Hallo,

ich muss demnächst meine steuererklärung für 2010 abgeben. für 2011 werde ich als steuerausländer geführt (wohnsitz in neuseeland). letztes jahr (2010) hatte ich meinen wohnsitz und arbeitsstelle in deutschland bis april. meinen job in neuseeland habe ich im mai angetreten.

bin ich für mein auswanderungsjahr unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig?

Muss ich meiner steuererklärung füer 2010 das formular AUS beilegen oder reicht hier Anlage N?

Vielen Dank für Eure Tips!