Hallo,

beim Absetzen eines Auslandssemester kann man nach meinen Recherchen für die ersten 90 Tage die Paúschalen für Verpflegungsmehraufwand nutzen.

Wie sieht es mit den Übernachtungen aus? Ich habe dazu unterschiedliche Aussagen gehört. Kann ich die Pauschalen ansetzen? Oder müssen die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden?

Wie sieht es aus, wenn keine Quittung für die WG-Miete ausgegeben wurde?

Danke und beste Grüße Wustock