Als Kaution für die Wohnungsmiete wurde ein Sparbuch auf den Namen des Mieters eingerichtet. Ich, der Vermieter, erhielt Verfügungsvollmacht und nahm das Sparbuch in meineVerwahrung. Die Kopie der Vollmacht liegt mir vor, das Original hat damals wohl die Sparkasse einbehalten.
Als ich nach dem Tod des Mieters den Kautionsbetrag aheben wollte, teilte mir die Sparkasse mit, dass das Ssparbuch bereits vor einigen Jahren (ohne mein Wissen) aufgelöst wurde.
Das vorgelegte Sparbuch wurde von der Sparkasse durch Lochungen (und ohne meine Zustimmung) ungültig gemacht.
Die Sparkasse verweigert die Auszahlung, da sie nicht erkennen kann, "dass der in dem Sparbuch verbriefte Anspruch an Sie übertragen ... wurde."
Außerdem sollte ihr "dargelegt werd, dass der Sicherungsfall eingetreten ist."
Kann jemand bitte die rechtliche Situation beurteilten?
Vielen Dank im voraus.