@ Franzi: Bei der Immobilie handelt es sich um ein Einfamilienhaus, sprich es sind keine separaten Wohnungen vorhanden.
Noch ist laut Testament festgehalten, dass ich den Anteil meines Vaters bei seinem tod erben würde, sprich mit dem Teil der mir eh schon gehört, die gesamte Immobilie zustehen würde.
In dem Fall, dass mein Vater sich doch irgendwann dazu entscheiden sollte, seine Lebensgefährtin zu heiraten, würde ich mir sicher meinen Teil auszahlen lassen und mich aus dem Grundbuch nehmen lassen, damit es dann endlich geklärte Verhältnisse gibt.
Für eine weitere Möglichkeit halte ich es, die Lebensgefährtin meines Vaters mit einem geringen Anteil ins Grundbuch aufzunehmen, sprich wenn mein Vater sterben würde, ich ihr das auszahlen würde, was sie in das Haus investiert hat und ihr ja auch zusteht. Hauptsache ich muss mich dann nicht noch jahrelang mit ihr rumärgern...