Lieber Wohnung kaufen, statt in Miete leben?

Hallo zusammen,

zum Ist-Zustand: Ich bin Anfang 20, habe knapp 20k EK zur Verfügung und wohne bis jetzt noch bei meinen Eltern. Knapp 7k habe ich in ein paar Fonds etc. rumliegen, auf welche ich allerdings jederzeit Zugriff habe.

Meine Idee: Ich spiele jetzt mit dem Gedanken, da ich ohnehin wg. Beruf/Studium ausziehen muss, mir evtl. statt in Miete zu wohnen, eine kleine 1-Zimmer-Wohung zu finanzieren (ca. 100k bei 20% EK?) und diese für ca. 3-4 Jahre selbst zu bewohnen. Anschließend könnte ich diese ja vermieten. Einen kleinen Puffer für anfallende Schäden etc. könnte ich mir auf die Seite legen. Mir ist bewusst, dass hohe Zinsen aktuell ein Thema sind u. die Bank auch nicht mehr jedem eine Finanzierung gibt (meine Eltern könnten mir dahingehend unter die Arme greifen, da diese ggf. auch als persönlicher Schuldner zur Sicherheit für die Bank mithaften würden).

Da die Immo-Preise aktuell wd. besser sind, die Mieten allerdings immer noch unverschämt teuer, wäre ich vermutlich mit der Tilgung des Darlehens noch günstiger dran und hätte am Ende immerhin schonmal eine kleine Wohnung. Besser als das Geld in überhöhte Mieten zu knallen… Wäre ja schonmal ein Anfang. Durchgerechnet unter Einbezug der Notarkosten, Steuern etc. habe ich alles schonmal grob. Kommt natürlich dann auch auf die Zinsen an…

Dass das alles immer mit einem gewissen Risiko verbunden ist, ist mir bewusst. Erstmal muss man ja auch eine passende Immobilie finden.

Da das das erste Mal ist, dass ich mir über so etwas Gedanken mache, bin ich über sämtliche Anregungen, Kommentare u. Denkanstöße dankbar. Macht das in euren Augen Sinn, übersehe ich etwas Gravierendes?

Finanzierung, Immobilien, Immobilienfinanzierung, Immobilienkauf, Investition, Investment, Kapitalanlage, Miete
Welche Versicherung bietet für ein Haus in Deutschland eine Versicherung an, wenn der Eigentümerwohnsitz in der Schweiz ist?

Ich habe für das Haus in Deutschland bei der Zurich Insurance Niederlassung in Deutschland eine Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen. Jahrelang musste ich die Rechnung immer im Dezember in Deutschland beim Haus im Briefkasten holen. Die Mieter sollten mir 2023 mitteilen, wenn ein Kuvert der Zürich angekommen ist. Zufällig war das Haus mit Mietern für vorübergehenden Gebrauch belegt im Dezember.

Da nichts kam und ich keinen 2. Briefkastenschlüssel habe (das Schlüsselhersteller-Geschäft konnte keinen 2. Schlüssel anfertigen) kam ich nicht zum Briefkasten und die Mieter waren offenbar über die Festtage nach Österreich (ihr zu Hause) verreist. Deshalb schrieb ich ein Mail an die Zurich und bekam einen online-Zugang zu meinem Konto. Rechnung heruntergeladen und bezahlt. Gleichzeitig verlangte ich zukünftige Rechnungen per Mail.

Nun bekam ich einen Brief die Zurich schreibt: Im Falle der Verlegung Ihres ständigen Wohnsitzes ins Ausland ist es der Zurich Niederlassung für Deutschland leider nicht möglich den Vertrag fortzuführen.

An dieser Stelle weisen wir Sie darauf hin, dass wir angehalten sind, den Vertrag bedingungsgemäss aufzuheben bzw. fristgerecht zu kündigen.

Ich bin nie in Deutschland gewohnt, sondern von Geburt an Schweizerin und in der Schweiz wohnhaft. Der zuständige Vertreter der Zurich meinte ich solle einfach angeben ich sei nur vorübergehend im Ausland. (Bei diesem Vertreter habe ich die Versicherung abgeschlossen).

Das ist nicht in meinem Sinn, wenn irgend etwas passiert, kann die Versicherung Regress nehmen wegen nicht ehrlichen Angaben.

Es muss doch möglich sein ein in Deutschland stehendes Haus zu versichern, auch wenn ich als Eigentümerin in der Schweiz wohnhaft bin. Kennt jemand eine Versicherungsgesellschaft, die mir für die Immobilie in D eine Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung abschliessen kann? Online-Anfragen habe ich ausprobiert, die Systeme scheitern überall mit meiner 4 stelligen Schweizer Postleitzahl. Danke für Eure Hilfe ich hoffe, es sind nicht alle Versicherungen so kompliziert.

