Hallo,

ich arbeite als Angestellter im Außendienst und nutze hierfür meinen privaten PKW. Mein Arbeitgeber zahlt mir 30 Cent je gefahrenen km und meine Aufwendungen für Hotelübernachtungen. Einen Verpflegungszuschuss zahlt er nicht.

Nun habe ich bei meiner Steuererklärung bemerkt, dass mein Arbeitgeber in die Zeile 20 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, die ausgezahlten Beträge für mein Kfz und die Hotelkosten einträgt.

Meine Frage. Darf der Arbeitgeber in diese Zeile 20, welche da heißt: "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit", diese Zahlungen angeben? Zahlt er nicht meine Auslagen, und diese sind steuerlich gar nicht relevant? Wie gesagt, er zahlt keinen Verpflegungszuschuss.