Säumniszuschläge / Krankenkasse / Berechnung?

Guten Morgen,

ich habe eine Frage zur Berechnung bzw. Dauer der Gültigkeit von Säumniszuschlägen der Krankenkasse. Mein Fall ist leider etwas Länger und eventuell auch verwirrend.

Bei meiner alten Krankenkasse war ich bis 12.2015 versichert. Für den Zeitraum von 04.2014-09.2014 wollte mich die Krankenkasse nicht als Student versichern. Die Krankenkasse hat in mehreren internen Sitzungen meine Forderung "als Student versichert zu werden" abgelehnt. Im September 2015 habe ich gegen den Beschluss der Krankenkasse Widerspruch eingelegt und im Februar 2016 vor dem Sozialgericht Klage eingereicht. In erster Instanz, vor dem Sozialgericht, hatte ich noch verloren. In zweiter Instanz, vor dem Landessozialgericht, aber Recht bekommen. Allerdings haben wir uns nur auf einen Vergleich geeinigt, die Krankenkasse wurde nicht "verurteilt" (oder was auch immer der richtige Terminus in diesem Fall wäre). Die Kasse akzeptiert nun (10.2017), dass ich im oben genannten Zeitraum Student war und berechnet die Beiträge dafür neu.

Leider wusste ich damals (2014) noch nicht, dass eine Zahlung unter Vorbehalt die bessere Lösung gewesen wäre. Ich hatte damals die Zahlungen erstmal komplett eingestellt und nun (10.2017) eine Rechnung über Säumniszuschläge erhalten. In der Zwischenzeit habe ich Ende 2015 und Ende 2016 jeweils ca. 1800€ an die Krankenkasse überwiesen, da mir die aufgelaufenen Forderungen zu hoch wurden. Die Beträge für den strittigen Zeitraum hatte ich aber einbehalten.

Jetzt meine Frage: für welchen Zeitraum darf die Krankenkasse die Säumniszuschläge berechnen und wie? Nochmals, ich war dort bis 12.2015 freiwillig versichert. Danach habe ich zu einer anderen Kasse gewechselt. Darf sie von 10.2014-10.2017 die Säumniszuschläge berechnen oder nur bis Ende 2015?

Im Bescheid der Krankenkasse laufen die ausgewiesenen Säumnis-Beträge von 10.2014-12.2015, von 47€ jeweils um 1,50€ jeden Monat reduziert nach unten bis zum Ende 2015. (also 10.2014: 47€, 11.2014: 45,50€, 12.2014: 44€ etc.)
Dazwischen gab es 2x Schwankungen. 2 Monate der gleiche Betrag, dann stieg du geforderte Summe wieder um 1,50€ an, um danach wieder wie gewohnt zu fallen. In diesem Zeitraum habe ich keine Zahlung an die Krankenkasse geleistet. In 12.2015 fällt der geforderte Säumnis-Betrag plötzlich auf 1,50€ für den fälligen Monat, dann endet die Rechnung und es werden ca. 500€ Säumniszuschläge ausgewiesen + Mahnkosten on top. Noch dazu hat sich die Höhe der Mahnkosten von 1,07€ auf 5€ erhöht. Ist dies zulässig bzw. rechtens?

Hierzu würde mich eure Meinung interessieren bzw. was schlagt ihr mir vor, wie ich vorgehen sollte. Mfg user0816

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Habe mir jetzt die Rechnung der Krankenkasse nochmal genau angeschaut.

Das Problem an deren Rechnung ist einfach, die Kasper dort haben meine Zahlungen von Ende 2015 und 2016 überhaupt nicht beachtet. Sie haben einfach stumpf (auch wenn das bei Dendemann Trumpf ist, hier eher weniger) geschaut wann die letzte Zahlung bei ihnen eingegangen ist und erst ab dann gerechnet.

Beispiel: 10/2014 - 04/2017 = 31x1,50€ = 46,5€ (den letzten Monat vielleicht anteilig oder was auch immer). Aber damit kommt man schon gut an die verlangten 47€ ran.

Danke an Brigi123 für deine Ausführung:

Da ich Ende 2015 mit meiner Überweisung und dem dortigen Verwendungszweck diesen Monat jedoch bezahlt habe, dürfte eigentlich nur 10/2014 - 12/2015 = 15x1,50€ = 22,50€ verlangt werden.

So muss die Rechnung für jeden Monat aufgestellt werden und der Rückstand mit meiner geleistet Zahlung bzw. dem genannten Verwendungszweck verglichen werden. Dann wären die Säumniszuschläge korrekt berechnet gewesen.

Ich werde also Widerspruch gegen die Berechnung einlegen und eine korrekte Berechnung fordern. Am Ende ist das zwar nicht die ganz große Summe die ich spare aber trotzdem weniger als die Krankenkasse verlangt.

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