Immobilien, Mietrecht, Rechte, Versicherung
Keine ETF's kaufen wegen Hauskauf?

Hallo!

Seit letztem Jahr bin ich in meinem Berufsleben angekommen und frage mich nun, wie ich mich um meine Altersvorsorge kümmern soll. Mein grosses Ziel ist es in ungefähr 10 Jahren ein kleines aber feines Haus zu bauen. Meine Berufung als Handwerker bringt den Vorteil mit sich, dass ich beim Bau selbst viel machen kann.

Nun ist es so, dass diese Immobilie ja gewissermassen schon eine Altersvorsorge ist. Deswegen stellt sich mir die Frage, ob ein zusätzliches investieren in ETF's sinnvoll ist. Durch einen monatlichen Sparplan schmäler ich ja mein "Vermögen in echtem Geld", von dem ich so viel wie möglich auf der Seite haben will, wenn der Hausbau beginnt. Und wie viel meine ETF's 2033 noch wert sind, weiss niemand.

Da stellt sich mir nun die Frage, ob es nicht ratsamer ist, keinen ETF-Sparplan zu beginnen und dafür ein Festgeldkonto (Festgeldleiter) einzurichten.

Was mich so unsicher macht ist, dass man aus aller Munde hört, dass ETF's eine wirklich gute Sache sind, welche über die Jahre massive Renditen einfahren können. Für die Altersvorsorge also ziemlich genial.

Gibt es jemand, der vor einem ähnlichen Dilemma steht wie ich? Wer könnte mir bei dieser Frage professionell helfen?

Danke!

EDIT: Ich bin übrigens 29 Jahre alt, falls das eine Rolle spielt.

Altersvorsorge, Rente, ETF, ETFs, Festgeld, Immobilien, Immobilienfinanzierung, Immobilienkauf, ETF-Sparplan, Festgeldanlage
Bei Immobilienkauf vom Privateigentümer, kann man die Immobilie irgendwie reservieren?

Ich komme aus einem anderen EU-Land, deswegen sorry wenn ich etwas grammatisch oder fachlich falsch schreibe,

Es geht um Folgendes:

Wie kann ich eine Immobile für mich sichern, dass die nicht für jemand anderen verkauft wird.

In Ungarn z.B gibt es zwei Arten von verbindlicher Reservierung einer Immobile:

Anzahlung(auf ungarisch: "előleg") des vereinbarten Kaufpreises vor Notar oder vor einem Rechtsanwalt, úblich ist 10%

Wenn der Kauf nicht zustande kommt egal wegen welcher Partei, muss der Eigentümer für den Kaufinteressente die Anzahlung zurückzahlen.

Andere Option:

jetzt weiß ich nicht, ob ich es richtig übersetze:

eine Anzahlungsumme darangeben (auf ungarisch: foglaló")

üblich ist hier auch das 10% des Kaufpreises.

Diese Zahlung wird auch vor einem Notar oder vor einem Rechrsanwalt gemacht und muß noteriell beurkundet werden.

Wenn der Kauf in diesem zweiten Fall platzt, weil der Verkäufer sich anders überlegt hat, muß er die Anzahlungssumme doppelt zurückzahlen.

Wenn der Kaufinteressamte hat er sich anders überlegt, und doch nicht kaufen möchten, verliert er die Anzahlungssumme.

Wie gesagt, was ich hier beschrieben habe, ist nach ungarischem Recht, weil ich mich nur damit auskenne.

Hoffentlich kann mir jemand diesbezüglich weiterhelfen, wie ich mich hier in BRD bei einem Kauf absichern kann.

Vielen Dank schon mal.

Immobilien, Immobilienfinanzierung, Immobilienkauf, Immobilienverkauf, Anzahlung, Privatverkauf
Wie Barvermögen anlegen, um laufende Kosten einer Immobilie zu decken?

Hey Leute,

ich habe Fragen zu einem hypothetischen Szenario und wie man investieren sollte. Folgende Zahlen:

  1. Ein Haus, das keine Mieteinnahmen, aber jährliche Kosten von ca. 4k Euro generiert. Das Haus soll genau in diesem Setting verbleiben, also weder vermieten, noch verkaufen, noch Eigennutzung.
  2. Barvermögen in Höhe von 50k EUR auf der Bank.
  3. 26k investiert in einen aktiv (von der Bank) gemanageten Fonds, der vor etwas mehr als einem Jahr noch 29,5k wert war (die Fondsmanager haben meiner Meinung nach bei der Leitzinserhöhung gepennt und sind auf niedrigverzinsten Papieren sitzen geblieben) und sich laut Bank (wegen Umschichtung in Wertpapiere mit höheren Zinsen) in 3 Jahren wieder erhöht haben dürfte. Dieser Fonds verursacht jährliche Gebühren von 550 EUR.

