Nach Scheidung (1998) wurde ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Ausgleichsberechtigte ist meine Ex-Frau, die noch nicht in Rente ist. Deshalb wird seit Pensionsbeginn (1.7.2010) der entsprechende Betrag von der Pension einbehalten. Kann dieser Betrag bei den Sonderausgaben Berücksichtigung finden?