Meine Frage lautet wie folgt:

Ich habe eine Immobilie mit zwei Wohneinheiten erworben. Auf einer Wohnung besteht ein im Grundbuch eingetragenes unentgeltliches Wohnrecht auf Lebenszeit, von dem derzeit kein Gebrauch gemacht wird. Des weiteren ist das Wohnrecht schon länger eingetragen, jedoch nicht auf den Verkäufer sondern einen nahen Verwandten. Zwischen dem Verkäufer und mir besteht kein Verwandschaftsverhältnis.

Dieses Wohnrecht wurde beim vereinbarten Kaufpreis bereits mit berücksichtigt.

Im folgenden habe ich nun ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, dass sie neben dem Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer auch den Wert des Wohnrechts benötigen.

Frage 1: Wie berechnet man diesen Wert korrekt (am besten genaue Formel)

Frage 2: Wird der errechnete Wert mindernd auf den grunderwerbssteuerpflichtigen Betrag angerechnet, so dass vom Kaufpreis X noch de Wert des Wohnrechts abgezogen wird und sich erst daraus der zuzahlende Betrag ergibt.

Vielen Dank für die Unterstützung