Hi,

ich habe heute gelernt, dass man beim Kauf einer Eigentumswohnung für das lebenslange Wohnrecht Grundwerbsteuer zahlen muss, auch wenn der Notar das weder erwähnt noch erklärt hat. (Ich hatte gefragt warum die Informationen in den KV aufgenommen werden, weil ich dachte es wäre nur bei Schenkungen relevant).

Meine Frage ist nun ob sich aus der Berücksichtigung für die Ermittlung der Grunderwerbsteuer ableiten lässt, dass dieser durch Abtretung des Wohnrechts gezahlte Teil des Kaufpreises auch als Anschaffungskosten für die AfA angerechnet werden können?

Oder lässt sich aus der Wohnrechtsgewährung und der damit einhergegangenen Kaufpreisreduzierung eine Einnahme ableiten, die mich zum Abzug von Werbungskosten berechtigt? Ich verstehe diesen "abgezinsten" Betrag als Einnahme, wenn das Finanzamt ihn als gezahlten Kaufpreis versteht.