Hallo, auf dem Namen meines verstorbenen Vaters sind bei einer Bank noch Sparbriefe angelegt. Der Erbe / die Erbin wurde ordnungsgemäß legitimiert und das Tagesgeld wurde auch schon übertragen/umgeschrieben. Bei den Sparbriefen weigert sich die Bank diese umzuschreiben / zu übertragen. Darf sie das? Die Zinserträge würden bei meinem Vater der Abgeltungssteuer unterliegen und könnten nicht freigestellt werden. Die Sparbriefe sollen nicht aufgelöst werden, sondern sie würden auf dem Namen des Erben / der Erbin bis zur Fälligkeit weiterlaufen! Vielen Dank.