Hallo, ich habe vor ueber 1,5 Jahren ein gebrauchtes Auto von einem gewerblichen Haendler gekauft. Aufgrund von diversen Mängeln an dem Auto haben wir nun einen vollstreckbaren Titel und der Gerichtsvollziehe ist auch schon mit dem Schuldner in Verhandlung. Lt. seine Aussage gibt es mehrere Gläubiger bei einem Betrag von insgesamt 10tsd, wovon ueber 4tsd mich betreffen. Im Telefona mit dem GV gab dieser an, Ratenzahlun mit dem Schuldner vereinbarem zu wollen. Meine Frage nun: Macht es Sinn, sofort eine Vermögensauskunft über den Anwalt ewirken zu lassen? Wäre es dem Schuldiger jetzt noch möglich sein gesamtes Vemögen z.B. auf Ehefrau, Bruder, etc. zu übertragen, damit er bei einer Vermögensauskunft "kein Vermögen mehr hat"? Seine private Adresse gibt er dem GV bisher nicht preis, aber einen Anwalt hat er selbst auch nicht. Ich würde mich über Antworten freuen. Danke!
Vollsteckbarer Titel, Pfändung, Vermögensauskunft?
Vollstreckung