Guten Tag,

angenommen ein Schuldner wohnt im EU-Ausland, seine Adresse ist bekannt allerdings ist er nicht gemeldet und seine Name steht nicht am Briefkasten (wohnt in einer Pension). Seine Meldeadresse in Deutschland ist absichtlich falsch angegeben worden und sein Name befindet sich nicht am Briefkasten. Gläubiger und Schuldner stehen in Kontankt.

Eine grenzübergreifende Forderung ist sehr teuer, deshalb möchte der Gläubiger sicher gehen dass diese auch ankommt. Welche wäre die sinnvollste Option bzw. welche anderen gibt es? a) Anzeige, b) Mit der Botschaft des Landes in Kontakt treten, damit Polizisten den Schuldner besuchen und ihn zwingen sich zu melden und den Mahnbescheid persönlich abgeben, c) mittels Bekannten die im EU-Land leben einen Mahnbescheid unter dem Namen des Gläubigers beantragen und an die Adresse des Schuldners zu schicken mit dem Vermerkt dass der MB persönlich abgegeben werden soll-

Mit freundlichen Grüßen