Mein Ziel: Die 4k Kosten für das Haus weitestgehend durch Zinsen/Dividenden mit Hilfe des Barvermögens decken.

Was würdet ihr empfehlen? Die Entwicklung des aktiv gemanageten Fonds stimmt mich natürlich nicht gerade glücklich und ich hätte das Geld darin eigentlich gerne wieder liquide (zumal aktive und passive Fonds über einen längeren Zeitraum eh meistens dieselbe Performance haben, also frage ich mich wofür man da eigentlich zahlt!?). Würdet ihr empfehlen, diese Anlage aufzulösen und somit den Verlust von ca. 3,5k zu realisieren oder irgendwie auf das "Berappeln" des Fonds in 3 Jahren zu warten (und in der Zwischenzeit ohnehin über 1,5k Gebühren zu zahlen)? Ich tendiere klar zu Ersterem, aber will natürlich eure Meinung wissen! :)

Abseits des Fonds-Themas - sagen wir also mal, wir hätten 76k zum Investieren - wie würdet ihr das für maximale jährliche Dividenden/Zinsen bei wenig Risiko & Aufwand anlegen?

Eure Antworten interessieren mich wie immer sehr. Vielen Dank und euch ein schönes Wochenende!

Gruß von Jani

Aktien, Bank, Dividende, ETFs, Fonds, Haus, Immobilien, Zinsen
Unverheiratetes Paar: Eigentumsanteil des Partners an gemeinsamer Immobilie abkaufen?

Vor 8 Jahren haben mein Lebensgefährte und ich eine gemeinsame Immobilie zur Eigennutzung erworben, im Grundbuch stehen wir beide mit gleichen Anteilen. Nun steht die Trennung bevor und wir sind uns einig dass ich die Wohnung übernehme, also seinen Eigentumsanteil abkaufen werde. Wir haben zu gleichen Teilen Eigenkapital miteingebracht und auch die Finanzierungsraten sowie Sondertilgungen jeweils zu gleichen Teilen erbracht. Die Finanzierung bestand aus 2 Darlehen, von dem eines bereits vollständig getilgt ist, das andere wird aktuell noch bedient und würde, Zustimmung der Bank vorausgesetzt, künftig von mir alleine übernommen werden.

Zum einfachen rechnen hier die Eckdaten, gerundet:

Kaufpreis 200.000,-

Kreditrestschuld 60.000,-

Im Streitfall wäre ja der Verkehrswert, also der aktuell zu erzielende Verkaufspreis abzüglich noch offener Restschuld relevant. Sein Anliegen ist jedoch nur, jeden Euro wiederzubekommen, den er in den Kauf und die Finanzierung gesteckt hat, inkl. Kaufnebenkosten wären das bis dato ca. 75.000,-

Ich verzichte auf die Möglichkeit, rückwirkend für die letzten 8 Jahre Miete vom ihm einzufordern, im Gegenzug berücksichtigen wir aber auch den Wertzuwachs der Immobilie seit Kaufdatum nicht. Den ich konservativ auf 250.000-275.000 schätzen würde.

Dazu habe ich jetzt folgende Fragen:

-         Ist unsere Herangehensweise „vernünftig“? (ich weiß dass das eine sehr subjektive Einschätzung erfordert, mich interessiert es jedoch einfach auch dahingehend ob wir etwas entscheidendes, finanzielles außer Acht lassen. Mir ist z.B. bewusst dass ich erneut Kaufnebenkosten für seinen Anteil aufbringen muss (da unverheiratet).

-         Liegt es -sofern Einigkeit besteht- komplett in unserer Entscheidung, welchen Betrag wir festsetzen, und teilen wir diesen dann schlicht und einfach dem Notar mit?

-         Welche Dinge gilt es noch zu berücksichtigen oder zu beachten? (evtl. auch steuerlich?)

 

 Danke fürs Lesen bis hierher und vielen Dank im Vorfeld für alle Antworten/Tipps/Hinweise.

Liebe Grüße,

Sabine

Finanzierung, Immobilien, notar, Trennung, Auszahlung
Mieter scheint Miete zu unterschlagen. Ist Urkundsverfahren hierbei das beste?

