die enterbt wurden diese vordern jedoch ihren gesetzlichen pflichtteil ein.

Es geht um ein Haus und ein kleines Grundstück das kleine Grundstück habe ich bereits der Witwe abgekauft auch damit sie meine schwestern wenigstens zu einem kleinen teil auszahlen kann...

Dies hat sie aber bis heute nicht gemacht... da sie sagte sie will wenn dann alles auf einmal bezahlen ... auch habe ich angst das wenn sie z.b das geld bekommt ( vom haus durch vrkauf oder erlös ) sie sich einfach ins ausland absetzt und sich vor der pflichtteils auszahlung drück! wie schaut hier die rechtliche lage aus ?

Dann geht es noch um das haus das denn größten teil ausmacht..

Das Haus wurde auf 200.000 geschätzt...

leider finde ich aktuell keinen Käufer für das haus..

meine schwestern drängen immer mehr auf ihren pflichtteil was ich auch verstehen kann....

Was passiert nun wenn meine schwestern zu einem anwalt gehen ?

Könnte ich z.b die telungsversteigerung beantragen ? ( vom Haus ) das andere grundstück habe ich ja bereits gekauft es war ein mini Bauplatz für ca 4800 € ( Gutachter wert )

Was passiert nun wenn das Haus Zwangsverteigert werden sollte...

Zählt dann das Gutachten das gemacht wurde ?

wenn z.b das Haus für nun 120.000€ verkauft wird müßte ich dann trozdem denn höheren pflichtteil bezahlen weil es ja auf 200.000 geschätz wurde

ODER

Würde das Gericht einen eigenen gutachter betragen ?

und wenn das Haus dann für 120.000 verkauft wird berechnet sich dann der pflichtteils anspruch auf denn erlös der Immobilie?

Gericht, Erbe, Haus
Vater will neuer Frau lebenslanges Wohnrecht am Eigenheim vermachen. Welche Rechte haben wir Kinder?

Hallo Zusammen,

nachfolgend die Ausgangslage:

Unsere Mutter ist verstorben. Unser Vater hat eine neue Lebensgefährtin, die er heiraten möchte. Zuvor möchte er meiner Schwester und mir seinen Anteil am Haus vermachen (durch den Tod der Mutter ist 1/4 des Hauses an meine Schwester und mich übergegangen, wir sind also bereits Miteigentümer).

Jetzt der Knackpunkt: Er will nicht, dass wir im Falle seines vorzeitigen Ablebens die neue Frau „aus dem Haus werfen“ und möchte ihr entsprechend ein lebenslanges Wohnrecht an der Sache einräumen. Obwohl es sein gutes Recht ist, über sein Vermögen frei zu entscheiden, finden wir dies nicht fair.

Seine Lebensgefährtin hat ihren Kindern schön gründlich all ihr Wohneigentum aus erster Ehe überschrieben. Die Kinder haben dies umgehend veräußert und freuen sich nun über das große Geldgeschenk. Wir sollen jedoch hinnehmen, dass eine Frau, die wir erst seit kurzem kennen, unser Elternhaus für die nächsten 30-40 Jahre besetzt, obwohl es auch immer Wille unserer verstorbenen Mutter war, dass unser Elternhaus im Falle ihres Todes direkt auf uns übergeht und der Erlös uns für unser Leben zugute kommt (wir kommen aus keinen wohlhabenden Verhältnissen, deshalb. Die Familie der neuen Frau jedoch schon, was die Situation für uns nur noch unverständlicher macht).

Womit wir jedoch einverstanden wären, wäre ein Kompromiss, sodass die neue Frau im Falle eines vorzeitigen Ablebens unseres Vaters noch 1-3 Jahre bzw. so lange im Haus wohnen darf, bis eine Ersatzwohnung für sie gefunden wurde.

Nun die eigentliche Frage: Darf unser Vater der neuen Frau ohne unser Einverständnis überhaupt ein lebenslanges Wohnrecht vermachen, da wir ja bereits zu 1/4 Miteigentümer sind? Welche Rechte haben wir bei solchen Entscheidungen? Wie würdet ihr mit der Situation umgehen?

