Hallo 

Ich nehme mal an die sprichst von einer Begrenzten bzw. engen Zweckerklärung. Das ist der Fall, wenn auf deinem Sicherheitenvertrag bestimmte Darlehensnummern vermerkt sind. 

Wird ein Darlehen vollständig getilgt, fällt dieses natürlich weg. Die Forderung erlischt. Sind hingegen noch andere Darlehen im Bestand/mit Restschuld, dann ist der Sicherheitenvertrag noch gültig. 

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