Hallo,

Mein Mieter schuldet mir die Miete des aktuellen Monats. Schon am Ende des zweiten wies ich ihn auf die fehlende Miete, da sie von ihm spätestens am zweiten Werktag immer ankam. Er meinte, erst am vierten Werktag, dass er in einer Therapie sich befindet und nicht jederzeit Zugriff auf sein Handy hat. Daher konnte er auf meine Anrufe und Nachrichten nicht reagieren. Außerdem kann er nur auf Erlaubnis das Therapiezentrum temporär verlassen. Daher sei ihm die Überweisung, die er vom SB Automaten aus macht, nicht möglich. Sobald die Therapie zu Ende ist, könnte er sich darum kümmern.
Danach hat er erst am Freitag auf meine Anrufe und Nachrichten, wo ich ihm um eine Klarheit gebeten habe, reagiert. Weiterhin meinte er, er hätte insbesondere wochenends keine Möglichkeit, die Überweisung zu erledigen.

Das Komische ist, dass ich ihn gestern am Samstag zufällig persönlich angetroffen habe, weil ich seine Stimme aus seiner Wohnung hörte. Erst nach 10 Minuten Klopfen öffnete er die Tür, was ihm wahrscheinlich peinlich war. Er meinte, dass er bei einer Bank sei, die nur an Werktagen und bis 20 Uhr nur zugänglich sei. Er werde sich aber schnellstmöglich darum kümmern.

Ich habe mich verabschiedet und ihm später geschrieben, dass er die Miete diesen Monat auch bar bezahlen kann. Mit Quittung versteht sich.

Ich werde beobachten , ob am Montag Bewegung reinkommt. Wenn nicht, werde ich rechtlich vorgehen.

Ist hierbei das Urkundenverfahren bei der Erstellung des Mahnbescheids am sinnvollsten? Der Mieter hat außerdem vor 2 Monaten 5 Euro zu viel überwiesen. Muss ich die 5 Euro von meiner Forderung abziehen?

Mein Ziel ist natürlich, so schnell wie möglich ans Geld zu kommen. Er hat auf Nachfrage nichts von finanziellen Schwierigkeiten gesprochen und auch dafür hätte ich eine Lösung.

Wie seid Ihr vorgegangen? Per Inkasso oder direkt Mahnbescheid? Wenn Mahnbescheid, habt Ihr das Urkundenverfahren angekreuzt? Wenn die Zahlung weiter ausbleibt, käme für mich die Kontopfändung und evtl. die Räumung nach dem Berliner Modell in Frage, was bundesweit möglich ist.

Danke

Immobilien, Inkasso, Miete, Mieter, Mietrecht, Recht, vermieter, Vermietung., Vermietung und Verpachtung
Wie risikoreich ist es Kopien von Personalausweis, Grundbuchauszug, Festgeldkonten usw. abzugeben?

Guten Tag,

unsere Tochter möchte demnächst wegen ihres Studiums eine Wohnung in einer anderen Stadt anmieten.

Dort ist sie schon auf eine interessante Wohnung gestoßen. Deren Vermieter arbeitet mit der Firma "Apato" zusammen, wo Interessenten online einen sogenannten "Mieterpass" erstellen sollen. Neben div. persönlichen Angaben sollen dort auch Unterlagen in diesen virtuellen Mieterpass hochgeladen werden, u. a. eine Kopie des Personalausweis, letzte Gehaltsabrg., Auskunft des jetzigen Vermieters, usw., usw.

Da sie während des Studiums wenig Einnahmen haben wird, würden wir auch noch für Sie bürgen. D. h. um unseren soliden finanziellen Background zu beweisen, müssten wir außer Rentenbescheiden auch noch Kopien von Tages- und Festgeld-Kontoauszügen und den Grundbuchauszugs unserer Eigentumswohnung ins Internet hochladen. Dort hätten dann verschiedene Mitarbeiter des Vermieters, der o. g. Firma und sonst noch wer Zugriff.

Kommt mir in Sachen Datenschutz und Sicherheit sehr bedenklich vor. Kürzlich gab es auch noch eine offizielle Warnung des Bundesamtes für IT-Sicherheit, man solle keine Ausweiskopien ins Internet oder per Email senden.

Ähnlich wie bei dem o. g. Vermieter und Apato ist es auch bei der sog. Plus-Mitgliedschaft von Immoscout24: auch hier sollen Dokumente hochgeladen werden. Und in Prinzip kann jeder, der angibt, Vermieter zu sein, dann Zugriff darauf haben?

Falls man aber sich weigert, Kopien von Dokumenten zu versenden, hat man natürlich auch schlechte Karten bei anderen, mutmaßlich seriösen Vermietern. Und das auf dem engen Wohnungsmarkt einer Uni-Stadt.

Frage: wie handhaben andere solche Angelegenheiten? Kopien von Ausweis, Grundbuch und ähnlichem übers Internet zur Verfügung stellen? Oder sich grundsätzlich nicht darauf einlassen?

