Ich habe zusätzlich zu meinem sozialversicherungspflichtigen Arbeit eine Nebentätigkeit ausgeübt 450€ (Pauschale Abgabe von AG-Anteil an die Sozialversicherung). Jetzt werde ich Krankengeld von der Krankenkasse bekommen. Wird der Nebenverdienst mit in die Berechnung des Krankengeldes genommen, hab ich darauf einen Anspruch?

Vielen Dank Tom