Hallo, ich beziehe derzeit hartz4 . Im März 2021 läuft mein Bewilligungszeitraum aus und ich möchte keinen Antrag auf Weiterbewilligung stellen. Im April 2012 habe ich einen Auftrag und mein Honorar wird mir ausgezahlt. Darf das Jobcenter im Nachhinein von mir Kontoauszüge und eine Rückzahlung verlangen, auch wenn der Verdienst nicht im Bewilligungszeitraum stattgefunden hat?

Danke schon mal im Vorraus:)