Für Antworten danke im Voraus

Datenschutz, Immobilien, Mietwohnung, vermieter, Personalausweis
Gefahr von Erbschaftssteuer in D mit Schweizer-Steuerwohnsitz?

Ich habe in Deutschland im März 2016 ein Haus gekauft, damals konnte ich wegen Nachbars Wärmepumpe in der Schweiz nicht schlafen. Ich habe jedoch nie dort gewohnt, der Nachbar montierte im Nov. 2016 eine technisch bessere WP. Das Haus in D vermiete ich als Ferienhaus.

Nun bin ich in der Schweiz am Renovieren und muss den Dachboden räumen. Ausserdem habe ich viele Inserate im Internet für das Haus in Deutschland für «Wohnen auf Zeit für vorübergehenden Gebrauch.» Leider weiss ich nicht wohin mit den Sachen vom Dachboden jetzt kommt die Frage:

Eine Möglichkeit wäre die Garage beim Haus in Deutschland. Nur habe ich dieses Jahr folgenden Artikel im Netz gelesen: bb)Auch wenn dieser Erblasser nicht deutscher Staatsangehörigkeit war, aber wenn er in Deutschland gewohnt hat und sein Umzug in die Schweiz nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt, bleibt das deutsche Nachlassgericht für seinen gesamten weltweiten Nachlass zuständig, wenn er (auch) in Deutschland Vermögen hinterlässt (Art. 10 Abs. 1b) EuErbVO).

Ich habe bei frag einen Anwalt eine Frage gestellt, wie lange man in Deutschland steuerpflichtig sein müsste (also 2. Wohnsitz haben müsste) bis dieses Gesetz bb in Kraft tritt, dass die Nachkommen vom weltweiten Vermögen in Deutschland steuerpflichtig werden. Der Jurist hat mir die anderen Fragen beantwortet, diese Zeitangabe kam nicht. Ich zahle jedes Jahr Vermögenssteuern in der Schweiz ich möchte nicht, dass mein Sohn noch Erbschaftssteuern von meinen Aktien bezahlen muss. Für das Haus in D muss er Erbschaftssteuern bezahlen, wenn mir etwas passiert vor dem Verkauf. Verkaufen will ich das Haus 2026.

Dem Finanzamt kann ich mit Inseraten beweisen, dass ich versucht habe Wohnen auf Zeit zu vermieten. Für Feriengäste habe ich dieses Jahr keine Zeit.

Was ist, wenn ich meine Sachen vom Dachboden in der Schweiz in Deutschland in der Garage lagere, bis die Renovation fertig ist ca. 6 Monate. Das Haus kann ich auch ohne Garage vermieten. Das Haus hat 100 m2 Stauraum auf dem Dachboden.

Wie beurteilt ihr die Gefahr, dass Nachbarn in Deutschland vom Finanzamt befragt werden ob ich das Haus in D benutzt habe? Die Nachbarn würden ab und zu mein Auto sehen, die Beweislast wäre dann bei mir, dass ich nicht im Haus war. Bis jetzt muss ich nur die Mieteinnahmen in Deutschland versteuern, von meinen CH-Einkommen und Vermögen weiss das Deutsche Finanzamt nichts.

Die neue Zürcher Zeitung schrieb erst nach 5 Jahren Wohnsitz oder 2. Wohnsitz in Deutschland müssen die Nachkommen vom weltweiten Vermögen in Deutschland Erbschaftssteuern zahlen. Frag einen Anwalt hatte keine Zeitspanne angegeben, ich habe im Netz auch keine Zeit gefunden. Wie gefährlich ist dieser Artikel Art. 10 Abs. 1b) EuErbVO?

Würdet ihr aus Sicherheitsgründen einen Lagerraum in der Schweiz suchen, wegen dem Finanzamt? Oder kann mir jemand eine Zeitspanne angeben für Art. 10 Abs. 1b) EuErbVO. Ich finde solche Gesetze von Deutschland verheerend. Mein Aktienkapital ist höher als der Hauswert in D. Danke für Antwort

Immobilien, Steuerrecht
Wie kann man am günstigsten ein Haus an den Schwiegersohn abgegeben?

Hallo zusammen,

unsere Tochter ist leider im Alter von 35 Jahren von uns gegangen. Unser Schwiegersohn ist für uns wie unser eigenes Kind. Ich habe selbst eine ältere Mutter (93 J.) und einen Bruder (65 J.); ich möchte jedoch, dass keiner der beiden etwas erbt, bzw. eben nur mögliche Weinbergle usw. aber nicht unser (von mir und meiner Frau) bewohntes Haus (Verkehrswert ggf. 400.000€). Dies würden wir gerne dem Schwiegersohn vererben / schenken / kostengünstig zukommen lassen. Geld wollen wir eigentlich nicht von ihm. Ich werde 70 und meine Frau 69, wie lange wir noch leben, dass weiß nur der liebe Gott.

