Wir (eine UG) besitzen mehrere Immobilien, die durch dieselbe Bank finanziert wurden. Alle Darlehen sind mittels Grundbuch abgesichert.
Jetzt wurde eine Immobilie aus dem Bestand verkauft und die Löschungsbewilligung schon von der Bank an den Notar des Käufers geschickt. Die Bank möchte nun die restliche Darlehensschuld mit dem Kaufpreis entsprechend ausgeglichen wird (dieses ist laut Vertrag jederzeit und ohne Penalty möglich).
Allerdings möchte die Bank den gesamten Kaufpreis auf ein gesondertes (von der Bank selbst eingerichtetes) Konto vom Notar des Käufers überwiesen haben, davon das Restdarlehen ablösen und erst nach Prüfung den Überschuss an die Firma weiterreichen wenn diese Rechenschaft über weitere Verwendung ablegt - obwohl im Kaufvertrag das Firmenkonto angegeben ist. Begründung ist, daß ja noch weitere Grundschulden und Darlehen bestehen. Diese wurden aber zu 100% immer pünktlich bedient.
Ist dieses Vorgehen der Bank (APO Bank) rechtens? önnen wir dagegen vorgehen? Wenn ja - wie?