Sollte ich mein duales Studium zum Diplom-Finanzwirt abbrechen?

Hallo,

mich hatte im Oktober mein duales Studium angefangen und war leider tatsächlich von Anfang an nicht so richtig zufrieden. Ich hatte mir immer so das typische Studentenleben gewünscht, wo man sich oft trifft, nicht unbedingt immer Party, aber einfach viele verschiedene Leute kennenlernen und das jung sein genießen.

Es kann auch sein, dass ich mir da einfach zu große Hoffnungen gemacht habe, aber wir sind eine Klasse mit 23 Leuten, wobei viele auch schon ein paar davon älter als 30 Jahre sind und wir unternehmen eigentlich gar nichts zusammen.

Auch stört es mich etwas, dass es alles genau auf das Finanzamt abgestimmt ist, was ja eigentlich gut ist, aber ich weiß zur Zeit einfach nicht, ob ich mich dort die nächsten Jahre sehe.

Auch würde ich eigentlich nochmal etwas reisen, was mir durch 30 Urlaubstage nicht so wirklich ermöglicht wird.

Ich würde zudem auch eigentlich eine Nebentätigkeit ausüben wie zum Beispiel Kellnern etc., also so klassische Studentenjobs😅

Ich weiß aber einfach nicht, ob ich es bereuen würde, wenn ich jetzt im Oktober zum Beispiel ein BWL oder Wirtschaftswissenschaften Studium anfange.

Während des Studiums gibt es ja auch öfter mal die Möglichkeit für Auslandsaufenthalte, was mich auch interessieren würde, generell ja auch später im Berufsleben, wo man ja als Beamter eher eingeschränkter ist.

ich habe aber dennoch Angst, dass meine Erwartungen nicht erfüllt werden und ich es im Nachhinein bereue.

ich könnte mir zum Beispiel auch sehr gut vorstellen etwas in die Richtung mit Medien was zu machen zum Beispiel als Moderatorin oder Interviews führen. Das könnte ich ja eventuell ja auch schon während des Studiums ausprobieren, also bei einem “normalen” Studium was nicht dual ist.

vielleicht verstehen mich manche und können mir vielleicht etwas weiterhelfen, wie sie sich entscheiden würden oder was so Erfahrungen aus dem Studium Diplom-Finanzwirt oder BWL/Wirtschaftswissenschaften sind

vielen Dank!

Studium, beamte, Beamtenrecht, BWL, Finanzamt
Aufgabe Selbstständigkeit nach 3 oder 4 Jahren ohne Einnahmen – steuerliche Konsequenzen?

Folgende Situation: Die Steuerjahre 2013 bis 2019 hat eine Person eine erfolgreiche freiberufliche Selbstständigkeit aufgebaut. 2020 wurde geheiratet und zunächst Elterngeld bezogen, bis ins Jahr 2021. Effektiv wurde seit dem Steuerjahr 2020 kein Einkommen mehr erzielt durch die Selbstständigkeit. Trotzdem wurde ein Arbeitsplatz in einer Bürogemeinschaft durchgängig gemietet bis heute und als Verlust in der Steuererklärung eingerechnet. Durch die gemeinsame Veranlagung mit dem Ehepartner wurden dadurch vermutlich Einkommenssteuern gespart.

Jetzt, bei der Prüfung der Steuererklärung für das Jahr 2022, fragt das Finanzamt nach, wann denn voraussichtlich wieder Gewinn erzielt werden wird. Tatsächlich wurden auch im Jahr 2022 keine Einnahmen bzw. Gewinne erzielt, die Selbstständigkeit wird 2024 aufgegeben werden, zugunsten einer Festanstellung, die besser zum Familienleben passt.

Die Frage ist daher: Wie kann die Frage des Finanzamts korrekt beantwortet werden, um Rückzahlungen bzw Nachforderungen des Finanzamts zu vermeiden? Im Raum steht wohl der Verdacht, dass keine Gewinnabsicht besteht/bestand.