Für uns sollte die Sache am liebsten zeitnah angegangen werden. Recherchen zufolge ist das Vererben doch die ungünstigste Lösung? Eben durch den Pflichtteil für meine Mutter / Bruder und eben der Erbschaftssteuer.

Mit einer Schenkung lese ich nur, dass hier die Schenkungssteuer anfällt und natürlich sofern wir unter 10 Jahren versterben, auch mein Bruder / Mutter einen Pflichtteil fordern könnten?

Ist ein Verkauf an den Schwiegersohn sinnig? Wir würden die Immobilie somit von ihm mieten und ihm so das Geld wieder "zurückführen"? Noch dazu könnte er so mögliche Reparaturen über die Steuer absetzen usw.

Ich bin total ratlos was die günstigste und für ihn / uns beste Lösung ist.

Mit freundlichen Grüßen,

HM

Erbschaft, Immobilien, Schenkungssteuer
Einführung einer Jahresabrechnung (WEG-Abrechnung) nach mehr als 10 Jahren möglich?

Hallo Community,

wir haben eine familiäre Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund mehrerer Erbvorfälle. Das heißt, jegliche Kommunikationen haben unter uns, in der Familie, stattgefunden ohne jeglichen (außer)-ordentlichen Eigentümerversammlung. Eine Partei besitzt die hälfte einer Wohnung dieser Gemeinschaft.

Da wir wissen, dass diese Person keine finanzielle Mittel vorweisen kann und es aus privaten Streitigkeiten nicht möglich ist, dass die Person in die geteilte Eigentumswohnung ziehen kann, haben wir aus familiären Sinn und der Fairness zu Gute jegliche Kosten zum Tragen der Wohnung selbst übernommen. Damit hatten wir bis jetzt auch kein Problem. Man muss noch dazu sagen, dass diese Wohnung u.a. aufgrund von einer fehlender Heizung und Weiterem nicht bewohnbar ist und hier auch keine Mieteinnahmen zustande gekommen sind. Sie steht bis heute leer.

Nach mehr als 10 Jahren möchte diese Person nun ausbezahlt werden oder den Anteil verkaufen. Das ist natürlich auch das Recht dieser Person. Wir möchten diese Wohnung gerne behalten und haben nach einer Wertermittlung ein dem Resultat entsprechendes Angebot erstellt. Die Partei möchte dieses Angebot nicht annehmen, da die Person sich durch einen Verkauf mehr erhofft.

Nun wird diese Person leider sehr persönlich und stellt uns unter Druck, die Wohnung an eine dritte Person zu verkaufen. Dies geschieht aber aktuell nicht über den Rechtsweg. Auch zu einer ihr zustehende Zwangsversteigerung ist es bisher nicht gekommen.

Aus diesem Grund möchten wir für uns alle und nicht nur für die hier angesprochene Person fair werden und eine Jahresabrechnung einführen. Nicht mal rückwirkend, sondern einfach nur ab diesem Jahr bis wir zu einer Einigung (Verkauf, Auszahlung, etc.) kommen. Ist es möglich, eine solche Jahresabrechnung nach der langen vergangenen Zeit einzuführen?

Vielen Dank!

eigentumsrecht, Immobilien, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Wohnen, Eigentümergemeinschaft
Kreditobjekt für Steuer ändern bei Kauf eines Eigenheims?

Hallo liebes Forum,

ich habe vor zwei Jahren die Niedrigzinsphase genutzt und zwei Immobilien zur Geldanlage gekauft. Zinssatz bei 0,5%. Also wirklich sehr günstig. Tilgung bei 2,5%, die Restschuld ist damit noch recht hoch. Darlehenshöhen sind 185.000 und 145.000.

Die Zinsen und Abschreibung kann ich natürlich von der Steuer absetzen und das ist schön und gut.

Jetzt ist privat auch klarer geworden, wo die Reise hingeht, und ich stehe vor dem Kauf einer weiteren Wohnung für die Selbstnutzung. 195.000 Euro, es muss ein bisschen renoviert werden, aber auch alles gut. Ich gehe auch mit ca. 100.000 Eigenkapital in die Sache. Nur dass die Zinsen mittlerweile bei mind. 3,5% liegen und ich die bei einem Eigenheim ja nicht absetzen kann.

Daher meine Frage:

Gibt es hier eine Möglichkeit, die Kredite zu 'tauschen', also den günstigeren Kredit auf das Eigenheim umschreiben zu lassen und so die steuerliche Absetzbarkeit für den teureren Kredit zu nutzen? Bei der auch das Finanzamt mitspielt?

