Spenden an Vereine/Stiftungen erbrechtlich wie eine Schenkung?
Wenn Jemand zu Lebzeiten an Vereine/Stiftungen spendet, ist dann diese Spende erbrechtlich gesehen wie eine Schenkung zu betrachten ? D.h. können die Erben nach dem Tode des Spenders innerhalb von 10 Jahren den Geldbetrag der Spende zurückfordern ?
Spende