Egal, ob der Clown den Fotoapparat aus Spaß, aus Versehen oder absichtlich zerstört hat, er muss den Schaden ersetzen.
Ich verstehe ehrlich gesagt deine Frage nicht richtig.
Bist du die Vermieterin?
Ein Mieter muss bei einer fristgemäßne Kündigung KEINEN Grund angeben.
Teil die Summe doch auf.
Das wäre in dem Fall sinnvoll, weil eine Bundesbank-Anleihe eine länger Laufzeit hat als eine Anlage auf einem Festgeldkonto.
Hier ist noch ein Link zu inflationsgeschützen Anleihen:
http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/Inflationsgeschuetzte-Anleihen-Das-Gegenmittel-1503978-2503978/
Ja, denn siehe hier:
http://www.vz-nrw.de/UNIQ127788555317174/link201734A.html
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Also, du musst schon sagen, welche Kosten dir entstehen, die du einsparen möchtest. Wenn du ein kostenfreies Konto hast, entstehen vielleicht durchs Geldabheben Gebühren. Wie man es dreht und wendet, finden sich immer Vorteile und Nachteile.
Wie hast du denn erfahren, dass du Anspruch auf Bafög hast ohne einen Antrag auf Bafög zu stellen? Wenn du bereits zu Beginn des Semesters einen Antrag gestellt hast und dieser angenommen wurde, bekommst du jetzt noch rückwirkend Bafög ausgezhalt.