Es gibt in Deutschland eine Plattform die finpoint heißt. Mein Onkel+Tante haben über die Plattform ihr Projekt "inseriert" woraufhin sich zwei Banken gemeldet haben. Wenn ich es richtig verstanden habe, können Unternehmer ihr Vorhaben hier anonym veröffentlichen und Banken melden sich dann. Das erspart Geld und Nerven und es scheint so als würdest du soetwas in die Richtung suchen??

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Mietvertrag ab 01.06., Mieterin zieht nicht aus

Ich habe eine neue Wohnung (jedenfalls theoretisch). Mietvertrag wurde abgeschlossen ab 01.06.2014. Alte Wohnung ist gekündigt zum 31.07.2014.

Jetzt fällt der jetzigen Mieterin ein, dass sie nicht zum 31.05. ausziehen will, nur vielleicht. Vielleicht auch zum 15.06. oder zum 30.06. ....

Gekündigt hat sie selbst zum 30.06., gleichzeitig aber schriftlich angeboten, zum 31.05. auszuziehen, wenn ein Folgemieter das möchte..

ok, Folgemieter möchte... und nun will sie nicht.

Klar ist, wenn die Bude nicht am 01.06. frei ist, habe ich Anspruch auf Schadenersatz(allerdings gegen den Vermieter und der dann gegen die Trödeltrine).

Jetzt mein Problem: Ich müsste in den nächsten Tagen die Spedition für den Umzug beauftragen (Umzugstag sollte der 04.06. sein), sonst klappt da nix mehr. Ist sie dann raus, ist alles gut, wenn nicht muss ich abblasen und der Spediteur will 30 % der Kosten (seh ich ja irgendwie ein) und ich muss neuen Termin absprechen (wobei sich da die Frage stellt, welchen ... 15. ? 30. ?). Beauftrage ich erst für Juli, schaffe ich die Renovierung der alten Wohnung nicht mehr alleine. Also fallen zusätzlich Kosten für ein paar Studenten an^^ Zieht sie dann doch zum 01.06. aus, ärgere ich mich schwarz und habe die zusätzlichen Kosten am Balg.

Wozu würdet Ihr mir raten ? 04.06. und notfalls abblasen ? (Stichwort Schadensminderungspflicht) oder gleich auf Juli gehen und ärgern ? (Kosten der Studenten und Schaden des Spediteurs etwa gleicher Betrag)

LG Dagmar

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Finde das eigentlich eine Frechheit. Ihr Auszugstermin wurde schriftlich bestätigt und daran hält sie sich nicht. Ich würde einen Deal aushandeln, dass sie bis zum 15. Zeit hat (ist ja für dich auch gut, weil dann zahlt sie die Hälfte der Miete noch) und dass ihr euch die Umkosten, die entstanden sind, teilt.

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Normalerweise ist es Sache des Vermieters, wenn etwas in der Wohnung kaputt geht, dass du nicht mit Absicht zerstört hast! Es sei denn, es steht was anderes in deinem Mietvertrag

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So weit ich weiß ist das nicht so einfach zu sagen. Erstmal, ist es von Land zu Land und dann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auch der Beruf der Eheleute, die Gründe, die Versicherung usw. Ohne diesen Infos kann ich dir nicht helfen!

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