Also höhere Zinsen auf dem Papier für ein Mietobjekt, dann Nutzung eines 'Altkredits' für Eigenheim, wo ich nur geringe Zinsen abschreiben kann?

Kredit ist ja schließlich Kredit, und wenn man verschuldet ist, macht es ja keinen Unterschied, für welches Objekt die Schulden fällig sind. Eines der vermieteten Objekte hat zusätzlich noch einen Wert in ähnlicher Preisrange, falls das relevant ist.

Ich würde mich auf eine Antwort freuen, ich denke, dass diese Frage in Zeiten steigender Zinsen viele umtreibt und ich habe im Netz nicht so viel dazu gefunden.

Danke und viele Grüße

Gottfried

Absetzen, Bank, Baufinanzierung, Darlehen, einkommensteuer, Immobilien, Kredit, Steuererklärung, Steuern, Zinsen
Was bedeutet Altersentlastungsbetrag beim Steuerbescheid?

IIch bin in Deutschland beschränkt steuerpflichtig mit Mieteinnahmen für ein Haus, welches ich als Ferienhaus vermiete. Seit 2016 habe ich das Haus. Ich wohne in der Schweiz.

Heute habe ich den Bescheid erhalten für die Steuererklärungsabgabe 2021. Ich weiss nicht, ob das Finanzamt die Zahlen richtig eingetragen hat, im Anhang ist ein Bild. Für 2021 spielt es keine Rolle, es geht mir jedoch um die nachfolgenden Jahre, deshalb möchte ich die Frage beantwortet haben.

In den Jahren 2016 bis 2020 (5 Jahre) wurde meine Absetzung für Abnutzung für Gebäude linear 2 % von den Anlagekosten akzeptiert, das wären 5600 Euro. Bei der vorliegenden Festsetzung ist von den Einnahmen abgezogen "ab Altersentlastungstungsbetrag Euro 760" eingetragen. Da das Einkommen unter dem Betrag liegt, wo ich Einkommenssteuern zahlen muss, ist es für diese Festsetzung nicht wichtig, jedoch 2022 ist das Einkommen höher und es spielt eine Rolle ob 2 % von den Alagekosten oder nur 760 Euro Altersentlastungsbetrag berechnet werden. Kann man eine lineare Abnutzung nur 5 Jahre lang geltend machen oder wie kommt das Finanzamt auf Euro 760? Einnahmen waren es 16'149 von Feriengästen, die inkl. NK bezahlten und die NK betrugen 7427 = 8722 Nettoeinnnahmen (Etwas von den NK muss nicht akzeptiert worden sein, ich habe noch 100 Euro für Putzmittel, Waschmittel für Bettwäsche, Kaffee, den ich zur Verfügung stellte abgezogen) . Hat das Finanzamt die Sache richtig gemacht mit diesen 760 Euro für Abnutzung? Baujahr des Hauses 2010, kommt es auf das Alter des Hauses an? Wer kennt sich mit Steuern aus?

Bild zu Frage
Immobilien, Steuern
Was können wir tun, Parkplatz doppelt vergeben?

vor 2 Jahren haben wir zwei Wohnungen mit Tiefgaragenstellpätzen erworben.

Vor kurzem hat sich herausgestellt, dass einer der unsererseits erworbenen Tiefgaragenstellplätze in der Teilungserklärung (fälschlicherweise) zwei unterschiedlichen Wohneinheiten zugeteilt wurde.

Der Stellplatz wurde jedoch seit Baujahr, durch unseren Vorbesitzer genutzt und es bestand zu keinem Zeitpunkte eine Unklarheit bzgl des Eigentums.

Nun wurde eine andere Wohneinheit verkauft - deren Vorbesitzer ebenfalls zu keinem Zeitpunkt einen Anspruch auf den Stellplatz gestellt hatte und der diesen auch im Vorfeld nicht mit angeboten hat.

Der zuständige Notar hat jedoch den Stellplatz (laut Teilungserklärung) mit in den Kaufvertrag aufgenommen, weswegen der Käufer der anderen Wohneinheit nun auf sein Recht der Nutzung pocht.

Wir kommen leider an keiner Stelle weiter, da sich weder die damalige Hausverwaltung, noch die aktuelle Hausverwaltung, das seinerzeitige Maklerbüro oder der Verkäufer für Zuständig hält.

Unsere konkrete Frage ist; wer muss sich um die Angelegenheit kümmern? Denn wir hätten die Wohneinheiten nicht zu dem Preis gekauft, wenn klar gewesen wäre, dass wir den Stellplatz teilen müssen.

