Hallo,

vielleicht hat jemand Erfahrung damit oder kann mir Infos geben. Folgender Sachverhalt:

Mein Ehemann ist im Jan 2015 verstorben. Ich hatte seit 1984 für sein Konto eine Kontovollmacht. Nach dem ich die Bank am nächsten Tag über den Tod meines Ehemannes informiert habe, wurde mir mitgeteilt, dass ich ab sofort keinen Zugriff mehr auf das Konto hätte. War für mich auch kein Problem. Das Konto war nicht im Minus und es befand sich noch ein kleines Guthaben i.H. von 50€ drauf.

Das Erbe habe ich ausgeschlagen, da ich die Hauskredite (Eigentum) von meinem Geld nicht begleichen konnte. Dem Nachlassverwalter habe ich alles ausgehändigt. (Kontokarte/Kreditkarten/Kontoauszüge usw.)

Da ich die Kredite zum Teil mit unterschrieben hatte, bin ich Ende 2015 in die Insolvenz gegangen. Zur Zeit befinde ich mich in der Wohlverhaltesphase.

Nun habe ich festgestellt, dass ich für das Konto meines verstorbenen Ehemannes einen Schufa-Eintrag erhalten habe. Der Eintrag wurde im November 2016 gemeldet mit einem Soll von 1.930€.

Ist es richtig, dass ich für die Schulden (die nach Erbausschlagung und Weitergabe sämtlicher Unterlagen an den Nachlassverwalter) haftbar gemacht werden kann?

Vielleicht kann mir jemand dazu eine Info geben, damit ich die Dinge für mich klären kann. Vielen Dank