Antwort
Hallo,
zunächst möchte ich mich für die Antworten bedanken.
Wie schon erwähnt, habe ich die Lastschriften innerhalb der 6-Wochen-Frist widerrufen können; wegen den Lastschriften außerhalb dieser Frist habe ich mich an die Hauptstelle der kontoführenden Bank meiner Schwiegermutter gewandt, allerdings mit negativem Ergebnis. Wer Interesse für den Schriftwechsel hat, kann diesen im Anhang ersehen. Bleibt mir nur noch übrig, meiner Schwiegermutter zu sagen, dass sie die Beträge außerhalb der 6-Wochen-frist "abschreiben" kann; es lohnt sich auch nicht, wegen den restlichen insgesamt 3x € 60,-auf dem Rechtswege gegen diese dubiosen Unternehmen vorzugehen. Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende wünscht traveller