Wie lässt sich dieser Verdacht argumentativ entschärfen, so dass zumindest das Steuerjahr 2022 noch unter der Annahme versteuert wird, dass eine Gewinnabsicht bestand. Und erst im erfolglosen Jahr 2023 die Entscheidung gefällt wurde, die Selbstständigkeit aufzugeben. Ein Arbeitsvertrag für 2024 existiert bereits, so dass diese tatsächliche Entwicklung auch untermauert werden könnte. Die Kosten für den Arbeitsplatz außerhalb des Wohnsitzes sind natürlich auch real und dokumentiert.

Wer hat hierzu Rat?

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Werkvertrag Selbstständigkeit? Meldepflicht Arbeitgeber?

Werkvertrag einmalige Einnahme Selbstständigkeit

Hallo, ich bin etwas verwirrt, was meinen Werkvertrag bei einer Stiftung angeht. Der Vertrag ging von November 2022 bis Ende diesen Monats und ich finde nun widersprüchliche Aussagen im Netz. Ich hatte dort keine laufenden Einnahmen, sondern werde im November je nach Anzahl der Follower bezahlt. Es werden ca. 4000 Euro einmalig sein, danach erlischt der Vertrag. Ich werde auch nur bezahlt, wenn alle 48 Beiträge erstellt wurden. Der Arbeitsaufwand betrug durchschnittlich 0,5 - 0,75 Stunden pro Woche. Mir wurde mitgeteilt vom Auftraggeber, ich müsste das ganze einfach nächstes Jahr bei meiner Steuererklärung angeben und weiter nichts tun. Ich habe nun jetzt aber Angst, dass ich mich hätte selbstständig melden müssen und großen Ärger bekomme, wenn ich meine Steuererklärung nächstes Jahr abgebe. Zudem habe ich Angst, dass ich rückwirkend selbstständig gemeldet werde, weil ich nicht wüsste welche Auswirkungen das auf meine Krankenversicherung oder andere Institutionen hätte.

Zudem habe ich bislang aufgrund keiner Einnahmen und keiner großen Zeitaufwendung meinem Minijob Arbeitgeber bislang nicht davon in Kenntnis gesetzt, da es ja keine Auswirkungen auf meine Arbeitszeit dort oder die Sozialversicherung hatte. Mein Arbeitsvertrag enthält auch keine Klausel, das ich das müsste. Dies möchte ich jetzt nachnehmen und über das einmalige Einkommen aufklären. Habe ich damit eventuell eine Meldepflicht verletzt, von der ich nichts wusste und von der auch nichts im Vertrag steht?

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Werden papiergebundene Belege vom Finanzamt bei Eingang gescannt?

Mein Bruder und ich hatten mit unseren Einkommensteuererklärungen für 2022 dasselbe Problem:

Wir mußten beide unseren Finanzämtern erklären, wieso nun ein weiteres Mietobjekt in unseren Einkommensteuererklärungen auftaucht. Es handelt sich jeweils um eine Immobilie deren Eigentümer wir schon seit Jahrzehnten sind, bei denen sich aber unsere letztjährig verstorbene Mutter auf Lebzeiten den Nießbrauch vorbehalten hatte.

Und, wir mußten beide die noch gemeinsam zu erklärenden Kapitalerträge unserer Mutter in unsere Steuererklärungen einbinden (Wer sich es antun will findet dazu schon eine Frage von mir).

Wir beide hatten unseren Steuererklärungen entsprechende Erläuterungen beigefügt. Ich hatte das elektronisch gemacht, mein Bruder papiergebunden.

Bei mir ging alles glatt durch, bei meinem Bruder dagegen kam ein ellenlanger Brief mit der Aufforderung zu allem Unterlagen und Belege einzureichen. Im Summa wären das einige Aktenordner Papier.

Eine telefonische Nachfrage ergab, dass alle papiergebundenen Unterlagen bei der Urlaubsvertretung des Finanzbeamten in Aachen gelandet waren. Der arbeitete an dem Steuerfall und der an sich zuständige Kollege in Köln auch. Jeweils, ohne, daß der andere davon wußte.

Bisher hatte ich immer angenommen, alle papiergebundenen Belege würden beim Eingang ins FA gescannt.

Ist dem etwa doch nicht so?

Wie kann es sein, daß 2 Finanzbeamte denselben Steuerfall bearbeiten ohne zu wissen, daß der Kollege das auch tut?

Wer hat so ein Kuriosum schon einmal erlebt?

Beleg, Finanzamt, Steuererklärung

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