Der Verkäufer sagt, dass ihm der Parkplatz schon immer gehört hat und ihm die doppelte Vergabe nicht bekannt war. Das Maklerbüro teilt ebenfalls mit, dass es nicht zuständig sei, da wir den Parkplatz rechtskräftig gekauft hätten.

Wir drehen uns im Kreis…

Immobilien, Immobilienkauf, Immobilienverkauf
Auf Mieteinnahmen 8,5% Steuer polen? Rente mit 40 ETF?

Ein Deutscher Arbeitskollege(geboren in Polen) verdient monatlich ca. 6000Eur Netto, ist das möglich? Das wäre dann ja besser als ETF und private Rentenversicherung in DE..

Er hat es angeblich so gemacht: (Ist das so Legal? er sagt ja seit jahren zufrieden..)

Mit dem Deutschen Ausweis ist er Arbeitnehmer in DE, als Deutscher besitzt er ja keine Immobilien, somit wird sein Gehalt ca. 4500Eur Brutto normal in DE versteuert.. Das deutsche Gehalt kommt ja JEDEN Monat aufs deutsche Konto.

!! Mit seinem Polnischen Ausweis dann in Polen schon damals (allein vor 3 jahren kosteten Immo in Polen ca 300% weniger..) 4 Stück 1zimmer Wohnungen Bar gekauft und alle sofort vermietet. Auf alle diese Super Mieteinnahmen zahlt er nur pauschal 8,5% Steuer (in DE wären es ca 45% dank unserer tollen Gesetze).

Also fließen JEDEN Monat ca. 6000 Zloty auf sein polnisches Bankkonto Miete..
von 6000 Zloty zahlt er nur ca 510 Zloty Steuern, so kann man schnell Kapital aufbauen. Als Deutscher Staatsbürger gibt er in DE an er besitzt keine Wohnungen.

Eine bekannte macht es anscheinend auch so und zahlt tatsächlich auch nur 8,5% Steuern an das Polnische Finanzamt, das deutsche Finanzamt sieht null. Obwohl sie hier in DE lebt+arbeitet+wohnt aber mit Polnischem Ausweis in Polen wohnsitz hat.

Diese Art der Vermietung ist ja eine Traum Rendite, ist das wirklich so ?
Man findet heute 1zimmer Wohnung in Polen bereits für 75000 Zloty(15000Euro)
Viel Lukrativer als unsere Zinsen in DE oder ETF usw?

(Wenn man als Deutscher in Polen eine Wohnung kauft und sofort vermietet dann müssen wir ja hier ca 45% Steuern zahlen auf die Mieteinnahmen, weil im Job verdient man ja bereits ca 55.000Euro Brutto, somit hat er einen Riesenvorteil JEDEN Monat oder sehe ich das falsch? Es läuft so seit Jahren..:/

Rente, Finanzamt, Immobilien, Kapitalanlage, Miete, Polen, Steuern
Hypothek / Immobilienkredit nutzen für Wochenend-Immo?

Hallo zusammen,

meine Frau und ich haben eine Eigentumswohnung, für die wir vor ein paar Jahren einen Immobilienkredit aufgenommen haben. Seitdem haben wir fleißig getilgt, aber es ist auch noch einiges "drauf". Die Zinsbindung des Kredits ist aber auch noch 15 Jahre, wir haben das alles sehr konservativ gedacht.

Jedenfalls, hier meine Frage: Wir haben noch ein Wochenendgrundstück, wo eine kleine Hütte draufsteht. Das Haus ist inzwischen mit 2 Kindern zu klein und die Substanz ist inzwischen schon sehr heruntergekommen. Deshalb überlegen wir gerade, die Hütte abzureißen und eine neue Hütte draufzustellen (z.B. Modulhaus oder Blockhaus). Wir haben etwas Geld aus einem Bausparvertrag, der nächstes Jahr fällig wird. Und wir überlegen jetzt, welchen finanziellen Spielraum wir darüber hinaus haben. Ich habe mal gelesen, dass man einen bestehenden Immobilienkredit auch nutzen kann, um ein Ferienhaus mitzufinanzieren.

Kann mir jemand sagen, wie das funktioniert? Kann ich da einfach zu unserer Bank gehen und sagen "ich hätte gern 50k für unser Wochenendhaus"? Würde auf dem Grundstück dann eine Grundschuld eingetragen? Bleibt es dann bei den (sehr günstigen) Zins-Konditionen, die wir für unseren Immobilienkredit aktuell haben?

Vielleicht zur Einschätzung wichtig: Das Grundstück ist kein richtiges Bauland, sondern in der Nutzung auf "Erholung" am Wochenende festgelegt. Es ist aber Eigentumsland (also keine Pacht o.ä.).

Vielen Dank für Eure Tipps!

Finanzierung, Immobilien, Hypothekendarlehen

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