Antwort
Wenn Du als Vermieter die Tierhaltung genehmigt hast, kann sich niemand beschweren. Außerdem dürfen andere Mieter nur dann ihr Veto einlegen, wenn die Katze sich auch außerhalb der Wohnung, z. B. im Treppenhaus, aufhält. Innerhalb der Wohnung sind andere Mieter, auch wenn sie Allergiker sind, nicht betroffen. Eine Mietminderung ist hier nicht gerechtfertigt.