PS: Bitte nur sachliche Kommentare und keine Belehrungen á la „Ihr seid doch nur geil auf‘s Erbe“ etc. Im Endeffekt kann unser Vater mit seinem Vermögen machen was er will. Dass er die neue Frau und ihre Familie (die neue Wohnsituation hat ihre Kinder finanziell bereichert) besser stellt als seine eigenen Töchter, auch vor dem Hintergrund des (nicht schriftlich erfassten) letzten Willens unserer verstorbenen Mutter, ist für uns das Problem. Wir verstehen uns auch gut mit seiner neuen Frau, der Frust ist also nicht ihr geschuldet. Sie hat bei ihrer Familie alles richtig gemacht. Wir erwarten nur dasselbe von unserem Vater.

Vielen Dank im Voraus!

eltern, Erbe, erbrecht, Hausverkauf, schenkung, Wohneigentum, WOHNRECHT, Witwe
Sohn ist Bürge für Haus, Mutter verlangt Geld und droht mit Leibrente, was tun?

Hallo, ich hoffe, ich treffe hier auf jemanden, der sich in dem Bereich auskennt. Die Mutter meines Freundes hat vor ca. 20 Jahren ein Grundstück geerbt und mit ihrem damaligen Freund ein Haus darauf gebaut. Vor 15 Jahren ging die Beziehung auseinander, die Bank wollte als Absicherung einen Bürgen und mein Freund war so nett und hat das für sie gemacht.

Zu der Zeit war mein Freund Single, arbeitete in einem anderen Bundesland wo er eine Dienstwohnung hatte und war nur 2x im Monat zuhause. Er hatte im Haus bei der Mutter ein eigenes Schlafzimmer und mehrere hundert Euro quasi als eine Art Miete für das Zimmer bezahlt. Ebenfalls mündlich vereinbart zwischen ihm und der Mutter war, dass er dafür, dass er sie finanziell unterstützt und Bürge ist, ins Grundbuch eingetragen wird und somit das Haus im Todesfall der Mutter ihm gehört.

Inzwischen hat sich seine Situation geändert, er arbeitet nun in der Nähe von zuhause und ist seit 6 Jahren mit mir zusammen. Zuhause schlafen kann er aber nicht mehr, sie hat einfach sein Zimmer mit ihren Sachen vollgeräumt und seinen gesamten Besitz in das schimmelbefallene, 90 Jahre alte Nebengebäude geräumt, das sehr klein ist und keinen Wasseranschluss hat. Sie ist der Meinung, er kann ja da drüben wohnen, sie will nicht, dass er jeden Tag im Haus ist weil sie sonst keine Privatsphäre hätte.

Da man in diesem Nebengebäude nicht wohnen kann, sind wir die meiste Zeit bei mir zuhause, ich habe eine 43qm kleine Mietwohnung, bin sehr introvertiert und es stresst mich auf Dauer sehr, auf so engem Raum mit meinem Partner zusammen zu wohnen. Wir würden gerne in etwas Größeres ziehen, können es uns aber nicht leisten, obwohl wir beide Vollzeit arbeiten gehen, weil sie nach wie vor jeden Monat Geld von ihm verlangt.

Sie hat psychische Probleme und wird sofort ausfällig, wenn man das Thema mit ihr besprechen möchte, bekommt Panikattacken und gibt ihm die Schuld dafür, wenn es ihr schlecht geht. Laut ihr könnte sie sich das Haus ohne sein Geld nicht leisten, andererseits hat sie sich vor 2 Jahren erst einen 1700€ teuren Rassewelpen gekauft, der viele laufenden Kosten verursacht, ein neues Auto, Urlaub in Venedig, kauft sich andauernd neue Klamotten, Schuhe, Pflanzen, Deko, Möbel etc. Wir sehen es nicht ein, dass wir beide trotz Vollzeitjob in meiner kleinen Wohnung leben müssen, während sie alleine im Haus lebt und das Geld zum Fenster raus wirft. Wenn es um Dinge wie Reparatur der Heizung oder so geht, hat sie dann kein Geld mehr und pumpt ihn wieder an.

Sie droht damit, wenn er nicht weiter bezahlt, dass sie das Haus in Leibrente gibt, und er somit später Mal garnichts haben wird. Da er aber seit 15 Jahren mitbezahlt, will er natürlich nicht leer ausgehen. Im Grundbuch steht er auch bis heute nicht drin, er fühlt sich von der eigenen Mutter ausgenutzt und erpresst. Jemand eine Idee was wir tun können, damit sie einsieht, dass das so nicht weiter gehen kann und er nicht umsonst seit 15 Jahren einzahlt? Sind in Österreich zuhause.

Bürgschaft, Erbe, Leibrente

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